Verändertes Markenlogo

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
fuerdi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verändertes Markenlogo

Hallo Allerseits,

in einigen Onlineshops werden T-Shirts u.ä. mit Motiven
verkauft die wie bekannte Firmenlogos aussehen z.B. der Schriftzug Swiss mit springender Kuh der stark an das Puma-Logo erinnert.

z.B.
https://www.mengcutlery.ch/catalog/jumpingrotgrssem-p-2359.html?osCsid=5r1s6qmfqo0fmubmrj58ae5ul7

Ist dies rechtlich Ok oder kann das Ärger geben?

Ich würde auch gerne nach diesem Prinzip Motive erstellen und verkaufen.
Wie und wo kann ich mir meine Motive prüfen bzw. schützen lassen?

Besten Dank

Gruß Simon

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> mit Motiven verkauft die wie bekannte Firmenlogos aussehen

Es muß jeweils im Einzelfall bewertet werden, ob eine bloß ähnliche / angelehnte Darstellung Kennzeichenrechte der ursprünglichen (Wort-/)Bildmarke berührt oder nicht.

Ob

> der stark an das Puma-Logo erinnert

nun zutrifft oder nicht, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden, was schwer vorhersagbar ist.

> oder kann das Ärger geben?

Das Hauptproblem dürfte sein, daß man sich nicht nur vor berechtigten, sondern auch vor unberechtigten Abmahnungen/Klagen sorgen muß, die auch dann schnell ruinös werden, wenn man am Ende im Recht wäre.
Wer hat schon die finanziellen Mittel, einen Prozeß mit Streitwert 50.000+ EUR schlimmstenfalls durch 3 Instanzen bis vor den BGH auszufechten? Den eigenen Anwalt darf man dann mindestens schon mal vorfinanzieren. Selbst eine gewerbliche RSV würde da wohl nicht einspringen.

> Wie und wo kann ich mir meine Motive prüfen bzw. schützen lassen?

Schützen: beim jeweiligen Markenamt, in Deutschland beim DPMA.
"Prüfen" wird das Markenamt aber nicht in dem Sinne, daß man bei einer Registrierung dann vor Löschungs- und Unterlassungsansprüchen eines anderen Markeninhabers sicher ist.
Dafür müßte man einen Fachanwalt mit einem Gutachten beauftragen, für dessen Korrektheit er am Ende auch haften müßte. Das dürfte sehr teuer werden.


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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Der EuGH hat Puma NICHT als berechtigt angesehen, die in Deutschland erfolgende Benutzung/Anmeldung/Schutzerstreckung folgenden Bildmarkenzeichens mit einer (springenden) Raubkatze

Das Ding ist auch dem Puma-Logo so unähnlich wie nur irgendwas. Die haben so viel gemeinsam wie die WC-Ente und Donald Duck. Beim Beispiel des Fragestellers sieht das schon anders aus.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo Leibgerichtshof,

>Das Ding ist auch dem Puma-Logo so unähnlich wie nur irgendwas.

Und genau das belegt doch deine Warnung, dass man in Markenrechtsangelegenheiten auch mit unberechtigten Abmahnungen/Klagen rechnen muss.
Wenn in dem von Mirk angeführten Fall der Beklagte nicht die finanziellen Mittel gehabt hätte, um bis vor den EuGH zu gehen, wäre er jetzt vielleicht pleite.

MfG Stefan

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