Widerspruch gegen Marke

8. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
rightsaidrecht
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)
Widerspruch gegen Marke

Hallo,
angenommen, jemand hat für sein Projekt im Nebengewerbe eine Markenanmeldung beim dpma eingereicht, wogegen wegen vermeintlicher Ähnlichkeit Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch wurde durch einen großen Konzern eingereicht.

Da der Kleinunternehmer Ärger und einen Rechtsstreit vermeiden will, beschließt er, die Marke löschen zu lassen. Zudem würde die Website etc. sowie die Sachen mit diesem Logo gelöscht.

Somit wäre sein gesamtes Projekt zwar gescheitert, aber er müßte doch dann nichts mehr von seiten des Konzerns befürchten? Würde der Konzern sich noch melden oder ist der Spuk mit der Löschung der Marke vorbei?

Ist dies der richtige Weg oder was wäre zu tun, so daß der Kleinunternehmer nichts mehr befürchten muß?

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-- Editiert rightsaidrecht am 08.05.2012 15:10

-- Editiert rightsaidrecht am 08.05.2012 15:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Die Anwaltskosten der Gegenseite für das Widerspruchsverfahren wären möglicherweise erstattungsfähig, jedenfalls wenn die Marke bösgläubig angemeldet wurde (der Anmelder also wußte oder hätte wissen müssen, daß an dem Begriff ältere Rechte der Gegenseite bestanden).

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#3
 Von 
rightsaidrecht
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo, danke für das Feedback!

Die Marke wurde bereits angemeldet, es lief aber bis vor kurzem aber noch die Widerspruchsfrist, in welcher Widerspruch durch ein großes Unternehmen erhoben wurde. Da der Kleinunternehmer Ärger abwinden woll, wird er die Marke löschen - was laut Auskunft des dpma nichts kostet.
Gegen einen großen Konzern dürfte - auch wenn das Amt eine neutrale Bewertung verspricht - wohl nicht viel zu machen sein...

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#4
 Von 
rightsaidrecht
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!
Angenommen, man habe den Tip bekommen, die Anwälte der gegnerischen Seite anzuschreiben, um ihnen einen Deal vorzuschlagen: Für die Erstattung der Anmeldekosten von seinerzeit (dpma-Gebühr plus Anwaltshonorar) durch die Gegenseite würde man die Marke löschen lassen.
Wäre die gegensätzliche Seite eher kompromissbereit oder würde sie versuchen, scharf zu schießen? Welches Verhalten wäre üblich?

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-- Editiert rightsaidrecht am 29.05.2012 13:29

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