Hallo zusammen,
ich wollte eine Marke anmelden und die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil der Markenname aus zwei englischen Begriffen zusammengesetzt sei.
Dabei handelt es sich um eine Vorsilbe und einen englischen Begriff. Beispiel: Wir hätten die Wörter Location und Forest, die App selbst ist dafür da, um im Wald Bäume zu markieren, die man wiederfinden möchte (z.B. für Geocaching, Holzfäller, Förster, was auch immer). Die neue Wortschöpfung und gewünschte Marke wäre "LocForest", wobei Loc kein eigenständiges Wort wäre, sondern die Kurzform von Location.
Dies wurde dann zurückgewiesen und ich habe bereits Einspruch eingelegt, weil ich nicht der Meinung bin, dass der Name einen beschreibenden Charakter hat und auch nicht lediglich aus 2 Wörtern besteht, die für den Wettbewerb freigehalten werden müssen.
Mein Produkt wird bereits von über 60.000 Kunden genutzt, daher möchte ich es gerne schützen lassen. Falls der Einspruch wieder abgewiesen wird, würde sich dann ein Anwalt mit spez. Markenrecht lohnen? Schließlich habe ich ja schon 300,- für die Anmeldung gezahlt.
Viele Grüße und Danke
Chris
Schutzfähigkeit bestritten, weil Begriff aus zwei Worten besteht
9. Mai 2018
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Frage vom 9. Mai 2018 | 10:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schutzfähigkeit bestritten, weil Begriff aus zwei Worten besteht
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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