Zoll Grenzbeschlagnahme Designrecht

23. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb567014-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll Grenzbeschlagnahme Designrecht

Hatte letzte Woche das Zollamt besucht, da die benötigte Rechnung nicht außen befand.

Allerdings meinte der Zollbeamte, ihm ginge es gar nicht um die Rechnung.
Ich hatte einen Aluminiumring bei Aliexpress bestellt, den man auf einen Lüftungsauslass am Armaturenbrett kleben kann.
Jedoch meinte der Beamte, er würde mir raten, die Sendung nicht anzunehmen, da er sonst auf jeden Fall Daimler informieren wird und eine Grenzbeschlagnahme durchführen würde.
Da jedoch Weihnachten ist, würde er vergessen, dass ich das Paket erst angenommen habe.

Habe die Annahme verweigert und auf die Ware (10$) verzichtet.

Damals habe ich aber zeitgleich auch eine Abrisskante, quasi ein flacher Spoiler, bestellt. Dieser hängt nun genauso im Zollamt und ist knapp 100$ wert.

Laienhaft konnte ich bei der EU-Recherche sowie bei der DMPA keine Einträge zu Spoilern oder Abrisskanten finden.

Kann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann?

Freue mich auf eure Unterstützung. LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128658 Beiträge, 41012x hilfreich)

Zitat (von fb567014-53):
Kann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann?

Klar - was wohl das beste sein dürfte. Denn bei Montage würde wohl die Betriebserlaubnis des KfZ erlöschen - mit allen unangenehmen Folgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb567014-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb567014-53):
Kann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann?

Klar - was wohl das beste sein dürfte. Denn bei Montage würde wohl die Betriebserlaubnis des KfZ erlöschen - mit allen unangenehmen Folgen.


Was bei der Montage mit dem Spoiler ist, interessiert den Zoll m.E. nicht, ich stelle mir mehr die Frage, ob allein die Tatsache, dass es sich um einen Spoiler handelt, dem Zoll genug ist, die Kanzlei von Daimler zu kontaktieren...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6838 Beiträge, 1576x hilfreich)

Zitat (von fb567014-53):

Was bei der Montage mit dem Spoiler ist, interessiert den Zoll m.E. nicht, ich stelle mir mehr die Frage, ob allein die Tatsache, dass es sich um einen Spoiler handelt, dem Zoll genug ist, die Kanzlei von Daimler zu kontaktieren...

Wenn es sich um die Einfuhr eines unzulässig nachgemachten Teils handelt, für das Designschutz, urheberrechtlicher Schutz oder Markenschutz besteht: ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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