Tipps für Markenanmeldung

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
ronaldinio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tipps für Markenanmeldung

Hallo an alle,

habe vor eine Marke anzumelden aber es ist schwerer als ich dachte. Deswegen hätte ich ein paar Fragen, die mir die Sache erleichtern könnten. Vielleicht ist jemand dabei, der mir helfen könnte

Fall 1) Sagen wir, ich entscheide mich für den Namen "Vella" in der Klasse 1. Es gibt keinen der ihn in Deutschland registriert hat, jedoch in der Schweiz und auch in der Klasse 1. Darf ich ihn trotzdem verwenden?

Fall 2) Wieder "Vella" in der Klasse 1. Es gibt einige die ihn in der Klasse 1 verwenden, sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern. Jedoch anders geschrieben. Z.B. "Vela" oder Vellah.....Darf ich ihn trotzdem verwenden ohne Probleme zu bekommen?

Fall 3) Und wieder "Vella" in der Klasse 1. "Vella" finde ich nicht, jedoch "Velladerma". Wie sieht es hier aus?

Fall 4) "Vella" gibt in der Klasse 1 in Deutschland und auch im Ausland. Ich benutze aber den Namen "Vella Feuerlöschmittel". Würde das gehen?

Danke im Voraus

Lg Ron









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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119358 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von ronaldinio):
Es gibt keinen der ihn in Deutschland registriert hat

Da für den Erwerb von Markenrechten / Markenschutz gar keine Eintragung notwendig ist, sollte man in dem Falle erst mal eine fundierte Markenrecherche betreiben.



Zitat (von ronaldinio):
Darf ich ihn trotzdem verwenden ohne Probleme zu bekommen?
Zitat (von ronaldinio):
Wie sieht es hier aus?

Zitat (von ronaldinio):
Würde das gehen?

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Gerade größere, finanzstarke Gegner verteidigen ihre Marken gerne auf andere Art und Weise:
In dem sie zum einen durch bekannte, große Anwaltskanzleien ihre eventuellen Rechte recht aggressiv
als in Stein gemeißelt suggerieren.
Zum anderen durch hohe mit 6 oder 7stellige Streitwerte mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe eines Neuwagens und entsprechendem Kostenrisiko.

Nach der Peitsche kommt dann das Zuckerbrot, ein Vergleich mit Unterlassungserklärung und geringer Forderung von ein paar Hundert Euro. In der Hoffnung das die Betroffenen aufgrund der aufbauten Drohkulisse einknicken und man seine (überaus schlechte) Rechtsposition nicht vor Gericht verargumentieren müsste.



Man sollt hier also nicht nur eine fundierte Markenrecherche betreiben / betreiben lassen, sondern auch eine detaillierte Risikoeinschätzung vornehmen lassen.



Da würde ich versuchen einen Fach-Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Wer eine eigene Marke im geschäftlichen Verkehr nutzen will, muss sich das im Falle des Falles auch leisten können und sollte entsprechende finanzielle Mittel haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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