Verwenden von Markennamen für eigenes Projekt

5. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
smoother
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Verwenden von Markennamen für eigenes Projekt

Guten Tag,

angenommen jemand hat sich die Marke XYZ für ein Produkt sagen wir aus dem Bereich "Verpackungsmaterialen" eintragen lassen.
Für ein neues Softwareprojekt, das mit "Verpackungen" überhaupt nichts zu tun hat, passe der Name XYZ ebenfalls. Kann ich jetzt die Software auch XYZ nennen oder müsste ich rechtliche Konssequenzen seitens des Markeninhabers fürchten?

Übrigens: Die Software ist nicht-kommerziell.

Danke für eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 800x hilfreich)

Kommerziell, privat oder gemeinnützig, wenn die alte Marke [color=red]bekannt [/color] ist, kann sie auch Schutz gegen Rufausbeutung und Rufschädigung genießen bei einer Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken für völlig andere Waren oder Dienstleistungen nach Absatz 2 Nummer 3:

§ 14 Markengesetz Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
"(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.
ein mit der Marke [color=black]identisches[/color] Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland [color=red]bekannte Marke[/color] handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Mal googeln zur Verwässerung von Marken kann auch helfen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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