Hallo zusammen,
ich hoffe daß ist hier das richtige Forum...
Ich möchte verschiedenen Fanartikel zur zur Fußball-WM online verkaufen. (Deutschlandfahnen, Tröten usw...)
Welche werbenden Zusatz-Bezeichnungen darf ich denn verwenden?
Also z.B."Fanartikel zur FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrirka" ist ja wohl verboten, da auf der Fifa HP- zu sehen ist, das "FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrirka" eine Trade Mark ist.... (hoffe die Nennung hier ist noch kein Rechtsverstoß...)
Wie aber sieht es aus mit allgemeinen Bezeichnungen wie z.B. "zur Fußball-Weltmeisterschaft 2010 biete ich ihnen..." oder "Fußball WM in Südafrika", also wenn ich die Benennung des Veranstalters einfach weglassse? Ist es dann immer noch geschützt? oder handelt es sich dann um Bezeichnungen aus dem allgemeinen Sprachgebrauch, die nicht geschützt sind...
Würde halt gerne eine Abmahnung verhindern...
Vielen Dank für Eure Meinungen...
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"Das ist nur meine Meinung!
Irgendwas muss ja auch mir gehören ;-)"
Welche Bezeichnungen zur Fußball-WM sind geschützt
Hi Keltix,
quote:
Irgendwas muss ja auch mir gehören
Irgendetwas wird Ihnen schon gehören, aber nicht eine Fußball WM!
Au, au, da wäre ich an Ihrer Stelle sehr, sehr vorsichtig, man könnte fast behaupten, da ist so gut wie alles geschützt, gerade bei und während einer Fußball WM, es könnte ins Auge gehen, bzw. in Ihre Brieftasche.
Selbst allgemeine Bezeichnungen, die Sie als Beispiel erwähnen, sind mit Vorsicht zu genießen, "Fußball-Weltmeisterschaft 2010", "Fußball WM in Südafrika", meines Wissens können und dürfen Sie die Benennung des Veranstalters gar nicht weglassen.
Sehr schwer, Ihnen da irgendeinen helfenden Rat zu geben, außer den, setzen Sie sich vorm Fernseher und genießen Sie Fußball!
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
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Hi Peter-N.
"Das ist nur meine Meinung!
Irgendwas muss ja auch mir gehören ;-)"
gehört nicht zum Thema sondern ist daß, was bei Ihnen
"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!" ist...
Aber davon mal abgesehen:
Es kann doch nicht sein, das Begriffe wie Fußball-WM oder "Weltmeisterschaft" derart geschützt sind, dass man die gar nicht, zur Produktbeschreibung, benutzen darf.
Auf der FIFA-Homepage habe ich folgenden Passus gefunden:
[...]Die FIFA, das FIFA-Logo, die Embleme und Maskottchen von FIFA-Veranstaltungen einschließlich des Emblems und Maskottchens der FIFA Fußballweltmeisterschaft Südafrika 2010™ und andere FIFA-Logos und Produkt- und Dienstleistungsnamen sind Warenzeichen und Copyright-Materialen der FIFA (die "FIFA-Marken").[...]
das bedeutet doch aber nicht, dass auch die Bezeichnung z.B. "Weltmeisterschaft" geschützt ist... könnte ja alles mögliche sein (Sahnetorten-Wettesssen-Weltmeisterschaft) Und der Begriff Fußball an sich ist ja wohl auch nicht geschützt oder?
ich möchte ja keine Artikel verkaufen, die den Anschein erwecken sollen, daß es sich um Lizensartikel handelt... Vielmehr geht es z.B. um Autofahnen für einen Euro, die, auch laut Artikelbeschreibung, von einem anderem Herstellesr sind und nur "anläßlich der - tja und jetzt kommt mein Problem - Weltmeisterschaft, verkauft werden...
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"Das ist nur meine Meinung!
Irgendwas muss ja auch mir gehören ;-)"
Hallo Mirk
Vielen Dank für deine Hinweise!
Die Angabe des § 23 MarkenG
hat mir wirklich geholfen. Also darf man selbst die geschützten Begriffe insoweit benutzen, als sie nur zur weiterführenden Beschreibung der Nutzungsmöglichkeit des Artikels dienen...
Puh... eine Sorge weniger... Fußballweltmeisterschaft oder WM 2010 sollte als Beschreibung ja auch genügen!
Vielen Dank nochmal für die Antworten!
-- Editiert am 28.04.2010 12:04
Danke @Mirk für die Aufklärung, wieder was dazu gelernt!
@Keltix,
vielleicht können Sie uns freundlicherweise zu gegebener Zeit - nach der WM - dann eine Info zu kommen lassen, ob alles gut gelaufen ist.
Alles Gute!
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
@Peter-N.
klar... mach ich; ich hoffe nur, das ich mich vorher nicht schon melden muss- - - wegen einer Abmahnung oder so ;-)
Ich habe aber zwischenzeitlich auch nochmal beim Händlerbund nachgefragt - die haben im Prinzip das gleiche gesagt wir Mirk.
Also denke ich, dass ich es, falls eine Abmahnung kommen sollte, auf einen Prozess ankommen lassen werde...
Immerhin versuchen wir "kleinen Internethändler" auch nur unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Nicht mehr und nicht weniger... Diese ganze
Abmahnerei nervt mich halt so richtig ab... Ich hatte bisher zwar immer Glück (oder Recht?), aber dass man für jedem Artikel, bei dem man ein paar Cent verdient, erstmal einen halben Arbeitstag damit verbringen muß, an jede rechtliche Feinheit zu denken bzw. sich darüber zu informieren ist echt zum KoXXXen...
Manchesmal wünsche ich mir echt den guten alten Trödelmarkt zurück... Da war ich zwar die ganze Woche unterwegs, aber es hat nicht ständig jemand versucht Dir ans Bein zu pinkeln...
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"Das ist nur meine Meinung!
Irgendwas muss ja auch mir gehören ;-)"
Hallo Keltix,
freundlichen Dank für Ihre nochmalige Rückmeldung, gebe Ihnen recht, der gute, alte Trödelmarkt war eine super Einrichtung, heute muss man aufpassen, dass nicht jeder Schei... zu einer Abmahnung führt, verbunden mit Stress und horrenden Forderungen.
Also, alles Gute für Sie und viel Erfolg beim Verdienen während der WM.
P.
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