Schutz von Marke durch Anhang

3. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go635571-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutz von Marke durch Anhang

Ich möchte ein Unternehmen gründen, welches aus zwei Sachbegriffen besteht, z.B. "Hive Games". Mir wurde von der HK gesagt, dass dieser beim Registergericht aufgrund fehlender Unterscheidungskraft ggf. abgelehnt wird, aber ich würde es trotzdem versuchen wollen.

Nur, es gibt zig Firmen und registrierte Marken (vorallem international) die irgendwas mit Hive oder einfach nur "Hive" heißen, aber kein Unternehmen mit dem Anhang Games und auch kein Unternehmen in der Branche an sich. Wie ist es nun Markenschutz-technisch einzuordnen? Haben andere "Hive Unternehmen" die Möglichkeit mir da Probleme zu machen? Könnte die Markenanmeldung (auch international) scheitern?

-- Editiert von User am 3. Juni 2023 09:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114254 Beiträge, 38971x hilfreich)

Zitat (von go635571-45):
Haben andere "Hive Unternehmen" die Möglichkeit mir da Probleme zu machen? Könnte die Markenanmeldung (auch international) scheitern?

2x ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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