Verkauf von Restaurantempfehlung

10. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pascal18123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Restaurantempfehlung

Ich erarbeite gerade eine Art Kalender, in dem mehrere Restaurants empfohlen werden sollen. Diese werden mit Namen, Logo etc. vorgestellt. Diesen Kalender würde ich gerne verkaufen. Inwieweit muss ich die Darstellung mit den Restaurants abklären?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Gewerbe ist angemeldet?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Du musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Du musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst


Warum sollte man deren Adresse nicht benutzen dürfen? Das Logo würde IMO auch nicht markenmäßig (also zur Kennzeichnung *eigener* Waren/Dienstleistungen) verwendet, sondern lediglich als Hinweis auf den Inhaber. Aber notfalls kann man das weglassen.

Ansonsten ist das unkritisch; es ist nicht verboten, gewerbliche Unternehmen zu bewerten (und dies ggfs. kommerziell zu tun) und diese Bewertungen dann auch zu veröffentlichen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Du musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Pascal18123):
Inwieweit muss ich die Darstellung mit den Restaurants abklären?

Gar nicht.
Aber: Faktendarstellungen sollten korrekt sein, und Kritik keine "Schmähkritik".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Aber: Faktendarstellungen sollten korrekt sein

Vor allem nachvollziehbar und nachweisbar.
Eine Aussage "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" kann u.U. schon kritisch sein.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Eine Aussage "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" kann u.U. schon kritisch sein.


Die Aussage "Das Schnitzel dort hat mir nicht geschmeckt" ist hingegen zulässige Meinungsäußerung.
In wieweit man "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" als Tatsachenbehauptung und nicht etwa als laienhaft-umgangssprachliche alternative Ausdrucksweise des ersten Satzes ansehen kann, ist sicherlich etwas, worüber man sich trefflich streiten kann und drei Richter vier Meinungen haben werden.

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