Hatte letzte Woche das Zollamt besucht, da die benötigte Rechnung nicht außen befand.
Allerdings meinte der Zollbeamte, ihm ginge es gar nicht um die Rechnung.
Ich hatte einen Aluminiumring bei Aliexpress bestellt, den man auf einen Lüftungsauslass am Armaturenbrett kleben kann.
Jedoch meinte der Beamte, er würde mir raten, die Sendung nicht anzunehmen, da er sonst auf jeden Fall Daimler informieren wird und eine Grenzbeschlagnahme durchführen würde.
Da jedoch Weihnachten ist, würde er vergessen, dass ich das Paket erst angenommen habe.
Habe die Annahme verweigert und auf die Ware (10$) verzichtet.
Damals habe ich aber zeitgleich auch eine Abrisskante, quasi ein flacher Spoiler, bestellt. Dieser hängt nun genauso im Zollamt und ist knapp 100$ wert.
Laienhaft konnte ich bei der EU-Recherche sowie bei der DMPA keine Einträge zu Spoilern oder Abrisskanten finden.
Kann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann?
Freue mich auf eure Unterstützung. LG
Zoll Grenzbeschlagnahme Designrecht
23. Dezember 2020
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Frage vom 23. Dezember 2020 | 17:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll Grenzbeschlagnahme Designrecht
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128658 Beiträge, 41012x hilfreich)
ZitatKann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann? :
Klar - was wohl das beste sein dürfte. Denn bei Montage würde wohl die Betriebserlaubnis des KfZ erlöschen - mit allen unangenehmen Folgen.
#2
Antwort vom 23. Dezember 2020 | 21:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKann es mir jetzt passieren, dass der Spoiler trotzdem beschlagnahmt wird und ich eventuell belangt werden kann? :
Klar - was wohl das beste sein dürfte. Denn bei Montage würde wohl die Betriebserlaubnis des KfZ erlöschen - mit allen unangenehmen Folgen.
Was bei der Montage mit dem Spoiler ist, interessiert den Zoll m.E. nicht, ich stelle mir mehr die Frage, ob allein die Tatsache, dass es sich um einen Spoiler handelt, dem Zoll genug ist, die Kanzlei von Daimler zu kontaktieren...
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#3
Antwort vom 24. Dezember 2020 | 01:31
Von
Status: Senior-Partner (6838 Beiträge, 1576x hilfreich)
Zitat:
Was bei der Montage mit dem Spoiler ist, interessiert den Zoll m.E. nicht, ich stelle mir mehr die Frage, ob allein die Tatsache, dass es sich um einen Spoiler handelt, dem Zoll genug ist, die Kanzlei von Daimler zu kontaktieren...
Wenn es sich um die Einfuhr eines unzulässig nachgemachten Teils handelt, für das Designschutz, urheberrechtlicher Schutz oder Markenschutz besteht: ja.
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