Hallo nochmal,
ich werde hier aus der Lieteratur nicht ganz schlau:
Firma X hat ein Logo, das aus einer grafischen Form mit dem Firmennamen und dem Slogan darauf besteht. Dieses Logo wird als Marke eingetragen.
Ist mit dieser Eintragung nur exakt diese Kombination (Grafik + Name + Slogan) geschützt, oder auch die einzelnen Teile allein gesehen?
Auf die selben (oder ähnliche) Waren und Dienstleistungen bezogen:
Könnte ein Dritter den selben Firmennamen als reine Wortmarke eintragen lassen?
Könnte ein Dritter die selbe Grafik mit einem anderen Namen eintragen lassen?
Könnte ein Dritter in Kombination mit einem anderen Namen/Grafik den selben Slogan eintragen lassen?
Danke im Voraus
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Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
quote:
Ist mit dieser Eintragung nur exakt diese Kombination (Grafik + Name + Slogan) geschützt, oder auch die einzelnen Teile allein gesehen?
Ungefähr ersteres. Allerdings könnte eine Verwechslungsgefahr immer noch dann bestehen, wenn nur einer der Teile ausgetauscht wird.
Wenn du beim McDoof-Logo also das gelbe M auf rotem Grund beibehältst und nur den Schriftzug "McDoof" durch "Blafasel" ersetzt, wirst du damit trotzdem keine Burger verkaufen dürfen.
quote:
Könnte ein Dritter den selben Firmennamen als reine Wortmarke eintragen lassen?
Theoretisch ja, die Verwechslungsgefahr dürfte aber bleiben.
Im übrigen ist es in der Praxis so, daß eine Wort-Bild-Marke eher dafür spricht, daß das Wort alleine nicht schutzfähig war. Wäre es das, würde man eine reine Wortmarke eintragen und damit *jede* Nutzung in den entsprechenden Klassen (egal in welcher Gestaltung) untersagen können.
Ausnahmefälle können also nur da bestehen, wo jemand aus Unkenntnis eine WB-Marke eingetragen hat, obwohl eine W-Marke möglich gewesen wäre.
quote:
Könnte ein Dritter die selbe Grafik mit einem anderen Namen eintragen lassen?
Grundsätzlich ja, aber siehe Verwechslungsgefahr.
quote:
Könnte ein Dritter in Kombination mit einem anderen Namen/Grafik den selben Slogan eintragen lassen?
Grundsätzlich ja, aber siehe Verwechslungsgefahr.
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... und wo kann ich erfahren ob eine Wortmarke möglich wäre? Wenn es sich um ein zusammengesetztes Wörter aus zwei eigenständigen Wörtern handelt welches es so (noch) nicht gibt, wäre dies als Wortmarke schutzfähig? Z.B. ShareESSEN oder BaumKamin
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quote:
wo kann ich erfahren ob eine Wortmarke möglich wäre?
Recherche auf der Website des DPMA, ob es diese Marke schon in den angestrebten Klassen gibt.
Ansonsten einen Fachanwalt beauftragen oder halt einfach anmelden und gucken, ob das DPMA sie einträgt. Wobei die oft gar nicht brauchbar prüfen und teilweise sogar dieselbe Marke in derselben Klasse noch mal eintragen...
> Wenn es sich um ein zusammengesetztes Wörter aus zwei eigenständigen Wörtern handelt welches es so (noch) nicht gibt, wäre dies als Wortmarke schutzfähig?
Grundsätzlich ist *jedes* Wort schutzfähig (auch Hund, Katze, Maus), solange es nicht gegen ein bestehendes Schutzhindernis (glatt beschreibend, bereits eingetragen, bereits anderweitiger prioritätsälterer Schutz etc.) rennt.
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Hallo zusammen!
Da im Markenschutz und speziell wenn es um Verwechslungsgefahr geht, die Meinungen auch sehr stark auseinander gehen, würde mich mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.
Die Wortmarke "Trink aus" sei im DPMA in den Klassen 22,28,4 eingetragen.
Ich möchte nun eine Wort-/Bildmarke ebenfalls in den Klassen 22,28,4 & 12 eintragen lassen. Die Grafik soll folgenden Inhalt enthalten: #trinkaus. Das Ganze natürlich in einer speziellen Schriftart und mit einem zusätzlichen Symbol.
Dürfte es eurer Meinung hier zu Problemen kommen?
Und jetzt?
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