Poster mit knapp 100 Auto-Markenlogos

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
KayHT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Poster mit knapp 100 Auto-Markenlogos

Hallo,

ich fotografiere seit Jahren in Automuseen und auf Oldtimer-Veranstaltungen, unter anderem die verwitterten Markenlogos der Fahrzeuge. Nun habe ich aus knapp 100 dieser Logos ein hochauflösendes Poster gestaltet. Dieses ist so gut geraten, dass ich darüber nachdenke, es zu vermarkten.

Viele der Marken existieren allerdings noch. Und selbst bei den Marken, die nicht mehr produzieren, kann man sich ja nicht sicher sein, ob es nicht noch einen stillen Markenrechts-Inhaber gibt.

Meine Frage: ist die Vermarktung eines solchen Posters markenrechtlich unbedenklich, oder müsste ich für jedes einzelne Logo ein OK einholen? Zweiteres wäre natürlich ein KO-Kriterium für die Idee, weil schlicht und einfach nicht machbar.

Danke und Gruß
Kay

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16995 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von KayHT):
, oder müsste ich für jedes einzelne Logo ein OK einholen?
Genau so.

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von KayHT):
Zweiteres wäre natürlich ein KO-Kriterium für die Idee, weil schlicht und einfach nicht machbar.

Machbar wäre es, es dauert halt nur ...


Die große Frage ist, ob man mit dem Poster ein eigenständiges Kunstwerk geschaffen hat. Wenn die Logos einfach nur aneinandergereiht wurden ist das eher nicht der Fall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
KayHT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !

Zitat (von Harry van Sell):

Machbar wäre es, es dauert halt nur ...

Nun ja, wenn man bedenkt, dass 70% der Marken heute entweder nicht mehr existieren oder wenigstens nicht mehr im Automobilbau tätig sind, dürfte es eine Sisyphos-Arbeit werden, den jeweiligen Status zu ermitteln. Das lohnt den zu erwartenden Erlös nicht.

Zitat (von Harry van Sell):

Die große Frage ist, ob man mit dem Poster ein eigenständiges Kunstwerk geschaffen hat. Wenn die Logos einfach nur aneinandergereiht wurden ist das eher nicht der Fall.


Naja, Kunst ist ein hohes Wort. Das heftet man sich selbst nicht so schnell an die Brust. Aber es war schon mit erheblichem Arbeitsaufwand behaftet, also durchdachte Auswahl der Fotos unter dem Motto "Patina" oder "Schönheit des Verfalls", ineinandergreifende Collage mit verschiedene Größen, Formaten & Perspektiven, sowie Verteilung nach ästhetischen und zum Teil automobilhistorischen Gesichtspunkten. Ist das rechtlich ein eigenständiges Kunstwerk? Gibt es da eine Definition der Kriterien?

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von KayHT):
Ist das rechtlich ein eigenständiges Kunstwerk?


Das klärt sich dann in den bis zu 100 Gerichtsprozessen mit den Markeninhabern.
Bevor man so ein Poster vermarktet, sollte man also die Kriegskasse erstmal 7stellig füllen für das Vorstrecken von Anwaltskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von KayHT):
also durchdachte Auswahl der Fotos unter dem Motto "Patina" oder "Schönheit des Verfalls", ineinandergreifende Collage mit verschiedene Größen, Formaten & Perspektiven, sowie Verteilung nach ästhetischen und zum Teil automobilhistorischen Gesichtspunkten.

Das ist schon mal erheblich mehr als "100 rechteckige Fotos aneinandergereiht"



Zitat (von KayHT):
Ist das rechtlich ein eigenständiges Kunstwerk?

Das wird man ohne es zu sehen nicht beurteilen können.
Und am Ende entscheidet ein Gericht.



Zitat (von KayHT):
Gibt es da eine Definition der Kriterien?

Nein, immer Entscheidung im EInzelfall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KayHT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Zitat (von Harry van Sell):

Das wird man ohne es zu sehen nicht beurteilen können.


Verständlich. Aber hier zeigen kann ich es ja auch nicht. Wäre ja genauso angreifbar.

Zitat (von Harry van Sell):

Und am Ende entscheidet ein Gericht.
[...]
immer Entscheidung im Einzelfall.


Ich habe befürchtet, dass es vorher keine Instanz gibt.

Könnte ich mich (theoretisch) vorher irgendwie gegen das Risiko absichern? In der Praxis würde sich das sicher nicht rechnen, gegen den zu erwartenden geringen Erlös ...

Was wäre mit einer nicht kommerziellen, also kostenfreien, Bereitstellung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von KayHT):
Was wäre mit einer nicht kommerziellen, also kostenfreien, Bereitstellung?
Kein Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich sehe das, anders als.meone Vorredner entspannter bin aber auch nicht der den. Es trifft, wenn ich falsch liege.

Eine Markenrechtsverletzung setzt auch eine markenmäßige Benutzung voraus. Eine nicht markenfunktionale Nutzung ist keine Markenverletzung (wobei der Maßstab nicht zu hoch ist).

Urheberrechtlich gibt es dann keine Probleme, wenn ein neues Werk entsteht. Wenn es also eigene Bilder von von der Zeit gezeichneten Logos sind, die man zusammengestellt hat liegt es aus der Ferne m.e. erstmal Nahe eine ausreichende Schöpfungshöhe zu unterstellen.

I

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KayHT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Urheberrechtlich gibt es dann keine Probleme, wenn ein neues Werk entsteht. Wenn es also eigene Bilder von von der Zeit gezeichneten Logos sind, die man zusammengestellt hat liegt es aus der Ferne m.e. erstmal Nahe eine ausreichende Schöpfungshöhe zu unterstellen.


Danke! Das klingt schon besser.

Dennoch bleibt für mich das Fazit, dass das Ganze ziemlich unwägbar ist und niemand im vorhinein verbindlich entscheiden kann. Auch wenn ich fünf Markenrechtsanwälte fragen würde, bekäme ich vermutlich fünf unterschiedliche Einschätzungen. Und im Worst Case später die sechste vom Gericht.

Da wird mir wohl nur übrig bleiben, mir das Poster selbst an die Wand zu hängen bzw. maximal im Freundeskreis zu verschenken. Schade, aber ist dann eben so!

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