Guten Tag.
Ich entwickle in einem Hobby-Team Grafiken für ein Computerspiel (Die Software steht unter Artistic Licence, die Grafiken unter Creative Commons, falls das Auswirkungen hat)
Dargestellt werden Gebäude und Fahrzeuge in isometrischer 2D-Ansicht, wobei es sich häufig um erkennbare Objekte der realen Welt handelt (zB. ICE-Zug, TaunusTurm,...)
Unsicherheit besteht darüber, ob Marken direkt abgebildet werden dürfen, also zB. ein McDonalds-Restaurant mit lesbarem Schriftzug auf dem Dach und dem typischen gelben M.
Nach überfliegen des deutschen Markenrechts komme ich zu dem Schluss, das es kein Problem darstellt, weil es sich schon mal gar nicht um geschäftlichen Verkehr handelt, weiters auch keine Verwechslungsgefahr besteht und die "Wertschätzung der bekannten Marke" nicht beeinträchtigt wird. Ist das korrekt, oder völlig daneben?
Für den Fall, dass eine Verwendung der Marken ein Problem darstellt: Würde sich das ändern, sofern die dargestellten Marken entfremdet werden, zB. ein gelbes W statt eines gelben M?
-----------------
""
Nicht-gewerbliche Abbildung von Marken in Spiel
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
quote:<hr size=1 noshade>und die "Wertschätzung der bekannten Marke" nicht beeinträchtigt wird. <hr size=1 noshade>
Kommt daruf an, was der Inhalt und das Ziel des Spiele ist.
Wenn militante vegane Scharfschützen die Besucher des Fast-Food-Tempels niedermetzeln könnte ich mir durchaus eine gewisse negative Beeinflussung der "Wertschätzung der bekannten Marke" vorstellen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Wenn militante vegane Scharfschützen die Besucher des Fast-Food-Tempels niedermetzeln könnte ich mir durchaus eine gewisse negative Beeinflussung der "Wertschätzung der bekannten Marke" vorstellen.
Nein, das ist natürlich nicht der Fall, die Marken haben keinerlei Auswirkung auf das Spiel, es muss nur irgendein Gebäude dort stehen. Und schlechten Geschmack des Essens und/oder niedrige Löhne der Belegschaft könnte man grafisch gar nicht darstellen, selbst wenn man wollte
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch ein als allgemein inakzeptables Verhalten das nicht mit den Marken im Zusammenhang steht (erschießen von Katzenbabies) als Ziel des Spieles könnte eine negative Beeinflussung der "Wertschätzung der bekannten Marke" darstellen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Da es sich um eine Transportsimulation handelt, die noch dazu ohne Unfälle und Katastrophen auskommt, schließe ich eine negative Beeinflussung der Marke weiterhin aus. Um vorzubeugen: Nein, bei den transportierten Gütern handelt es sich nicht um illegale Einwanderer, Waffen für ukrainische Rebellen, oder ähnlichem.
War die Wertschätzung der einzige unklare Punkt, und ansonsten gibt es keine Probleme?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
26 Antworten