Hallo,
angenommen Unternehmen A hat beim deutschen Patentamt eine Marke eintragen lassen.
Ein anderes Unternehmen B hat den selben Namen für ein Produkt in Österreich als Basis angemeldet und für Deutschland als IR-Marke ausgeweitet.
Nun kommt ein drittes Unternehmen C (IR-Marke) mit einem ganz anderen Namen und legt gegen die beiden erstgenannten Unternehmen (A und B) Widerspruch ein, da es der Meinung ist, dass mit dem Namen seines Unternehmens Verwechslungsgefahr bestünde. 1 - 2 Klassen sind identisch.
1.) Welche Wirkung hat es für das zweite Unternehmen B, wenn das deutsche Patentamt die Löschung des ersteren Unternehmes A veranlasst. D.h. wird dann auch die IR-Marke des zweiten Unternehmens B gelöscht (Wipo ist doch hierfür zuständig?).
2.) Wenn das deutsche Patentamt den Namen des Unternehmens A nicht zur Löschung veranlasst, bedeutet das auch, dass Unternehmen B seine IR-Marke (Zuständigkeit Wipo) für den deutschen Wirtschaftsraum behalten kann?
Freue mich über eine Antwort
Vielen Dank
-- Editiert am 28.03.2009 11:18
Widerspruch deutsche Marke und IR-Marke
28. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 28. März 2009 | 11:15
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 288x hilfreich)
Widerspruch deutsche Marke und IR-Marke
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. März 2009 | 12:51
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 352x hilfreich)
ad 1.
Das sind zwei getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Also sind alle Varianten möglich.
ad 2.
Siehe 1.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten