Hallo,
ich hätte eine Frage zu folgendem, leicht abgewandelten Fall:
Hobbyläufer A unterhält im Internet einen Blog, in dem er über seinen Lieblingssport berichtet. Unter anderem schreibt er eine mehrteilige Serie von Artikeln unter der Überschrift "Jagd auf die Bestzeit (Teil 1, Teil 2, usw.)", in der er über seine eigenen Erfolge und Misserfolge bei Training und Wettkämpfen berichtet.
Veranstalter B hat sich den Begriff "Jagd auf die Bestzeit" markenrechtlich schützen lassen und führt unter diesem Namen kommerzielle Laufveranstaltungen durch.
B fordert nun A auf, den Begriff "Jagd auf die Bestzeit" ab sofort und in Zukunft nicht mehr zu verwenden, ihn in den jeweiligen Überschriften durch einen anderen Begriff zu ersetzen und die entsprechenden Einträge bei Google löschen zu lassen, da er durch die Verwendung in der Überschrift seine Markenrechte verletzt sieht.
Ist die Forderung von B berechtigt? Insbesondere würde mich in diesem Kontext eine Einschätzung interessiere, inwieweit die für eine Markenrechtsverletzung notwendige "markenmäßige Nutzung" zu bejahen oder verneinen wäre.
Danke!
Verletzung einer Wortmarke durch Überschrift in Blog möglich?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Zitat:markenrechtlich schützen lassen
In welchen Klassen?
Zitat:und führt unter diesem Namen kommerzielle Laufveranstaltungen durch
Und der Blogbetreiber auch?
Ich sehe hier auch keine markenmäßige Nutzung und damit keine Einschlägigkeit von MarkenG. Eine Marke gewährt dem Inhaber kein Monopol auf die Benutzung des Begriffs, sondern "nur" auf die Benutzung des Begriffs als
(1) kennzeichnend
(2) für Waren/Dienstleistungen
(3) im geschäftlichen Verkehr
(4) in den registrierten Klassen.
IMO ist hier nicht eines der vier Kriterien erfüllt, geschweige denn alle.
Im übrigen sehe ich die Marke als stark löschungsgefährdet, weil sie offenbar glatt beschreibend ist. Was sonst als eine "Jagd auf die Bestzeit" soll ein Wettlauf denn sein?
-- Editiert von TheSilence am 16.06.2016 10:59
Vielen Dank für die Antwort!
Der Vollständigkeit halber noch ein paar Zusatzinfos:
ZitatZitat:markenrechtlich schützen lassen :
In welchen Klassen?
Laut DPMA Register: 41, 25, 28, 39, 43
Im Anschreiben an den Blogbetreiber ist sogar lediglich vom Schutz für entsprechende Sportveranstaltungen die Rede.
Zitat:
Zitat:und führt unter diesem Namen kommerzielle Laufveranstaltungen durch
Und der Blogbetreiber auch?
Nein, der Begriff dient wird lediglich als Überschrift einiger Artikel verwendet.
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Dann sehe ich da auch kein markenrechtliches Problem.
Ich darf auch über den "Ballermann" schreiben, obwohl jemand trickreicherweise dafür eine Marke angemeldet hat, sodaß nur er "Ballermann-Partys" veranstalten darf (bzw. den Namen lizensiert).
Ich dürfte auch in meinem Blog über eine Party berichten, die sich "Ballermann-Party" nennt, ohne daß deren Betreiber dafür eine Lizenz erworben hat, auch damit würde ich die Marke nicht verletzen, auch wenn der Veranstalter das möglicherweise tut.
Ich darf auch in meinem Blog meinen Audi "Porsche" nennen oder Selfies veröffentlichen, auf denen ich gefälschte Lacoste-Shirts trage - all das ist keine markenmäßige Verwendung.
-- Editiert von TheSilence am 17.06.2016 09:57
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