Hallo,
eine Frage bezüglich der Wirksamkeit von MArkenschutz beim youtube-Namen:
Wenn Person A) Markenschutz in Deutschland für den Namen ihres YouTube-Kanals hat, aber die enthaltenen Videos weltweit abrufbar sind, könnte dann Person B) den selben Namen für ein Land X) als Marke schützen lassen und der Person A) verbieten den YouTube-Kanal im Land X) zu zeigen?
-- Editier von Bernd007 am 23.02.2017 02:48
Name youtube-kanal Markenschutz
23. Februar 2017
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Frage vom 23. Februar 2017 | 02:45
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Name youtube-kanal Markenschutz
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#1
Antwort vom 23. Februar 2017 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Ja, kann man verbieten sofern die Gesetze des Landes X das hergeben.
#2
Antwort vom 23. Februar 2017 | 23:57
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort.
ZitatJa, kann man verbieten sofern die Gesetze des Landes X das hergeben. :
Welche Länder haben denn Gesetze die das nicht hergeben?
LG
Bernd
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#3
Antwort vom 24. Februar 2017 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWelche Länder haben denn Gesetze die das nicht hergeben? :
Es gibt so um die 200 Staaten, muss man sich durcharbeiten.
Nordkorea, Somalia, Burkina Faso, Ghana wäre da gute Kandidaten.
China eigentlich auch, aber die ziehen die Zügel da gerade etwas an.
In der Türkei kommt es darauf an, wie gut man sich mit den relevanten Behörden "versteht".
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