Name eines Geschäfts

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anderes
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)
Name eines Geschäfts

Guten Tag,

wir haben einen Namen für unser Geschäft gefunden. Unser Geschäft wurde als Einzelunternehmen gegründet.
Dieser Name ist bereits im Handelsregister eingetragen.

Nun zu meiner Frage:
Mir ist bewusst dass ich beim Einzelunternehmen meinen Namen mit dazu schreiben muss.
Aber darf ich diesen Namen, der bereits im Handelsregister eingetragen ist, als Unternehmensbezeichnung nutzen, obwohl er bereits im Handelsregister eingetragen ist? Also z.B. am Schaufenster, auf der Homepage usw.?
Unternehmensregister und Handelsregister ist das Selbe oder?
Was ist der Unterschied einer eingetragener Marke und einem Eintrag im Handelsregister?

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Anderes):
Dieser Name ist bereits im Handelsregister eingetragen.

Von wem?



Zitat (von Anderes):
Mir ist bewusst dass ich beim Einzelunternehmen meinen Namen mit dazu schreiben muss.

Nein, muss man - mangels gesetzlicher Grundlage - nicht.



Zitat (von Anderes):
Unternehmensregister und Handelsregister ist das Selbe oder?

Nein, das Unternehmensregister enthält das Handelsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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