Wort-/Bildmarke schützt auch das Wort?

25. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb365038-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wort-/Bildmarke schützt auch das Wort?

Guten Tag,

ich möchte mir (primär) eine Wortmarke schützen lassen. Ich vermute, dass der Schutz kein Problem sein wird, da es sich um ein „Kunstwort", das sich aus zwei Silben zweier anderer Worte zusammensetzt, handelt. Es geht um den Bereich (die Klassen) Fort- und Weiterbildung, Unterrichtsmaterial. Das Wort ist weder bei Google zu finden, noch in irgendeiner Form im Register des DPMA. Im Kern geht es mir also um die Wortmarke, ich will aber natürlich auch ein Logo dazu entwickeln lassen, dessen Schutz mir nicht ganz so wichtig erscheint. Nun meine Fragen:

Ist das Wort auch dann geschützt, wenn ich alles als Wort-/Bildmarke schützen lasse?
Kann ich, wenn ich nur eine Wortmarke schützen lasse, das „R" Zeichen in der späteren Kombination mit dem Logo verwenden oder ist das dann rechtswidrig?
Sollte ich besser beides schützen lassen – getrennt? Kostet das dann jeweils 300,- EUR?
Kann ich den Schutz dann auch nacheinander beantragen – also jetzt erst die Wortmarke und später dann die Wort-/Bildmarke?
Kann ich die Wortmarke jetzt bereits schützen lassen, auch wenn ich sie erst in 5 Monaten offiziell einsetzen bzw. mit dem Unternehmen starten will?

Ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank mit internetten Grüßen
Michael K.

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb365038-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

haben Sie vielen Dank für die Antwort, hat mich weiter gebracht.

Viele Grüße
Michael K.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Kann ich den Schutz dann auch nacheinander beantragen – also jetzt erst die Wortmarke und später dann die Wort-/Bildmarke?


Bliebe die Frage nach dem Sinn. Die Wortmarke schützt das Wort; die Wort-/Bildmarke "nur" die konkrete Darstellung des Wortes in einem graphischen Zusammenhang.

Ersteres umfaßt also letzteres mit einer Ausnahme - der besonderen Darstellungsform des Bildes zusätzlich zum reinen Wort. Beides zusammen macht nur Sinn, wenn zu besorgen ist, daß die besondere Darstellungsform leicht abgewandelt von Dritten benutzt werden könnte (mal dumm gesagt, wäre nur "McDonald's" geschützt, könnte ein Dritter das charakteristische gelbe "M" mit dem Firmennamen "Mampfparadies" verwenden).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb365038-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

OK - das habe ich verstanden, ist soweit auch klar und logisch. Also wenn ich das Wort geschützt habe ist das für mich am wichtigsten. Aber...wenn ich dann das Wort (die Marke) im normalen Gebrauch verwende, nutze ich das kleine "R" oben rechts neben dem Wort als Zeichen des Markenschutzes. Wenn ich das Wort aber in einer etwas unüblichen Schriftart sagen wir Comic + einer Grafik (z.B. einem Dreieck o.ä.) in Kombination als "Logo" verwende, dann ist ja die Frage, kann ich das kleine "R" dann auch dort neben das Wort setzen als Zeichen, das Wort ist geschützt - und da habe ich dann die Antwort des ersten Kollegen so verstanden, dass dies rechtswidrig wäre - oder?

Viele Grüße
Michael K.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
dann ist ja die Frage, kann ich das kleine "R" dann auch dort neben das Wort setzen als Zeichen, das Wort ist geschützt


Das könnte, wie RrKOrtmann geschrieben hat, eine falsche Schutzrechtsberühmung sein, die wettbewerbswidrig sein kann.

Abgesehen davon habe ich das Ballyhoo um das "(R)" noch nie verstanden. In Deutschland ist es jedenfalls für nichts gut.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119501 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
In Deutschland ist es jedenfalls für nichts gut.

Nur zur Aufrechterhaltung der - recht hartnäckigen - "urban Legend".
;)

Sinn machte es allenfalls im internationalen Bereich - sofern die notwendigen Voraussetzungen (z.B. Eintragungen) vorliegen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Nur zur Aufrechterhaltung der - recht hartnäckigen - "urban Legend".


Meine Freundin hat ständig mit Kunden zu tun, die ein fehlendes oder "nicht hochgestelltes" (R) in Broschüren korrigieren lassen wollen, nur weil irgendjemand in deren Rechtsabteilung von der "wir gehen lieber 110% sicher"-Fraktion ist. Da meinen einige sogar ernsthaft, sie könnten abgemahnt werden oder den Markenschutz verlieren, wenn sie den Zusatz unterlassen... *koppklatsch*

Wäre ich doch auch nur Unternehmensjurist geworden, da kann man seine Existenz immer auf die verwunderlichsten Weisen rechtfertigen. ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen