Hallo Leute,
meine eigene Marke ist bereits geschützt! Nun wollte ich mal Fragen, ob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann?
Beispiel:
Marke: xy
Produktname: Chill
Produkt wäre für die Entspannung!
Muss man sich sorgen machen, von anderen abegmahnt zu werden, die ein Produkt mit dem selben Namen in der selben Branche haben obwohl man dieses Wort nicht schützen kann?
Danke
Normales Wort also Produktname?!
18. Mai 2020
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Frage vom 18. Mai 2020 | 18:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Normales Wort also Produktname?!
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#1
Antwort vom 18. Mai 2020 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatMuss man sich sorgen machen, von anderen abegmahnt zu werden, die ein Produkt mit dem selben Namen in der selben Branche haben obwohl man dieses Wort nicht schützen kann? :
Ja.
Aber Eigentlich muss man das ja immer ...
#2
Antwort vom 19. Mai 2020 | 09:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitatob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann? :
Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. Du kannst deinen Schraubenzieher also "Schraubenzieher" nennen, dann kann dir niemand mit einer Marke an den Karren fahren.
Fremdsprachig geht auch, so ist "Vocal Coach" als Marke für Gesangstrainer nicht eintragbar.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.05.2020 09:54
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#3
Antwort vom 19. Mai 2020 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatJa, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. :
Falsch, auch da gibt es Ausnahmen z.B. bei überragender Bekanntheit.
#4
Antwort vom 21. Mai 2020 | 14:00
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:Zitatob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann? :
Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. Du kannst deinen Schraubenzieher also "Schraubenzieher" nennen, dann kann dir niemand mit einer Marke an den Karren fahren.
Und man selber anderen auch nicht... ;-)
#5
Antwort vom 21. Mai 2020 | 18:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten!
Wie wäre der Sachverhalt wenn man die Marke und den namen als Produktname nimmt?
Beispiel dann: xy Chill
Ändert dies etwas?
#6
Antwort vom 25. Mai 2020 | 17:51
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 61x hilfreich)
Zitat:ZitatJa, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. :
Falsch, auch da gibt es Ausnahmen z.B. bei überragender Bekanntheit.
Z.B. Hoover.
#7
Antwort vom 26. Mai 2020 | 09:25
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Da war dann aber der Schutz zeitlich vor der überragenden Bekanntheit, vgl. Walkman, Whirlpool, Tempo, ...
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