Wortmarke / Firmennamen erlaubt?

11. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
scholli123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Wortmarke / Firmennamen erlaubt?

Hallo an alle...…
ich werde in ein paar Monaten einen Burgerladen eröffnen. Der Laden sollte GünzBURGER heißen weil der Laden in Günzburg ist. Darf ich den Namen GünzBURGER einfach so verwenden? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus.

Vielen Dank mal.....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Da kann man beim zuerst mal beim Handelsregister https://handelsregister.de und beim DPMA schauen https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

-- Editiert von The Mentalist am 12.12.2019 08:24

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Der TE meint wohl eher, ob die Stadt es ihm aufgrund ihrer Namensrechte verbieten kann.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Der TE meint wohl eher, ob die Stadt es ihm aufgrund ihrer Namensrechte verbieten kann.

Eine Stadt hat indessen keine "Namensrechte" in diesem Sinne. Der Städtename als Herkunftsbezeichnung oder Bezeichnung des Sitzes des Unternehmens oder Herstellungsort des Produktes ist nicht geschützt.

Jeder kann ohne die Stadt München zu fragen sein Restaurant "Münchner Goldene Schankstube" nennen oder auch "Hotel Stadt München". (Ausnahme: es hat jemand schon diese Namensrechte geschützt.)

Hätte die Stadt Günzburg sich die Marke "GünzBurger" schützen lassen - dann dürfte man es nicht. Logisch. Dürfte man aber auch nicht, wenn sich Hans Meier die Marke hätte schützen lassen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Also den speziellen Namen darfst du wohl verwenden, weil er nicht geschützt ist, und aus o.g. genannten Gründen - wahrscheinlich - nicht unangreifbar geschützt werden kann. Zumindest als reine Wortmarke.

Aufpassen: Es gibt Wortmarken und Wort-Bild-Marken ( = Logos). Bei letzterem zählt dann vor allem die Gestaltung; z.B. auch deine Schreibweise "GünzBURGER", vielleicht noch in einem schönen Font... Da könnte nun einer (dein Konkurrent) auf die Idee kommen, den Begriff als Wort-Bild-Marke schützen zu lassen, und evtl. versuchen, dir damit Ärger zu machen. Zwar hat man dann üblicherweise den "Vorrang der älteren Nutzung", aber das ist alles sehr vom Einzelfall abhängig, muss ggf. nachgewiesen werden, macht Stress...

Gut wäre, wenn du eine Kapitalgesellschaft hättest (GmbH, UG (haftungsbeschränkt),...). Da könnte man den Namen gleich ins Register eintragen lassen, was schon zumindest eine "gewisse Schutzwirkung" hat. Gleichzeitig den Schriftzug als Logo überall drauf machen, dass jeder in der Stadt gleich weiß, wer gemeint ist (allgemeine Bekanntheit erlangen) ;)

Das hilft dann schon weiter, ohne eine Marke anmelden zu müssen.

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