Plagiate verkaufen - ab wann ist der erste Käufer der "Gerarschte"

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
luluilkoks
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)
Plagiate verkaufen - ab wann ist der erste Käufer der "Gerarschte"

Ich wusste nicht so richtig wie ich den Titel formulieren sollte.
Und zwar lautet meine Frage, was ist wenn Person A ein Plagiat an Person B verkauft und Person B darauf nach zB 2 Monaten das Plagiat unbewusst an Person C weiterverkauft.
Kann dann Person A noch belangt werden, oder ist die dann sozusagen raus, weil Person C ja eigentlich Person B anklagt?
Also wird das noch weiter zurückverfolgt?

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von luluilkoks):
Ich wusste nicht so richtig wie ich den Titel formulieren sollte.
Und zwar lautet meine Frage, was ist wenn Person A ein Plagiat an Person B verkauft und Person B darauf nach zB 2 Monaten das Plagiat unbewusst an Person C weiterverkauft.
Kann dann Person A noch belangt werden, oder ist die dann sozusagen raus, weil Person C ja eigentlich Person B anklagt?
Also wird das noch weiter zurückverfolgt?

MfG


Kommt drauf an, was das Plagiat ist und wie offensichtlich es ein solches ist. Im Extremfall: Wenn Du ein Bargeldplagiat (Falschgeld) verkaufst, wird das Interesse, Dich zu finden, seeeeeehr groß sein. Beim legendären "Levis 201"-T-Shirt interessiert es keinen.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zivilrechtlich kann B den A in Regreß nehmen für den Schaden, den er C ersetzen muß.
Das bis hin zur Verjährung, bei arglistiger Täuschung kann es aber 10 Jahre dauern, bis die verjährt ist.

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#3
 Von 
luluilkoks
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zivilrechtlich kann B den A in Regreß nehmen für den Schaden, den er C ersetzen muß.
Das bis hin zur Verjährung, bei arglistiger Täuschung kann es aber 10 Jahre dauern, bis die verjährt ist.


Ja okay er also muss A praktisch für den Schaden aufkommen, aber kann nicht mehr rechtlich belangt werden??

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von luluilkoks):
aber kann nicht mehr rechtlich belangt werden??

Doch, kann er.
Bis zur Verjährung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von luluilkoks):
Kann dann Person A noch belangt werden


Nur B kann gegenüber A kaufvertragliche Ansprüche geltend machen.
Und nur der Markeninhaber kann gegenüber A markenrechtliche Ansprüche haben.

RK

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