Guten Tag,
wir haben einen Namen für unser Geschäft gefunden. Unser Geschäft wurde als Einzelunternehmen gegründet.
Dieser Name ist bereits im Handelsregister eingetragen.
Nun zu meiner Frage:
Mir ist bewusst dass ich beim Einzelunternehmen meinen Namen mit dazu schreiben muss.
Aber darf ich diesen Namen, der bereits im Handelsregister eingetragen ist, als Unternehmensbezeichnung nutzen, obwohl er bereits im Handelsregister eingetragen ist? Also z.B. am Schaufenster, auf der Homepage usw.?
Unternehmensregister und Handelsregister ist das Selbe oder?
Was ist der Unterschied einer eingetragener Marke und einem Eintrag im Handelsregister?
Mit freundlichen Grüßen
Name eines Geschäfts
22. Oktober 2018
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Frage vom 22. Oktober 2018 | 19:13
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 0x hilfreich)
Name eines Geschäfts
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 22:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatDieser Name ist bereits im Handelsregister eingetragen. :
Von wem?
ZitatMir ist bewusst dass ich beim Einzelunternehmen meinen Namen mit dazu schreiben muss. :
Nein, muss man - mangels gesetzlicher Grundlage - nicht.
ZitatUnternehmensregister und Handelsregister ist das Selbe oder? :
Nein, das Unternehmensregister enthält das Handelsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.
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