Normales Wort also Produktname?!

18. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
domme123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Normales Wort also Produktname?!

Hallo Leute,

meine eigene Marke ist bereits geschützt! Nun wollte ich mal Fragen, ob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann?

Beispiel:

Marke: xy
Produktname: Chill

Produkt wäre für die Entspannung!
Muss man sich sorgen machen, von anderen abegmahnt zu werden, die ein Produkt mit dem selben Namen in der selben Branche haben obwohl man dieses Wort nicht schützen kann?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von domme123123):
Muss man sich sorgen machen, von anderen abegmahnt zu werden, die ein Produkt mit dem selben Namen in der selben Branche haben obwohl man dieses Wort nicht schützen kann?

Ja.
Aber Eigentlich muss man das ja immer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von domme123123):
ob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann?


Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. Du kannst deinen Schraubenzieher also "Schraubenzieher" nennen, dann kann dir niemand mit einer Marke an den Karren fahren.

Fremdsprachig geht auch, so ist "Vocal Coach" als Marke für Gesangstrainer nicht eintragbar.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.05.2020 09:54

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe.

Falsch, auch da gibt es Ausnahmen z.B. bei überragender Bekanntheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von domme123123):
ob man einem Produkt einen normalen Namen geben kann, den man nicht schützen kann?


Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe. Du kannst deinen Schraubenzieher also "Schraubenzieher" nennen, dann kann dir niemand mit einer Marke an den Karren fahren.

Und man selber anderen auch nicht... ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
domme123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Wie wäre der Sachverhalt wenn man die Marke und den namen als Produktname nimmt?

Beispiel dann: xy Chill

Ändert dies etwas?

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#6
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BigiBigiBigi):
Ja, nicht schutzfähig sind glatt beschreibende Begriffe.

Falsch, auch da gibt es Ausnahmen z.B. bei überragender Bekanntheit.

Z.B. Hoover.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Da war dann aber der Schutz zeitlich vor der überragenden Bekanntheit, vgl. Walkman, Whirlpool, Tempo, ...

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