Guten Tag,
ich möchte ein Autoquartett-Spiel gestalten und komerziell vertreiben. Dazu möchte ich -selbstverständlich- Fahrzeuge verschiedener Hersteller mit ihren jeweiligen techn. Kennwerten nennen.
Meine Frage:
Ist diese Verwendung gemäß Markenschutzgesetzt §23 Absatz (1) Punkt 2 zulässig?
Zitat:
§ 23
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung darf einem Dritten nicht untersagen, im geschäftlichen Verkehr Folgendes zu benutzen:
...
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ähnliches Zeichen, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder ein identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere deren Art, Beschaffenheit, Bestimmung, Wert, geografische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, oder
Wie sieht es mit der Verwendung von Bildern dieser Fahrzeuge aus? Ich würde zwar Bilder unter Beachtung des Urheberrechts des Bilderstellers verwenden (gemeinfreie oder Creativ Commons) aber diese Bilder zeigen dann ja die Fahrzeuge (Produkt des jeweiligen Markeninhabers). Verletzte ich dabei das Markenrecht?
Vielen Dank
-- Editiert von schdeidel am 13.02.2020 09:49