Ich wusste nicht so richtig wie ich den Titel formulieren sollte.
Und zwar lautet meine Frage, was ist wenn Person A ein Plagiat an Person B verkauft und Person B darauf nach zB 2 Monaten das Plagiat unbewusst an Person C weiterverkauft.
Kann dann Person A noch belangt werden, oder ist die dann sozusagen raus, weil Person C ja eigentlich Person B anklagt?
Also wird das noch weiter zurückverfolgt?
MfG
Plagiate verkaufen - ab wann ist der erste Käufer der "Gerarschte"
22. August 2018
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Frage vom 22. August 2018 | 05:06
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 30x hilfreich)
Plagiate verkaufen - ab wann ist der erste Käufer der "Gerarschte"
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#1
Antwort vom 22. August 2018 | 07:26
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
ZitatIch wusste nicht so richtig wie ich den Titel formulieren sollte. :
Und zwar lautet meine Frage, was ist wenn Person A ein Plagiat an Person B verkauft und Person B darauf nach zB 2 Monaten das Plagiat unbewusst an Person C weiterverkauft.
Kann dann Person A noch belangt werden, oder ist die dann sozusagen raus, weil Person C ja eigentlich Person B anklagt?
Also wird das noch weiter zurückverfolgt?
MfG
Kommt drauf an, was das Plagiat ist und wie offensichtlich es ein solches ist. Im Extremfall: Wenn Du ein Bargeldplagiat (Falschgeld) verkaufst, wird das Interesse, Dich zu finden, seeeeeehr groß sein. Beim legendären "Levis 201"-T-Shirt interessiert es keinen.
#2
Antwort vom 22. August 2018 | 10:51
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zivilrechtlich kann B den A in Regreß nehmen für den Schaden, den er C ersetzen muß.
Das bis hin zur Verjährung, bei arglistiger Täuschung kann es aber 10 Jahre dauern, bis die verjährt ist.
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#3
Antwort vom 22. August 2018 | 23:25
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 30x hilfreich)
ZitatZivilrechtlich kann B den A in Regreß nehmen für den Schaden, den er C ersetzen muß. :
Das bis hin zur Verjährung, bei arglistiger Täuschung kann es aber 10 Jahre dauern, bis die verjährt ist.
Ja okay er also muss A praktisch für den Schaden aufkommen, aber kann nicht mehr rechtlich belangt werden??
#4
Antwort vom 22. August 2018 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitataber kann nicht mehr rechtlich belangt werden?? :
Doch, kann er.
Bis zur Verjährung.
#5
Antwort vom 23. August 2018 | 12:54
Von
Status: Lehrling (1538 Beiträge, 674x hilfreich)
ZitatKann dann Person A noch belangt werden :
Nur B kann gegenüber A kaufvertragliche Ansprüche geltend machen.
Und nur der Markeninhaber kann gegenüber A markenrechtliche Ansprüche haben.
RK
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