Wie relevant wird die Nizza-Klasse in einem Markenstreit bei ähnlichem Zweck der Produkte?

9. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
wolowizzard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie relevant wird die Nizza-Klasse in einem Markenstreit bei ähnlichem Zweck der Produkte?

Hallo zusammen,

ich habe gerade folgendes Thema: Firma A hat eine Wortmarke und stellt antimikrobielle Materialien her. Firma B hat eine Bildmarke angemeldet, der benutzte Markenname dort ist der bereits eingetragenen Marke von Firma A sehr ähnlich. Firma B stellt Geräte zur Desinfektion von Räumen/Gegenständen her. Der Zweck ist ähnlich, aber die jeweiligen Schutzansprüche sind für ganz unterschiedliche Nizza-Klassen eingetragen.

Wie relevant sind die verschiedenen Nizza-Klassen dort? Zweck der jeweils vertriebenen Produkte und Zielgruppe könnten zumindest in Teilen gleich sein.

Danke für euren Input!

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von wolowizzard):
Wie relevant sind die verschiedenen Nizza-Klassen dort?


Gar nicht. Die Zuordnung der angemeldeten Waren/Dienstleistungen zu Nizza-Klassen erfolgt zu Gebühren-Ermittlungszwecken. Die Beurteilung einer Ähnlichkeit zweier Waren ( bzw. Dienstleistungen ) erfolgt ohne Rücksicht auf die Zuteilung zu NIzza-Klassen. Zudem soll die Ähnlichkeit von Waren auch von den Markenzeichen sowie deren Ähnlichkeit abhängen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Die Beurteilung einer Ähnlichkeit zweier Waren ( bzw. Dienstleistungen ) erfolgt ohne Rücksicht auf die Zuteilung zu NIzza-Klassen.


?

D.h. wenn A eine Marke "Foo" für Finanzdienstleistungen registriert, unter "Foo" aber Schraubenzieher verkauft, verletzt B die Marke "Foo", wenn er unter "Foosel" Schraubenzieher verkauft? Wohl kaum
Das könnte A nur behaupten, wenn er für "Foo" für Schraubenzieher Verkehrsgeltung erlangt hätte und damit markengleichen Schutz. Das hätte aber dann nichts mehr mit der eingetragenen Marke zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen