Namensrecht schützen lassen trotz bestehender GmbH

30. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
xtreama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Namensrecht schützen lassen trotz bestehender GmbH

Es besteht bereits seit Jahren eine GmbH mit Firmenname "XYZ GmbH" inkl. Firmenlogo und hat sich dieses beides nicht schützen lassen. Jetzt kommt Person A und lässt sich den Firmenamen "XYZ" beim Patentamt schützen und zusätzlich noch das bereits bestehende Firmenlogo oder Teile davon.

A hat mit der "XYZ GmbH" nichts weiter zu tun.

1. Darf A sich überhaupt den Namen schützen lassen, obwohl die bestehende GmbH bereits seit Jahren existiert und im Handelsregister eingetragen ist.

2. Darf A sich ein bestehendes Firmenlogo schützen lassen, bzw Teile davon?

3. Kann A die "XYZ GmbH" abmahnen, umgehend den Firmennamen nicht mehr zu verwenden und A mit einem Betrag EURO X zu entschädigen, durch die Namensrechtverletzung von A.

Für aussagekräftige Antworten wäre ich dankbar.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Es kommt drauf an was die beiden Unternehmen machen.

Die Metzgerei Müller wird kaum dem Hotel Müller Kunden wegnehmen. Beim Logo sieht das anders aus, hier könnte man gegen vorgehen.

Ich würde mal bei dem anrufen.

Ein Rechtsstreit bringt kein Geld ein, aber immer ein Risiko. Also mal friedlich versuchen.

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xtreama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, also A ist ein dienstleistungsunternehmen und die "XYZ GmbH" auch.

A war für die "XYZ GmbH" tätig und hat einen hohen 5 stelligen Betrag von der "XYZ GmbH" nicht erhalten und beide haben das Vertragsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet.

Jetzt lässt A sich aber den Namen der "XYZ GmbH" schützen, da diese das nicht getan haben und untersagt der "XYZ GmbH" den geschützten Namen weiterhin zu benutzen und mahnt die "XYZ GmbH" gleichzeitig über einen Anwalt ab und fordert einen Schadensersatz in Summe X. A lässt sich den Namen " XYZ" schützen.

Kommt A damit durch ?

Kann A der "XYZ GmbH" die Namensrechte an "XYZ" verkaufen bzw abtreten gegen Summe x ?



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-- Editiert am 01.06.2010 15:34

-- Editiert am 01.06.2010 15:36

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Lustiger Anwalt aber damit kommt er nicht durch. Im Gegenteil könnte man ihm an den Karren fahren, wenn bei im selben Wirkungskreis werkeln.
Wer zuerst malt gewinnt, ein Markenschutz ist bei einem "Eigennamen" der GmbH nicht nötig.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Im Gegenteil könnte man ihm an den Karren fahren, wenn bei im selben Wirkungskreis werkeln.


Mehr noch, man könnte so eine Marke problemlos löschen lassen, weil sie offensichtlich bösgläubig angemeldet wurde, nämlich nur mit dem Zweck, einen prioritätsälteren Nutzer des Kennzeichens abzumahnen.

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