Ich erarbeite gerade eine Art Kalender, in dem mehrere Restaurants empfohlen werden sollen. Diese werden mit Namen, Logo etc. vorgestellt. Diesen Kalender würde ich gerne verkaufen. Inwieweit muss ich die Darstellung mit den Restaurants abklären?
Verkauf von Restaurantempfehlung
10. November 2019
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Frage vom 10. November 2019 | 20:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Restaurantempfehlung
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#1
Antwort vom 10. November 2019 | 23:50
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
Gewerbe ist angemeldet?
#2
Antwort vom 11. November 2019 | 10:02
Von
Status: Schlichter (7125 Beiträge, 1491x hilfreich)
Du musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst
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#3
Antwort vom 11. November 2019 | 11:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDu musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst :
Warum sollte man deren Adresse nicht benutzen dürfen? Das Logo würde IMO auch nicht markenmäßig (also zur Kennzeichnung *eigener* Waren/Dienstleistungen) verwendet, sondern lediglich als Hinweis auf den Inhaber. Aber notfalls kann man das weglassen.
Ansonsten ist das unkritisch; es ist nicht verboten, gewerbliche Unternehmen zu bewerten (und dies ggfs. kommerziell zu tun) und diese Bewertungen dann auch zu veröffentlichen.
#4
Antwort vom 12. November 2019 | 14:11
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatDu musst es zu 100% abklären dass du deren Logo Adresse usw. benutzen darfst :
Nein.
#5
Antwort vom 12. November 2019 | 14:13
Von
Status: Senior-Partner (6264 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatInwieweit muss ich die Darstellung mit den Restaurants abklären? :
Gar nicht.
Aber: Faktendarstellungen sollten korrekt sein, und Kritik keine "Schmähkritik".
#6
Antwort vom 12. November 2019 | 16:00
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatAber: Faktendarstellungen sollten korrekt sein :
Vor allem nachvollziehbar und nachweisbar.
Eine Aussage "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" kann u.U. schon kritisch sein.
#7
Antwort vom 13. November 2019 | 11:07
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatEine Aussage "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" kann u.U. schon kritisch sein. :
Die Aussage "Das Schnitzel dort hat mir nicht geschmeckt" ist hingegen zulässige Meinungsäußerung.
In wieweit man "Das Schnitzel dort schmeckt nicht" als Tatsachenbehauptung und nicht etwa als laienhaft-umgangssprachliche alternative Ausdrucksweise des ersten Satzes ansehen kann, ist sicherlich etwas, worüber man sich trefflich streiten kann und drei Richter vier Meinungen haben werden.
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