Hallo Zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Autor A möchte einen Buch Titel eintragen lassen (Titelschutz) der fiktive Titel ist "Adam Apfel".
A möchte nicht, dass ein anderer Autor die Reihenfolge ändert und ein Buch mit dem Titel "Apfel Adam" veröffentlicht.
Müsste er sich also zwei Titel schützen lassen oder reicht einer?
Beste Grüße
Vergil23
Titelschutz Buch, Bedeutung der Reihenfolge?
20. Februar 2018
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Frage vom 20. Februar 2018 | 22:37
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 6x hilfreich)
Titelschutz Buch, Bedeutung der Reihenfolge?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2018 | 23:42
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Meiner Meinung nach kann man nur den bestehenden Titel schützen lassen. Sonst würde ja jeder Autor jede nur erdenkliche Variante von Wörtern, die im Titel vorkommen, schützen lassen. Kurz: Es geht nur einer.
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 18:55
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
Zitat:Autor A möchte einen Buch Titel eintragen lassen (Titelschutz)
Durch "Eintragung" entsteht kein Titelschutzrecht.
Am TITEL eines Werks ( z.B. eines Buchs ) erwirbt derjenige ein Titelschutzrecht nach § 5 MarkenG , der unter diesem Titel das betreffende Werk erscheinen lässt (z.B. ein Buch ) oder aufführt (z.B. ein Theaterstück) usw.
Der Zeitrang des Titelschutzrechts ist der Tag des Erscheinens des Werks unter dem betreffenden Titel. Er kann aber bis zu ca. 6 Monate vorverlagert werden auf den Tag einer ANKÜNDIGUNG einer entspr. Titelbenutzung ( "Hiermit beanspruche ich Titelschutz für "Adams Apfel" ) - wenn dann auch zeitnah eine titelschutzbegründende Werkveröffentlichung unter dem Titel "Adams Apfel" erfolgt ....
Zitat:A möchte nicht, dass ein anderer Autor die Reihenfolge ändert und ein Buch mit dem Titel "Apfel Adam" veröffentlicht.
Wenn A ersteinmal durch das Erscheinenlassen eines Buchs unter seinem Titel "Adams Apfel" ein Werktitelschutzrecht erworben hat, kann er Dritten die Benutzung von verwechselbar ähnlichen Titeln untersagen, § 15 MarkenG .
Allerdings erscheint mir "Apfel Adam" einem Titel "Adams Apfel" genügend unähnlich, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. ( Im Allgemeinen wird Werktiteln nur ein sehr geringer Ähnlichkeitsschutz zurekannt: dem Publikum ist bekannt, daß fast jeder Titel einen anderen für das Erscheinen verantwortlichen Werktitelbenutzer hat - schon geringe Unähnlichkeiten reichen deshalb aus, daß kein Ähnlichkeitseindruck mehr besteht, wegen dem das Publikum meinen könnte, die Titelähnlichkeit weise auf desselben Werktitelverantwortlichen hin. )
RK
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#3
Antwort vom 25. Februar 2018 | 19:42
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 6x hilfreich)
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