Hallo.
ich hätte da ein Problem und würde mich sehr freuen wenn mir jemand die rechtliche Situation genau erklären kann - am liebsten mit Nachweis, z.B. Gesetztext oder Urteile.
Also, die Frage ist, ob die Muster der Sporttrikots (z.B. Fußball, Basketball, Football, etc.) irgendwie geschützt sind. Wäre es erlaubt eigene T-Shirts und Trikots mit exakt den gleichen Mustern, aber OHNE dem Originalherstellerlogo herzustellen und diese mit eigenem Logo zu vertreiben? Also Beispiel z.B. das Deutschland WM-Trikot von 1990 oder das von der letzten WM mit der roten Spitze nach unten. Angenommen man entfernt das DFB-Logo und ersetzt das Adidas-Logo etwas irgendetwas anderem... dann wäre es doch rein theoretisch keine Produktfälschung mehr, weil das Produkt nicht mehr als "Deutschland-Trikot" gilt. Oder sehe ich das jetzt falsch?
Ich weiß, dass z.B. Burberry ein Patent auf sein Karo-Muster hat. Das ist eben sozusagen das Burberry-Markenzeichen oder Logo, wenn man so will. Das man das nicht benutzen darf, ist klar. Aber das wäre, denke ich, gleichzusetzen mit dem Original Adidas oder Nike-Logo. Ich glaube kaum, dass die Hersteller, die ja jedes Jahr (manchmal sogar öfter) neue Trikots für die Vereine und Länder machen, die Stoffmuster schützen bzw. patentieren lassen, oder doch?!? Wenn doch, würde es mich interessieren wo man diese Patent einsehen kann. Über DPMA.de konnte ich jetzt nichts dazu finden.
Würde mich über Info sehr sehr freuen. Besten Dank im Voraus!
-- Editier von Rostam am 15.06.2016 17:32
-- Editiert von Moderator am 17.06.2016 09:37
-- Thema wurde verschoben am 17.06.2016 09:37
Shirts mit identischen Mustern von Sporttrikots herstellen und verkaufen - erlaubt??
15. Juni 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2016 | 17:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Shirts mit identischen Mustern von Sporttrikots herstellen und verkaufen - erlaubt??
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#1
Antwort vom 15. Juni 2016 | 19:02
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Eine Bitte an die Moderatoren hier: Mir ist gerade aufgefallen, dass ich das Thema wahrscheinlich im falschen Forum gepostet habe. Ich denke das Thema kann auch zu Patentrecht und Markenrecht passen. Könnt Ihr das bitte in das richtige Forum verschieben, damit auch entsprechend qualifizierte Antworten gegeben werden? Würde mich sehr freuen! Danke im Voraus!
#2
Antwort vom 15. Juni 2016 | 19:45
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
Da bisher keine Antwort kam.... gut, ist auch erst seit 30 min. online :-) haha
Jedenfalls habe ich jetzt den §37 DesignG
gefunden
Zitat:
§ 37 Gegenstand des Schutzes
(1) Der Schutz wird für diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines eingetragenen Designs begründet, die in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben sind.
(2) Enthält für die Zwecke der Aufschiebung der Bekanntmachung eine Anmeldung nach § 11 Absatz 2 Satz 2 einen flächenmäßigen Designabschnitt, so bestimmt sich bei ordnungsgemäßer Erstreckung mit Ablauf der Aufschiebung nach § 21 Absatz 2 der Schutzgegenstand nach der eingereichten Wiedergabe des eingetragenen Designs.
Abschnitt (2) verstehe ich nicht ganz.... aber wenn ich Abschnitt (1) richtig interpretiere, dann heißt das doch genau das was ich im ersten Post gesagt habe, oder?!? - Ein Design oder einzelne Elemente daraus werden NUR geschützt wenn dieses auch als Merkmal bei der Anmeldung sichtbar wiedergegeben ist. Soweit korrekt?
Jetzt ist die Frage OB das Design oder das Stoffmuster eines Sporttrikots von den Herstellern als Geschmacksmuster angemeldet und somit geschützt sind. Kann mir das jemand beantworten? Bzw. kann man das irgendwo prüfen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Juni 2016 | 11:29
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:OB das Design oder das Stoffmuster eines Sporttrikots von den Herstellern als Geschmacksmuster angemeldet und somit geschützt sind
Davon kannst du zu 99% ausgehen.
#4
Antwort vom 16. Juni 2016 | 12:20
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDavon kannst du zu 99% ausgehen. :
Danke auch hier für die Antwort, auch wenn mir die jetzt nicht wirklich oder gar nicht weiterhilft!
Davon ausgegangen bin ich schon bzw. war mir unsicher, deswegen habe ich ja hier gefragt wo oder wie man Nachweise einholen kann! Anmeldungen von Geschmacksmuster, Stoffmuster, etc. müssten doch irgendwo einsehbar sein....
#5
Antwort vom 16. Juni 2016 | 22:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Kurze Mail- Anfrage ans Patentamt München wäre wohl der einfachste Weg zur Klärung dieser Frage.
#6
Antwort vom 17. Juni 2016 | 09:55
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Danke auch hier für die Antwort, auch wenn mir die jetzt nicht wirklich oder gar nicht weiterhilft!
Davon ausgegangen bin ich schon
Du schrübbst:
"Shirts mit identischen Mustern von Sporttrikots herstellen und verkaufen - erlaubt??
[...]
Oder sehe ich das jetzt falsch?
[...]
Ich glaube kaum, dass die Hersteller, die ja jedes Jahr (manchmal sogar öfter) neue Trikots für die Vereine und Länder machen, die Stoffmuster schützen bzw. patentieren lassen, oder doch?!?"
Du hast also sehr wohl gefragt, ob das generell erlaubt ist. :-P
Und jetzt?
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