Verwendung eines Markenlogos

26. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Florio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verwendung eines Markenlogos

Guten Morgen zusammen,
hab da mal eine Frage zu Markenrecht.
Ich arbeite als Prktikant bei einer Fachzeitschrift und möchte gerne einen Artikel über Marktforschung veröffentlichen am Beispiel von Becks Gold. Darf ich denn ein Bild von denen auf dem eine BEcks Gold Flasche zu sehen ist abdrucken ohne mir eine Lizenz einholen zu müssen? Oder ist das verboten?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar,

Florian


-- Editiert am 26.07.2010 09:32

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Darf ich denn ein Bild von denen auf dem eine BEcks Gold Flasche zu sehen ist abdrucken ohne mir eine Lizenz einholen zu müssen?


Gegenfrage: muß sich die BLÖD-Zeitung eine Erlaubnis von ca. 53 Firmen holen, wenn sie ein Foto von Michael Schumacher in seinem mit Logos zugepflasterten Rennanzug veröffentlichen will?

quote:
ein Bild von denen


Wenn du dazu die Erlaubnis hast, ja. Das ist dann aber eher eine urheberrechtliche Frage, weil du keine fremden Bilder ohne Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen darfst und keine markenrechtliche.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Florio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

:) Gutes Beispiel mit dem Rennanzug.

Also das heißt ich darf das ausgesuchte Bild auf dem eine Becksflasche abgebildet ist nicht in meinem Artikel verwenden?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Hat ein anderer das Bild gemacht und dir die Verwertung nicht erlaubt, hast du Pech gehabt.
Hast DU das Bild gemacht, ist das in der Regel nicht zu beanstanden.



-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Florio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wäre ohne Zustimmung des Inhabers von Urheberrechten ( bzw. Lichtbildrechten) am Foto höchstens dann zulässig, wenn das Bild "in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen" würde, § 51 UrhG , und wenn es mit Angabe der Quelle wiedergegeben würde.

Unter Berufung auf Markenrechte an auf dem Foto des Markenprodukts erkennbaren Markenzeichen könnte die Bildbenutzung nicht untersagt werden ( weil die betreffenden Markenzeichen zum Zweck der Benennung des gekennzeichneten Markenprodukts benutzt würden ) <hr size=1 noshade>


Das heißt also wenn auf dem Bild das ich verwenden möchte ganz klar zu sehen ist dass es sich um eine Becksflasche handelt, dann ist es ok?
Dieses Bild meine ich übrigens:
Bild

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