Hallo Zusammen,
ich habe Vor per Jahre aus China Samsung Speicherkarten Importiert, das lief auch gut, weil es war Originale Samsung Speicherkarte. Nun bin ich dabei gerade bzw. habe ich vor wieder Speicherkarten aus China zu importieren(Huawei, Samsung, Sandisk) es geht darum wenn das Original Marke die man aus China einführ möchten, darf ich das überhaupt? Brauche ich einführgenehmigung von Markeninhaber oder kann ich das importieren? Mir geht es darum sauberen Import Geschäft zu führen.
Was muss ich tun, ich bitte um Hilfe.
Lg Jettman
Original Speicher import aus China
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Wie stellst Du denn sicher, dass es sich um Original-Speicherkarten handelt?
Und da China außerhalb der EU liegt, bräuchte man - selbst wenn man beweisen könnte, dass es sich um Originale handelt - die Zustimmung des Markenrechtsinhabers für einen gewerblichen Import.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWie stellst Du denn sicher, dass es sich um Original-Speicherkarten handelt? :
Die firma beliefern Deutsche Unternehmen auch und die haben referenzen als Vertrauenwürdig lieferant.
ZitatUnd da China außerhalb der EU liegt, bräuchte man - selbst wenn man beweisen könnte, dass es sich um Originale handelt - die Zustimmung des Markenrechtsinhabers für einen gewerblichen Import. :
Und genau das ist das Problem, wie man an sowas dran kommt.
ZitatDie firma beliefern Deutsche Unternehmen auch :
Irrelevant.
Zitatdie haben referenzen als Vertrauenwürdig lieferant. :
In welcher Form genau? Vom Inhaber der Marken / Nutzungsrechte?
wie man an sowas dran kommt.
Einfach schriftlich bei den deutschen Zentralen von Samsung, Huawei und Sandisk anfragen und um eine schriftliche Erlaubnis bitten.
Würde mich allerdings sehr wundern, wenn die erteilt würde.
Zitatwenn das Original Marke die man aus China einführ möchten, darf ich das überhaupt? :
Der Markeninhaber hat das alleinige Recht, unter seiner Marke bzw. mit seinem Markenzeichen versehene Warenexemplare ERSTMALS in den Verkehr bringen zu dürfen - danach ist sein Markenrecht "erschöpft". Dabei ist es gleichgültig, wo auf der Welt das Inverkehrbringen durch den Markeninhaber bzw. mit seiner Zustimmung geschieht - nach schweizerischem Markenrecht: ein in China verkauftes Original-Marken-Exemplar kann in der Schweiz zu beliebigen Preisen weiterverkauft werden, ohne dass der Inhaber der schweizerischen Marke sich dagegen wenden kann.
Das Recht aus einer in der EU registrierten Marke erlischt dagegen nur durch ein innereuropäisches Inverkehrbringen. Wenn ein in China gekaufter Original-BMW in Europa weiterverkauft würde, könnte dagegen markenrechtlich unter Berufung auf die EU-Markeneintragung vorgegangen werden. ( Innerhalb Chinas wäre ein beliebig häufiger gewerblicher Weiterverkauf des Original-BMWs markenrechtlich(!) nicht zu unterbinden. )
Hallo Zusammen,
Ich danke euch allen, ich habe bereit angefangen anzufragen, Samsung wird schwierig aber huawei und Nintendo etwas schwieriger. Man kriegt Ehe keine Antwort.
Was als Importeur natürlich zu beachten ist, ist das Verpackungsgesetz. Auch Ware aus China muss lizenziert werden!
Grüße, Darius
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten