Wortbildmarke "AutoShop"

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
reinerslicht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortbildmarke "AutoShop"

Hallo,
folgender Fall:
ich habe seit 7 Jahren eine Wort-Bildmarke "AutoShop" blaue Schrift - auch so geschrieben und eingetragen - mit einem kleinen A im Kreis vorne dran als Logo. Hier habe ich ein entsprechendes Projekt geplant, komme aber erst langsam dazu es zu realisieren. Jetzt sehe ich, es gibt ziemlich viele die den Namen "AutoShop" auch so geschrieben - in unterschiedlichen Farben - aber auch in blau - sehr ähnlich meiner Marke auch nutzen. Kann ich die eigentlich abmahnen? Es liegt aber nahe, dass ein Autohaus das so nutzt. Will ich aber eigentlich nicht.
Danke für Antworten!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von reinerslicht):
Kann ich die eigentlich abmahnen?

Kann man.

Das Problem: wenn die Abgemahnten sich zur Wehr setzen, dann kann das den Verlierer je Fall 2000-3000 EUR für Anwälte und Gerichte kosten.



Zitat (von reinerslicht):
ich habe seit 7 Jahren eine Wort-Bildmarke "AutoShop" blaue Schrift

Irgendwo eingetragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reinerslicht):
es gibt ziemlich viele die den Namen "AutoShop" auch so geschrieben - in unterschiedlichen Farben - aber auch in blau - sehr ähnlich meiner Marke auch nutzen.


Es wäre in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Verwechslungsgefahr mit der Wort/Bildmarke besteht. Dabei ist gerade für Kfz-Verkäufer zu beachten, daß der Wortteil keinerlei Unterscheidungskraft besitzt und daher nur auf die Optik abzustellen ist.

Das Risiko, daß ein Gericht keine Verwechslungsgefahr sieht, trägt der abmahnende Markeninhaber.

Und Achtung: Wurde die Marke längere Zeit nicht benutzt, ist eine Abmahnung von vornherein zum Scheitern verurteilt:
https://www.breuerlehmann.de/aus-einer-nicht-ernsthaft-benutzten-marke-kann-nicht-gegen-andere-marken-vorgegangen-werden/

-- Editiert von BigiBigiBigi am 08.10.2019 10:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reinerslicht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank!
nun ja, ich habe gelesen, dass es eine Schonzeit von 5 Jahren gibt und dann muss man die Marke nutzen. Ich würde das ja nun gerne tun, und es ist halt so: ich will eine Servicebörse im Internet für Autos eröffnen. Das machen dann aber alle anderen Autohändler und anderen Autoaffinen Unternehmen ja "quasi" auch. Wäre das eine Verwechslungsgefahr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wäre das eine Verwechslungsgefahr?


Nein, deswegen ist ja der Gesamteindruck des Zeichens geschützt (worden) und nicht nur der (für sich nicht unterscheidungskräftige) Wortbestandteil.

Ein anderer Autohändler müßte also auch ein *optisch* verwechslungsfähiges Zeichen benutzen, um deine Marke zu verletzen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von reinerslicht):
ich habe seit 7 Jahren eine Wort-Bildmarke "AutoShop" blaue Schrift - auch so geschrieben und eingetragen - mit einem kleinen A im Kreis vorne dran als Logo. Hier habe ich ein entsprechendes Projekt geplant, komme aber erst langsam dazu es zu realisieren.


Ein Antrag auf Löschung Deiner Marke könnte Erfolg haben - weil Du keine rechtserhaltende Benutzung in den zurückliegenden 5 Jahren nachweisen kannst. Eine erst kurz vor dem Löschungsantrag begonnene Benutzungsaufnahme käme zu spät ...

Zitat:
Jetzt sehe ich, es gibt ziemlich viele die den Namen "AutoShop" auch so geschrieben - in unterschiedlichen Farben - aber auch in blau - sehr ähnlich meiner Marke auch nutzen. Kann ich die eigentlich abmahnen?


1) Wenn das Zeichen "AutoShop" im Zusammhang mit Auto(teile)-Verkäufen benutzt wird, hätte das Verbotsrecht eine viel geringere Reichtweite: dann könnte nur bei fast identischen Markenzeichen von einer Verwechslungsgefahr ausgegangen werden.

2) "Jetzt sehe ich, es gibt ziemlich viele die "AutoShop" ... nutzen."
Ein eventuelles Verbotsrecht könnte wegen "Duldung einer Benutzung" verwirkt sein.

3) Ein mögliches Verbietungsrecht könnte höchstens JÜNGEREN Kennzeichen entgegengehalten werden.
Eine ältere WortBild-Marke "AutoShop" ( IR 717293 ) mit Priorität von 1999 könnte vielleicht zur Löschung Deiner erst 7 Jahre alten Eintragung berechtigen.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Eine ältere WortBild-Marke "AutoShop" ( IR 717293 ) mit Priorität von 1999 könnte vielleicht zur Löschung Deiner erst 7 Jahre alten Eintragung berechtigen.


Nur bei Verwechslungsgefahr. Der Sinn einer Wort/Bildmarke ist ja gerade nicht, nur auf den Wortbestandteil abzustellen.

1x Hilfreiche Antwort

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