Wortmarke unterschied Bindestrich

1. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
schmolke56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wortmarke unterschied Bindestrich

Hallo liebes Forum,

Angenommen Existenzgründer (E) möchte eine Gemeinschaftsmarke anmelden. Diese trägt den Namen "Fallnicht". "Fallnicht" ist bereits registriert (allerdings in völlig verschiedenen Warenklassen).
E möchte eine Wortmarke anmelden. Er überlegt nun wie diese Wortmarke den größten Schutz genießen kann als
"Fall-nicht" oder "Fallnicht".

Ist der Bindestrich also ein ausreichendes Kriterium?

Wenn E "Fall-nicht" einträgt und eine Konkurrenzfirma (selbe Warenklasse) trägt "Fallnicht" ein, hat E dann realistisches Widerspruchsrecht?
E ist sich über die grafische Ausgestaltung noch nicht sicher, d.h. sie kann als "Fall-nicht" oder "Fallnicht" im Logo vorhanden sein.

Ich freue mich auf eure Antworten


-----------------
""

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist der Bindestrich also ein ausreichendes Kriterium?


Nein; sogar phonetische Ähnlichkeiten sind beachtlich!



Wie es sich bei unterschiedlichen Klassen verhält, kann ich nicht sagen. Innerhalb derselben auf keinen Fall.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Wenn E "Fall-nicht" einträgt und eine Konkurrenzfirma (selbe Warenklasse) trägt "Fallnicht" ein, hat E dann realistisches Widerspruchsrecht?


Na logo. Oder meinst du, du könntest erfolgreich eine Marke "Cocacola" für Getränke oder "Deutsche-Bank" für Finanzdiensleistungen oder "Por-sche" für Autos eintragen? :crazy:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen