Unternehmen mit gleichen/ähnlichen Namen

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ImkenS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen mit gleichen/ähnlichen Namen

Hallo Leute,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber mich interessiert seit geraumer Zeit eine Frage, auf die ich bis jetzt keine Antwort gefunden habe. Wie ist es möglich, dass so viele Unternehmen unabhängig voneinander agieren, dennoch aber den selben Namen tragen. In der Fitnessbranche ist das beispielsweise der Begriff "Kraftwerk", in der Friseurbranche zum Beispiel "Haarmonie" oder das "Eiscafe Venezia".
Ich dachte bis jetzt immer, dass nur ein Unternehmen pro Branche den Namen verwenden darf.
Kann mich da einer aufklären?

Liebe grüße




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128981 Beiträge, 41161x hilfreich)

Zitat (von ImkenS):
Ich dachte bis jetzt immer, dass nur ein Unternehmen pro Branche den Namen verwenden darf.

Nö.

Wenn die Unternehmen bei den Hauptkunden räumlich getrennte Kundenkreise haben, dann ist das problemlos möglich.

Im übrigen ist der Name ja nur ein Element, das Logo hilft ja auch bei der Unterscheidung.


Ausnahmen gibt es nur bei Marken mit "Überragender Bekanntheit" wie z.B. BMW, Disney etc.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1803 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von ImkenS):
Wie ist es möglich, dass so viele Unternehmen unabhängig voneinander agieren, dennoch aber den selben Namen tragen.


§ 15 MarkenG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Inhaber einer "geschäftlichen Bezeichnung" ( = die Bezeichnung eines Unternehmens, § 5 MarkenG ) ein Verbotsrecht zusteht:

"Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen."

Zitat:
"In der Fitnessbranche "Kraftwerk", in der Friseurbranche zum Beispiel "Haarmonie" oder das "Eiscafe Venezia".


Für eine geschäftliche Bezeichnung kann nur in dem Umfang ein Verwechslungsschutz beansprucht werden, wie sie "Verkehrsgeltung" erlangt hat: d.h. nur in dem geographischen Gebiet, und nur in der Branche, in der die Unternehmenstätigkeit unter der geschäftliche Bezeichnung ausgeübt wird.

Wenn es sich um wenig unterscheidungskräftige Bezeichnungen handelt ( "Ftinessstudio" z.B. ), dann müßte für einen Verkehrsgeltungs-Nachweis nicht bloß belegt werden, daß unter dieser Firmenbezeichnung ein Unternehmen betrieben wird, sondern daß diese Bezeichnung auch einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt hat.

( z.B. wurde bei einer beschreibenden Unternehmensbezeichnung "Post" ein Bekanntheitsgrad von 85% für nicht ausreichend gehalten, um ein Verbotsrecht gegenüber Dritten zu rechtfertigen ).

Zitat:
Im übrigen ist der Name ja nur ein Element, das Logo hilft ja auch bei der Unterscheidung.


Ein jüngeres Friseurunternehmen mit "Haarmonie" + zu kennzeichnen, hilft gegen ein ortsansässiges, etabliertes Friseurstudio "Haarmonie" eher wenig.

RK

1x Hilfreiche Antwort

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