Wortmarke anmelden und dann Gewerbe wieder abmelden?

21. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
meditate
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortmarke anmelden und dann Gewerbe wieder abmelden?

Hallo,

ich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe. Dieses habe ich angemeldet, jedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden. Kann ich die Marke anmelden und das Gewerbe anschließend wieder abmelden, sodass die angemeldete Marke bestehen bleibt?

Beste Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von meditate):
ich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe


Jedermann kann eine Marke anmelden, dazu ist kein Nachweis eines Gewerbes nötig.

Und auch wenn jemand für ein Gewerbe eine Marke anmeldet, erlischt die Marke nicht magischerweise mit dem Erlöschen des Gewerbes.

Hast du da vielleicht was mißverstanden oder meinst du etwas anderes?

-- Editiert von BigiBigiBigi am 21.08.2020 12:39

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7295 Beiträge, 1664x hilfreich)

Zitat (von meditate):

ich möchte zeitnah eine Wortmarke anmelden und benötige dazu ein Gewerbe.

Wieso? Für die Anmeldung einer Marke ist kein Gewerbe erforderlich. (Wäre auch blöde, wenn Freiberufler keine Marken durch Anmeldung schützen könnten.)

Zitat:
Dieses habe ich angemeldet, jedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden. Kann ich die Marke anmelden und das Gewerbe anschließend wieder abmelden, sodass die angemeldete Marke bestehen bleibt?

Die Markenanmeldung ist von einem Gewerbe völlig unabhängig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Zitat (von meditate):
jedoch muss ich es um einen Gründerzuschuss zu erhalten wieder abmelden.

Mit etwas Pech gibt es den Gründerzuschuss nicht mehr weil man schon mal ein Gewerbe hatte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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