Veränderte Markenartikel verkaufen.

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Funkpunke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Veränderte Markenartikel verkaufen.

Hallo Forum!

ich habe eine Frage bezüglich dem Verkauf von veränderten Markenartikeln.

Bsp.: Ich kaufe über den normalen Vertriebsweg bspw. bei Amazon eine Hose die das Markenzeichen von bspw. XYZ trägt. Diese Hose schneide ich nun in der Mitte ab und nähe z.B. eine weitere Tasche an. Das Markenzeichen der Firma XYZ bleibt auf der Hose erhalten und deutlich sicherbar (z.B. am Hosenbund)

Jetzt möchte ich im Internet diese privat/gewerblich verkaufen und erstelle hierzu eine Anzeige auf ebay.de.

Diese Anzeige bewerbe ich dann mit dem Titel: 'Hose der Marke XYZ kurz mit Extra Tasche'

1.Darf ich das?

2.Wenn Nein, kann ich durch veränderte Bezeichnung des Artikels ein Verbot umgehen?

3.Welche Möglichkeiten bleiben mir?


Danke im voraus!

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

§24 II MarkenG - "wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist"

Ergo nein, das wäre nicht zulässig. Nach Entfernung des Markenlogos hingegen schon.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Komischer Weg, um Geschäfte zu machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nö, so haben schon so manche Modemacher angefangen. Aber halt mit ihrem eigenen Label.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.159 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen