Patentverletzung bei Kauf

19. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
robert1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Patentverletzung bei Kauf

nehmen wir an, eine Gruppe lässt ein patentiertes Produkt ohne Erlaubnis des Patentbesitzers nachbauen.

Das Produkt ist noch nicht auf dem Markt und wird zur Zeit im Eu Ausland von einem großen Unternehmen getestet. Das Patent wurde veröffentlicht und dort steht die Anleitung zur Herstellung

Der Sinn ist es lediglich zu testen, ob das Produkt funktioniert. Es ist nur für den persönlichen Gebrauch. Es ist kein kommerzieller Handel geplant.

Könnten Teilnehmern, die das Produkt auf diesem Weg erwerben rechtliche Konsequenzen entstehen?


Laut diesem Artikel:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/219/Seite.2190003.html

Ist der private Gebrauch des Patentgegenstandes jedermann gestattet!

Also, wenn man das Produkt kauft und dann privat gebraucht und nicht verkauft, ist das dann legal?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat:
Es ist kein kommerzieller Handel geplant.

Könnten Teilnehmern, die das Produkt auf diesem Weg erwerben rechtliche Konsequenzen entstehen?

Kein Handel und denn och könne Teilnehmer das Produkt erwerben?
In deutschland wäre das ein Widerspruch. Wie das in Österreich wäre, weis ich nicht genau, meine aber das dort ähnliche Regelungen existieren.



Zitat:
Laut diesem Artikel:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/219/Seite.2190003.html

Ist der private Gebrauch des Patentgegenstandes jedermann gestattet!

Gebrauch ist nicht gleich Herstellung.



Zitat:
Also, wenn man das Produkt kauft und dann privat gebraucht und nicht verkauft, ist das dann legal?

Sofern man es vom Patentinhaber oder einem Berechtigten kauft ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
robert1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Teilnehmer stellen es ja nicht her, sondern kaufen es. Sie kaufen die Bestandteile und entschädigen den Hersteller für seinen Aufwand.

Wenn man es vom Patentinhaber oder einem Berechtigten kauft ist es ja klar, dass der Gebrauch erlaubt ist.

Soweit ich weiß erstreckt sich gemäß § 11 Nr. 1 PatG die Wirkung des Patents "nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden".

Also, wenn man das Produkt kauft und privat verwendet ist doch dieser Bedingung erfüllt, oder?

-- Editiert von robert1234123 am 19.07.2016 13:45

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von robert1234123):
Die Teilnehmer stellen es ja nicht her, sondern kaufen es. Sie kaufen die Bestandteile und entschädigen den Hersteller für seinen Aufwand.


Gründung einer GBR zur versuchten Patentrechtumgehung.
Einen Vorteil hat dieses Konstrukt für den "Hersteller" aber, er kann die Kosten für die Patentverletzungen dann mit Ihnen teilen ;)

Es sind schon deutlich undurchsichtigere Umgehungsgeschäfte aufgeflogen......

Also kurz:

Der Kauf ist nicht das Problem, das Problem ist und bleibt die nicht lizenzierte Herstellung, egal wer die Teile dafür besorgt.

-- Editiert von spatenklopper am 19.07.2016 19:52

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#4
 Von 
robert1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn der Kauf kein Problem ist, dann haben die Teilnehmer doch nichts zu befürchten. Weil sie das Produkt ja nicht herstellen.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von robert1234123):
Aber wenn der Kauf kein Problem ist, dann haben die Teilnehmer doch nichts zu befürchten. Weil sie das Produkt ja nicht herstellen.


Unter dem Aspekt, dass die Teilnehmer im vollen Bewusstsein darüber sind, dass die Herstellung nicht legal ist, diese in vollem Bewusstsein dessen die Herstellung in Auftrag geben, ist Ihre Aussage eine gewagte These.....

Letztendlich wird es (wenn Sie es tatsächlich so durchziehen möchten) wohl so kommen, dass der Hersteller in Insolvenz gehen muss und die Käufer für die "gefälschte" Ware in etwa einen Preis bezahlen, zu dem sie mehrere des Originals erhalten hätten.

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#6
 Von 
robert1234123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Original ist noch nicht auf dem Markt und keiner weiß´ob und wann es kommt. Ich würde liebend gerne den mehrfachen Preis zahlen.

Die Frage ist halt, ob hier auch strafrechtlich etwas kommen könnte.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich weiß erstreckt sich gemäß § 11 Nr. 1 PatG die Wirkung des Patents "nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden".

Also, wenn man das Produkt kauft

Finde den Fehler in Deiner Argumentation ...



Zitat:
Ich würde liebend gerne den mehrfachen Preis zahlen.

Dummerweise hast Du dann aber das Produkt nicht.
Der "mehrfache Preis" setzt sich aus Anwaltskosten, Gerichtskosten und Strafen zusammen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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