nehmen wir an, eine Gruppe lässt ein patentiertes Produkt ohne Erlaubnis des Patentbesitzers nachbauen.
Das Produkt ist noch nicht auf dem Markt und wird zur Zeit im Eu Ausland von einem großen Unternehmen getestet. Das Patent wurde veröffentlicht und dort steht die Anleitung zur Herstellung
Der Sinn ist es lediglich zu testen, ob das Produkt funktioniert. Es ist nur für den persönlichen Gebrauch. Es ist kein kommerzieller Handel geplant.
Könnten Teilnehmern, die das Produkt auf diesem Weg erwerben rechtliche Konsequenzen entstehen?
Laut diesem Artikel:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/219/Seite.2190003.html
Ist der private Gebrauch des Patentgegenstandes jedermann gestattet!
Also, wenn man das Produkt kauft und dann privat gebraucht und nicht verkauft, ist das dann legal?
Patentverletzung bei Kauf
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Zitat:Es ist kein kommerzieller Handel geplant.
Könnten Teilnehmern, die das Produkt auf diesem Weg erwerben rechtliche Konsequenzen entstehen?
Kein Handel und denn och könne Teilnehmer das Produkt erwerben?
In deutschland wäre das ein Widerspruch. Wie das in Österreich wäre, weis ich nicht genau, meine aber das dort ähnliche Regelungen existieren.
Zitat:Laut diesem Artikel:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/219/Seite.2190003.html
Ist der private Gebrauch des Patentgegenstandes jedermann gestattet!
Gebrauch ist nicht gleich Herstellung.
Zitat:Also, wenn man das Produkt kauft und dann privat gebraucht und nicht verkauft, ist das dann legal?
Sofern man es vom Patentinhaber oder einem Berechtigten kauft ...
Die Teilnehmer stellen es ja nicht her, sondern kaufen es. Sie kaufen die Bestandteile und entschädigen den Hersteller für seinen Aufwand.
Wenn man es vom Patentinhaber oder einem Berechtigten kauft ist es ja klar, dass der Gebrauch erlaubt ist.
Soweit ich weiß erstreckt sich gemäß § 11 Nr. 1 PatG
die Wirkung des Patents "nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden".
Also, wenn man das Produkt kauft und privat verwendet ist doch dieser Bedingung erfüllt, oder?
-- Editiert von robert1234123 am 19.07.2016 13:45
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ZitatDie Teilnehmer stellen es ja nicht her, sondern kaufen es. Sie kaufen die Bestandteile und entschädigen den Hersteller für seinen Aufwand. :
Gründung einer GBR zur versuchten Patentrechtumgehung.
Einen Vorteil hat dieses Konstrukt für den "Hersteller" aber, er kann die Kosten für die Patentverletzungen dann mit Ihnen teilen
Es sind schon deutlich undurchsichtigere Umgehungsgeschäfte aufgeflogen......
Also kurz:
Der Kauf ist nicht das Problem, das Problem ist und bleibt die nicht lizenzierte Herstellung, egal wer die Teile dafür besorgt.
-- Editiert von spatenklopper am 19.07.2016 19:52
Aber wenn der Kauf kein Problem ist, dann haben die Teilnehmer doch nichts zu befürchten. Weil sie das Produkt ja nicht herstellen.
ZitatAber wenn der Kauf kein Problem ist, dann haben die Teilnehmer doch nichts zu befürchten. Weil sie das Produkt ja nicht herstellen. :
Unter dem Aspekt, dass die Teilnehmer im vollen Bewusstsein darüber sind, dass die Herstellung nicht legal ist, diese in vollem Bewusstsein dessen die Herstellung in Auftrag geben, ist Ihre Aussage eine gewagte These.....
Letztendlich wird es (wenn Sie es tatsächlich so durchziehen möchten) wohl so kommen, dass der Hersteller in Insolvenz gehen muss und die Käufer für die "gefälschte" Ware in etwa einen Preis bezahlen, zu dem sie mehrere des Originals erhalten hätten.
Das Original ist noch nicht auf dem Markt und keiner weiß´ob und wann es kommt. Ich würde liebend gerne den mehrfachen Preis zahlen.
Die Frage ist halt, ob hier auch strafrechtlich etwas kommen könnte.
Zitat:Soweit ich weiß erstreckt sich gemäß § 11 Nr. 1 PatG die Wirkung des Patents "nicht auf Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden".
Also, wenn man das Produkt kauft
Finde den Fehler in Deiner Argumentation ...
Zitat:Ich würde liebend gerne den mehrfachen Preis zahlen.
Dummerweise hast Du dann aber das Produkt nicht.
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