Name youtube-kanal Markenschutz

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bernd007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Name youtube-kanal Markenschutz

Hallo,

eine Frage bezüglich der Wirksamkeit von MArkenschutz beim youtube-Namen:

Wenn Person A) Markenschutz in Deutschland für den Namen ihres YouTube-Kanals hat, aber die enthaltenen Videos weltweit abrufbar sind, könnte dann Person B) den selben Namen für ein Land X) als Marke schützen lassen und der Person A) verbieten den YouTube-Kanal im Land X) zu zeigen?

-- Editier von Bernd007 am 23.02.2017 02:48

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ja, kann man verbieten sofern die Gesetze des Landes X das hergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, kann man verbieten sofern die Gesetze des Landes X das hergeben.


Welche Länder haben denn Gesetze die das nicht hergeben?

LG
Bernd

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Bernd007):
Welche Länder haben denn Gesetze die das nicht hergeben?

Es gibt so um die 200 Staaten, muss man sich durcharbeiten.

Nordkorea, Somalia, Burkina Faso, Ghana wäre da gute Kandidaten.
China eigentlich auch, aber die ziehen die Zügel da gerade etwas an.
In der Türkei kommt es darauf an, wie gut man sich mit den relevanten Behörden "versteht".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen