Hallo,
ich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe. Dieses habe ich angemeldet, jedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden. Kann ich die Marke anmelden und das Gewerbe anschließend wieder abmelden, sodass die angemeldete Marke bestehen bleibt?
Beste Grüße
Wortmarke anmelden und dann Gewerbe wieder abmelden?
21. August 2020
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Frage vom 21. August 2020 | 09:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortmarke anmelden und dann Gewerbe wieder abmelden?
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#1
Antwort vom 21. August 2020 | 12:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe :
Jedermann kann eine Marke anmelden, dazu ist kein Nachweis eines Gewerbes nötig.
Und auch wenn jemand für ein Gewerbe eine Marke anmeldet, erlischt die Marke nicht magischerweise mit dem Erlöschen des Gewerbes.
Hast du da vielleicht was mißverstanden oder meinst du etwas anderes?
-- Editiert von BigiBigiBigi am 21.08.2020 12:39
#2
Antwort vom 21. August 2020 | 18:55
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
ich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe.
Wieso? Für die Anmeldung einer Marke ist kein Gewerbe erforderlich. (Wäre auch blöde, wenn Freiberufler keine Marken durch Anmeldung schützen könnten.)
Zitat:Dieses habe ich angemeldet, jedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden. Kann ich die Marke anmelden und das Gewerbe anschließend wieder abmelden, sodass die angemeldete Marke bestehen bleibt?
Die Markenanmeldung ist von einem Gewerbe völlig unabhängig.
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#3
Antwort vom 21. August 2020 | 19:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39842x hilfreich)
Zitatjedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden. :
Mit etwas Pech gibt es den Gründerzuschuss nicht mehr weil man schon mal ein Gewerbe hatte ...
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