Zoll- und Markenrechtliche "Umgehung" bei Plagiatbestellung aus EU-Ausland

4. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
hgr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Zoll- und Markenrechtliche "Umgehung" bei Plagiatbestellung aus EU-Ausland

Hallo zusammen!
Mich würde einmal interessieren, was beispielsweise wäre, wenn man ein Plagiat aus China o.ä. bestellt, bezahlt und sich zusenden lässt. ABER: Den Vornamen ändert.
Wenn es ankommt - alles gut.
Wenn es jedoch vom Zoll abgefangen wird und die den Empfänger anschreiben, gibt es denjenigen mit diesem Vornamen nicht.

Beispiel:
Max Mustermann bestellt eine gefälschte Uhr auf den Namen Hans Mustermann.

Kann man sich so Ärger vom Hals halten? Gibt es dazu rechtliche Hintergründe?

Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Tips für geplante Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird es hier nicht geben.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Zitat:
Wenn es jedoch vom Zoll abgefangen wird und die den Empfänger anschreiben, gibt es denjenigen mit diesem Vornamen nicht.

Was ja nichts daran ändert, dass der Zoll die Ware vernichten wird.

Ich sehe nicht wirklich en Vorteil, einen falschen Vornamen anzugeben.
Wenn der Zoll das Plagiat anhält, ist der Besteller sein Geld und seine Ware los - egal mit welchem Vornamen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hgr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

@drkabo:
Das stimmt. Geld und Ware sind verloren.
Jedoch werden vom Zoll die Rechteinhaber der jeweiligen Marke informiert, die ggf. anwaltliche Schritte einleiten könnten.
Durch den geänderten Vornamen ist man dann aber nicht mehr greifbar, oder irre ich mich?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Wenn es ein einzelnes Plagiat für den Eigengebrauch war, muss man sich vor anwaltlichen Schritten nicht fürchen. Denn Rechte nach dem Markengesetz bestehen nur "im geschäftlichen Verkehr", also wenn Plagiate zum Weiterverkauf / Weitergabe importiert werden.

Wenn tatsächlich in gewerblichem Umfang Plagiate importiert werden, werden sich die Anwälte des Markenrecht-Inhabers nicht von einem falschen Vornamen abhalten lassen.

Insofern sehe ich immer noch nicht, was das bringen solte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hgr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die guten Antworten, drkabo.

Ich stelle mir das jedoch trotzdem deutlich schwieriger vor.

Beispiel:
Verstrittener Nachbar hätte - um mir eins auszuwischen - auf meinen Namen Plagiat(e) bestellt.
Bin ich dann haftbar zu machen?
Wenn ja, ist das sehr bedenklich.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119502 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nun, solche "Spielchen" mit falschen Vornamen sind den Ermittlern und Gerichten schon seit Jahrzehnten bestens bekannt und seit Jahrzehnten nutzlos. Sogar komplett falsche Namen helfen da nicht...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat:
Durch den geänderten Vornamen ist man dann aber nicht mehr greifbar, oder irre ich mich?

Forderungen und Strafen richten sich gegen Personen, nicht gegen deren Namen oder benutzte Aliase.
Der Logik nach müsste ich ja nur heiraten und einen neuen Namen annehmen, um keine Strafen mehr zu bekommen.

Zitat:
Beispiel:
Verstrittener Nachbar hätte - um mir eins auszuwischen - auf meinen Namen Plagiat(e) bestellt.
Bin ich dann haftbar zu machen?
Wenn ja, ist das sehr bedenklich.

Warum sollte er einen falschen und nicht Ihren richtigen angeben?

Spätestens wenn man sieht, wer das Geld überwiesen hat, dürfte klar sein, von wem es ist.
Und der Nachbar wird außerdem wohl kaum sein Geld nach China verschenken um Ihnen eins auszuwischen.

-- Editiert von teador am 05.07.2015 23:39

1x Hilfreiche Antwort

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