Widerspruch deutsche Marke und IR-Marke

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
earthweb
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 288x hilfreich)
Widerspruch deutsche Marke und IR-Marke

Hallo,

angenommen Unternehmen A hat beim deutschen Patentamt eine Marke eintragen lassen.

Ein anderes Unternehmen B hat den selben Namen für ein Produkt in Österreich als Basis angemeldet und für Deutschland als IR-Marke ausgeweitet.

Nun kommt ein drittes Unternehmen C (IR-Marke) mit einem ganz anderen Namen und legt gegen die beiden erstgenannten Unternehmen (A und B) Widerspruch ein, da es der Meinung ist, dass mit dem Namen seines Unternehmens Verwechslungsgefahr bestünde. 1 - 2 Klassen sind identisch.

1.) Welche Wirkung hat es für das zweite Unternehmen B, wenn das deutsche Patentamt die Löschung des ersteren Unternehmes A veranlasst. D.h. wird dann auch die IR-Marke des zweiten Unternehmens B gelöscht (Wipo ist doch hierfür zuständig?).

2.) Wenn das deutsche Patentamt den Namen des Unternehmens A nicht zur Löschung veranlasst, bedeutet das auch, dass Unternehmen B seine IR-Marke (Zuständigkeit Wipo) für den deutschen Wirtschaftsraum behalten kann?

Freue mich über eine Antwort
Vielen Dank

-- Editiert am 28.03.2009 11:18

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

ad 1.

Das sind zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Also sind alle Varianten möglich.

ad 2.

Siehe 1.

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