Werben mit Marken

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
CrackCharming
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 62x hilfreich)
Werben mit Marken

Hallo Forum,

vielleicht kann mir jemand auf folgenden Sachverhalt eine Antwort geben.

Mal angenommen, es werden Immobilien vermarktet, wobei hierunter eine bundesweit einzige Immobilie präsentiert wird.

Darf man in der Beschreibung der Immobilie Marken und Sätze von Drittanbietern verwenden, oder bedarf es deren Zustimmung?

Sätze wie beispielsweise...

..."der Mercedes unter den Immobilien"...oder

..."der Maybach unter den Immobilien"...

Mir geht es hierbei lediglich darum, die Einzigartigkeit der Immobilie hervor zu heben, gleichwohl es sich keineswegs um ein Auto der genannten Beispiele handelt.

Verletzt man damit bereits das Markenschutzrecht, welches auf den genannten zweifelsohne vorhanden ist und deren Name nicht negativ missbraucht wird und ebenso wenig aus meiner Sicht eine Wettbewerbswidrigkeit darstellt.

Vielleicht kann mich jemand eines besseren belehren und danke schon mal für Tipps und Hinweise.

Danke und Gruß



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Was man mit geschützten Marken nicht tun darf, steht hier:
§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

Was man mit geschützten Geschäftsbezeichnungen nicht tun darf, steht hier:
§ 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

Was man mit Marken-Namen dennoch tun darf unter Umständen, wird hier erläutert:
Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Mein Tipp: Wenn nicht bei ähnlicher Dienstleistung (Mercedes-Immobilien?)

2. "für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird"

und nicht

3. "die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt" laut § 14 Markengesetz,

dann muss man halt kucken - oder prozessieren wie bei "B umms M al W ieder".

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Manche Markeninhaber klagen halt gerne. Wer das und die damit verbundenen Kosten scheut, suche sich elegantere Vergleiche - die auch noch nicht so abgedroschen wirken beim geneigten Publikum.

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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