Urheber-/ Markenschutz

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Towo84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheber-/ Markenschutz

Guten Tag Freunde, ist eigentlich die Verwendung des Begriffes "Premiummarken" in Verbindung mit Autohandel geschützt?? Premummarkenhändler, um Markenrechte wie BMW usw nicht zu verletzen bei freien Händlern, z.b in der Namensgebung oder als Webseite.

-- Editiert von Towo84 am 28.08.2018 17:17

-- Editiert von Moderator am 28.08.2018 18:11

-- Thema wurde verschoben am 28.08.2018 18:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

:forum:


Markenrecht wäre wohl passender...



Ob ein Begriff geschützt ist, erfährt man zum einen beim DMPA.
Wobei ein Eintrag dort nichts darüber aussagt, das der Begriff auch einen Löschantrag wegen Schutzhindernissen überstehen würde.

Desweiteren kann ein Begriff Schutz erlangen, wenn er im Markt verwendet wird - das dann auch, obwohl eigentlich Schutzhindernisse bestehen würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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