Name für eine Kaffeebar

24. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Badabing123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Name für eine Kaffeebar

Möchten in naher Zukunft ein Kaffee eröffnen.Es soll Koffeinrausch heißen .
Haben jetzt festgestellt das es diesen Namen schon in mehreren anderen Städten gibt.Wollen aber trotzdem daran festhalten.
In unserer Stadt gibt es denn Namen nicht.Kann man im Gastrobereich einen Namen schützen????
Gibt doch auch in jeder Stadt eine Pizzeria Napoli!!!
Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von Badabing123):
Kann man im Gastrobereich einen Namen schützen????


Kann man. Haben die anderen in der anderen Stadt aber vielleicht schon getan. Und die nutzen den Namen auch länger, das kann unter Umständen Ärger geben

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#2
 Von 
Badabing123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Dachte bei allgemeinen Begriffen im Sprachgebrauch geht ein Schutz nicht!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Badabing123):
Kann man im Gastrobereich einen Namen schützen????

Ja.

Also mal prüfen, welchen Schutz die anderen schon erlangt haben.



Zitat (von Badabing123):
Dachte bei allgemeinen Begriffen im Sprachgebrauch geht ein Schutz nicht!

Doch, auch das geht.

Ist nur nicht so einfach, dann da benötigt es in der Regel "überragende Markenrechte" oder einen Eintrag in einem der amtlichen Markenregister.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Badabing123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo kann man das prüfen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

Zitat (von Badabing123):
Wo kann man das prüfen?

Für DE wäre z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, auf EU-Ebene wäre es das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für DE wäre z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, auf EU-Ebene wäre es das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Selbst wenn die Marke nicht eingetragen ist, kann diese aufgrund Bekanntheit geschützt sein.

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#8
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(528 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von Badabing123):
In unserer Stadt gibt es denn Namen nicht.Kann man im Gastrobereich einen Namen schützen????
Gibt doch auch in jeder Stadt eine Pizzeria Napoli!!!

Grundsätzlich kann man natürlich auch im Gastrobereich einen Namen schützen lassen, eben durch Eintragung einer entsprechenden Marke. Für Deutschland erfolgt das beim DPMA. Ein kursorischer Blick ins Register offenbart, das "Koffeinrausch" noch nicht eingetragen ist. Die Eintragung kann man im Übrigen in ihrem Fall auch recht leicht selbst veranlassen, das Formular gibt es online beim DPMA, als Klassen sehe ich hier die 30,35 und 43. Das kostet dann nur die Gebühr und drei Klassen sind von der Gebühr ohnenin umfasst, das hält sich kostenmäßig im Rahmen.
Allerdings ist es ohne Belang, dass der Name in ihrer Stadt noch nicht verwendet wird. Räumlicher Geltungsbereich einer Marke ist, wenn nur für Deutschland eingetragen, ganz Deutschland. Sollte z.B. jemand anders vor Ihnen die Marke eintragen lassen, kann er ihnen -obwohl sie bereits den Namen verwenden- auf Basis seiner Marke die Nutzung erstmal untersagen. Zwar gibt es Möglichkeiten, da wieder rauszukommen oder eine Einigung zu erzielen, aber erstmal haben Sie ein ziemliches Problem und erhebliche Kosten.

Der Vergleich mit "Pizzeria Napoli" führt leider nicht weiter. Die Bezeichnung ist gar nicht als Marke eintragungsfähig, da es sich bei "Pizzeria" um eine reine Gattungsbezeichnung handelt und es auch für "Napoli" ein Freihaltebedürfnis (=jeder soll das verwenden können) geben dürfte. Dies trifft auf "Koffeinrausch" schon mal nicht zu.

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Badabing123):
Dachte bei allgemeinen Begriffen im Sprachgebrauch geht ein Schutz nicht!


Nur dann nicht, wenn er glatt beschreibend ist. Das waere bei "Bahnhofscafe" der Fall oder "Eisbecher" (man koennte allerdings "Bahnhofscafe" fuer Finanzdienstleistungen als Marke schuetzen, weil es dort halt nicht glatt beschreibend ist). Bei deinem Beispiel ist das IMO nicht der Fall.

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