Unterlassungs und Verpflichtserklärung ? Ebay

21. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
bira123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterlassungs und Verpflichtserklärung ? Ebay

Hallo, ich bin total verzweifelt, hart letztens ein paar TShirts von Jack Daniels bei Ebay verkauft, jedoch diese Shirts bearbeitet, d.h. ich habe die Ärmel abgeschnitten, so daß es dann ein Top war.
Dann wurden auf einmal meine Angebote gelöscht, mit der Begründung Markenrechtsverletztung....
Gester dann zu meinem Schreck, ein dicker Brief per Einschreiben von der RA Kanzlei BOEHMERT &BOEHMERT.
Was soll ich denn jetzt machen, soll ich die Unterlag.Erk. unterschreiben??
es steht folgendes drin.

[color=blue]'Sehr geehrte Frau xxx

1.es ist zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr in der Europ. Union die Marken und Aufmachungen J.Daniels ....zu benutzen,insbesondere für bekleidungsstücke ,insbesondere es zu unterlassen Produkte mit dem vorgenannten Marken herzustellen....anzubieten, verkaufen...,insbesondere wie für die nachfolgende eingblendeten Produkte bei Ebay.de geschehen:

DANN KOMMEN DIE BILDER DIE ICH BEI EBAY EINGESTELLT HATTE.

wenn und soweit die Produkte durch Ausscheidungen bzw.anderweitig gegenü. Original Ware verändert worden sind, und in dieser Form von JDPI ...nicht in den Wirtschaftsraum in den Verkehr gegeben sind.

2. für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgezeichnete Verpflichtung zu 1. eine von JDPI nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht Bremen auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe an JDPI zu zahlen; mehrfache Verstöße gelten als mehrfache Zuwiderhandlungen und lösen jeweils die Vertragsstrafe aus.

................ Unterschreiben.'

Wie soll ich den Punkt 2 verstehen? Muss ich jetzt etwas bezahlen, oder erst wenn ich in Zukunft wieder etwas verkaufe?

'In dem Anschreiben selber steht unter anderem.... Vor diesem Hintergrund haben wir sie auch zu bitten, eine geeignete Unterlassungserklärung abzugeben, die die Wiederholungsgefahr entfallen lässt. Mit Zugang einer solchen Unterl.Erklärung, die wir im Entwurf beifügen, bis zum 2.Juni ist die Sache unter Verzicht auf Folgeansprüche für Sie erledigt. Unsere Mandantin geht davon aus, daß sie das Interesse daran erkennen, die Marken zu schützten und Produktänderungen nur dann hinzunehmen, wenn sie ausschließlich im privaten Umfeld erfolgen.'

Kann ich das Unterschreiben??

Marke eintragen oder verletzt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Wenn du nicht vor hast nochmal was von Jack Daniels zu verkaufen, kannst du das unterschreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Handelst du geschäftlich?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bira123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, das war eigentlich privatverkauf, habe jedoch mehrere verkauft.
??

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>soweit die Produkte durch Ausscheidungen bzw.anderweitig gegenü. Original Ware verändert worden sind <hr size=1 noshade>


Das würde ich so nicht unterschreiben, viel zu allgemein.

Veränderung ist durchaus zulässig (sonst dürfte ich schon keine Gebrauchtware verkaufen oder einen umlackierten Benz); §24 MarkenG spricht zwar von "insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist ", allerdings umfaßt das nicht *jede* Art der Veränderung.

Unterschreibst du die UE so, könnte man dich theoretisch schon wegen des Verkaufs eines ungewaschenen Shirts der Marke "drankriegen".

Konkrete Verbesserungsvorschläge mache ich nicht (nein, auch nicht per PN), weil ich erstens keine Rechtsberatung im Einzelfall leiste und zweitens auch nicht dafür haften will, wenn mein Ratschlag unzureichend ist - im Zweifel ab zum Anwalt!

Oder du unterschreibst es halt so und verkaufst dann nie wieder eine Ware dieser Marke, das geht auch.



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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bira123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Meine Frage ist eigentlich , ob ich wenn ich unterschreibe danach mit einer Steafe rechnen muss.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Unterschreibst du das jetzt so wie es ist und verkaufst nie wieder was von Jack Daniels, kostet dich das jetzt und in Zukunft nichts.

Unterschreibst du das jetzt so wie es ist und verkaufst wieder was von Jack Daniels, was unter dieser Unterlassungserklärung fällt, kostet dich das jetzt nichts, kann in Zukunft aber sehr teuer für dich werden.

Deswegen auch die diversen Rückfragen.

Du hast die Wahl.

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2x Hilfreiche Antwort

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