Schutzfähigkeit bestritten, weil Begriff aus zwei Worten besteht

9. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Zerberothoth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzfähigkeit bestritten, weil Begriff aus zwei Worten besteht

Hallo zusammen,

ich wollte eine Marke anmelden und die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil der Markenname aus zwei englischen Begriffen zusammengesetzt sei.

Dabei handelt es sich um eine Vorsilbe und einen englischen Begriff. Beispiel: Wir hätten die Wörter Location und Forest, die App selbst ist dafür da, um im Wald Bäume zu markieren, die man wiederfinden möchte (z.B. für Geocaching, Holzfäller, Förster, was auch immer). Die neue Wortschöpfung und gewünschte Marke wäre "LocForest", wobei Loc kein eigenständiges Wort wäre, sondern die Kurzform von Location.

Dies wurde dann zurückgewiesen und ich habe bereits Einspruch eingelegt, weil ich nicht der Meinung bin, dass der Name einen beschreibenden Charakter hat und auch nicht lediglich aus 2 Wörtern besteht, die für den Wettbewerb freigehalten werden müssen.

Mein Produkt wird bereits von über 60.000 Kunden genutzt, daher möchte ich es gerne schützen lassen. Falls der Einspruch wieder abgewiesen wird, würde sich dann ein Anwalt mit spez. Markenrecht lohnen? Schließlich habe ich ja schon 300,- für die Anmeldung gezahlt.

Viele Grüße und Danke
Chris

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen