Hallo zusammen,
ich habe gerade folgendes Thema: Firma A hat eine Wortmarke und stellt antimikrobielle Materialien her. Firma B hat eine Bildmarke angemeldet, der benutzte Markenname dort ist der bereits eingetragenen Marke von Firma A sehr ähnlich. Firma B stellt Geräte zur Desinfektion von Räumen/Gegenständen her. Der Zweck ist ähnlich, aber die jeweiligen Schutzansprüche sind für ganz unterschiedliche Nizza-Klassen eingetragen.
Wie relevant sind die verschiedenen Nizza-Klassen dort? Zweck der jeweils vertriebenen Produkte und Zielgruppe könnten zumindest in Teilen gleich sein.
Danke für euren Input!
Wie relevant wird die Nizza-Klasse in einem Markenstreit bei ähnlichem Zweck der Produkte?
9. September 2020
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Frage vom 9. September 2020 | 13:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie relevant wird die Nizza-Klasse in einem Markenstreit bei ähnlichem Zweck der Produkte?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 01:57
Von
Status: Lehrling (1523 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatWie relevant sind die verschiedenen Nizza-Klassen dort? :
Gar nicht. Die Zuordnung der angemeldeten Waren/Dienstleistungen zu Nizza-Klassen erfolgt zu Gebühren-Ermittlungszwecken. Die Beurteilung einer Ähnlichkeit zweier Waren ( bzw. Dienstleistungen ) erfolgt ohne Rücksicht auf die Zuteilung zu NIzza-Klassen. Zudem soll die Ähnlichkeit von Waren auch von den Markenzeichen sowie deren Ähnlichkeit abhängen.
RK
#2
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 11:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDie Beurteilung einer Ähnlichkeit zweier Waren ( bzw. Dienstleistungen ) erfolgt ohne Rücksicht auf die Zuteilung zu NIzza-Klassen. :
?
D.h. wenn A eine Marke "Foo" für Finanzdienstleistungen registriert, unter "Foo" aber Schraubenzieher verkauft, verletzt B die Marke "Foo", wenn er unter "Foosel" Schraubenzieher verkauft? Wohl kaum
Das könnte A nur behaupten, wenn er für "Foo" für Schraubenzieher Verkehrsgeltung erlangt hätte und damit markengleichen Schutz. Das hätte aber dann nichts mehr mit der eingetragenen Marke zu tun.
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