Liebes Forum,
bis zur vergangenen Woche haben meine Teilhaber und ich unseren hiesigen Turnverein großzügig gesponsert. Das Logo unserer Firma, eine eingetragene Wort-Bild-Marke, befindet sich sowohl auf Bekleidung und als auch auf Turngeräten usw. Nun kam es jedoch auf der Mitgliederversammlung zu einigen unschönen finanziellen Enthüllungen, in deren Folge wir uns entschieden haben uns aus dem Verein zurückzuziehen.
Daher unsere Frage: Können wir dem Verein die weitere Nutzung unseres Firmenzeichens untersagen, sprich das durch das Sponsoring entstandene Nutzungsrecht entziehen, um für unsere Firma einen Imageschaden zu vermeiden?
Leider scheinen sich hier die Geister zu scheiden. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?
Vielen Dank für die Hilfe
MfG aus dem Badischen
Wort-Bild-Marke - Nutzungsentzug
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
ZitatHat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? :
Ja.
Als erstes kommt es mal darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.
Guten Morgen,
vielleicht waren wir aus Verbundenheit zu naiv, aber wir haben immer projektbezogen investiert und das gegen Spendenquittung abgerechnet. Einen Sponsoring-Vertrag als solches hat es nie gegeben. z.B. repräsentative Bekleidung für die Mannschaft oder Trainingsmittel etc. Nach dem Eklat der letzten Wochen wollen wir uns komplett zurückziehen und wollen auch nicht, dass unser Firmenzeichen weiterhin getragen wird.
So ist leider die Lage.
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Zitat:aber wir haben immer projektbezogen investiert und das gegen Spendenquittung abgerechnet.
Das ist in der Tat naiv, weil Spendenquittung bei Sponsoring ist nicht erlaubt.
Zitat:Einen Sponsoring-Vertrag als solches hat es nie gegeben.
Wie kommt dann euer Logo auf die Geräte und Bekleidung?
Zitataber wir haben immer projektbezogen investiert und das gegen Spendenquittung abgerechnet. :
Das nennt sich dann möglicherweise Steuerbetrug ...
ZitatEinen Sponsoring-Vertrag als solches hat es nie gegeben. :
Unerheblich. Regelmäßig kommt erst mal darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.
Ohne das zu wissen, ist alles nur ein Ratespiel
Zitatwollen auch nicht, dass unser Firmenzeichen weiterhin getragen wird. :
Nun, man hat Trainingsanzüge etc. mit Firmenzeichen "gespendet". Diese dürfen erstmal ohne Einschränkiung genutzt werden.
Eine Nutzung zu untersagen, dafür müsste schon eine Unzumutbarkeit bestehen, Ein "ich mag nicht mehr" reicht da nicht aus.
Okay, dann nochmal ganz langsam und in epischer Breite, damit ich es auch mit den richtigen Bezeichnungen hinbekomme. Meine beiden Teilhaber waren früher, schon als Kinder, selbst Vereinsmitglieder. Irgendwann, als unsere Firma endlich gut lief haben sie gefragt, ob sie den Verein unterstützen können. So haben wir in den folgenden Jahren immer wieder, wenn der Vorstand bei uns anfragte, beraten, was benötigt wird und wie wir verfahren. Dann haben wir z.B. Sachspenden geleistet. Dafür landeten wir mit unserem Firmenlogo z.B. auf den Trainingsanzügen. So entwickelte es sich, dass wir die größten Spender wurden. In der ganzen Welle der finanziellen Enthüllungen im Verein, wurden wir schließlich noch beschuldigt, durch unser Handeln andere Sponsoren/Spender verhindert zu haben um irgendwann die Macht im Verein an uns reißen zu können bzw. finanziell Druck auf den Vorstand auszuüben um unsere Vorstellungen durchzusetzen. Wir waren weder Vorstände, noch an derartigen Positionen interessiert. An diesem Punkt kam die Entscheidung zum kompletten Rückzug. Ich empfinde es schon als unzumutbar, dass ein Verein mein Markenzeichen weiter nutzt, nach dem offen deutlich wurde, dass man uns als Unterstützer nicht mehr wünscht.
(Bitte entschuldigt die fälschliche Verwendung von Begrifflichkeiten. Einerseits regt mich die Situation sehr auf, andererseits bin ich absoluter Laie)
Zitat:Ich empfinde es schon als unzumutbar, dass ein Verein mein Markenzeichen weiter nutzt, nach dem offen deutlich wurde, dass man uns als Unterstützer nicht mehr wünscht.
Wie schon gesagt wurde, auf "wünschen" kommt es nicht an, sondern auf vertragliche Vereinbarung.
Offenbar liegt, schriftlich oder konkludent, ein Vertrag "Sachspenden gegen Werbung mit eurem Logo" vor.
Ohne besondere, nachweislich vereinbarte Kündigungsfristen könnte man diesen nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.
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