Zurückhaltung von Piraterieware durch Zoll

13. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marve
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückhaltung von Piraterieware durch Zoll

Guten Tag,

Ich habe im Internet auf der (deutschsprachigen) Seite miniinthebox.com bei einem vermeintlich seriösem Großhändler aus China 2 alternative Controller für meine Playstation 3 bestellt. (Wert knapp 34 Euro)

Sowohl in der Produktbeschreibung, als auch bei den entsprechenden Abbildungen war in keiner Weise von der Firma Sony die Rede, geschweige denn ein entsprechender Schriftzug oder ein Logo zu erkennen. Darauf habe ich extra geachtet denn man hört ja alle Tage, dass in China alles mögliche gefälscht wird.
Ich bin also davon ausgegangen, dass ich 2 alternative Controller für meine Spielkonsole bestellt habe die in keiner Weise die Markenrechte der Firma Sony verletzen.

Ebenso hat mich das Google-Ranking (Unter den Top 3 der Suchliste) der Seite miniinthebox.com glauben lassen, dass diese Firma seriös sei, da man für solche Rankings als Unternehmen viel Geld an google zahlen muss.


Die Zollbehörde Duisburg hat das Paket einbehalten weil der Wert (insgesamt knapp 34 Euro) nicht zu erkennen war. Im Glauben, ich müsse lediglich die Einfuhrumsatzsteuer nachbezahlen fuhr ich zum Zoll, öffnete vor Ort das Paket und darin lagen 2 Controller, die sowohl in original anmutenden Verpackungen lagen, als auch unter anderem mit dem "originalen" Logos von Sony und Playstation versehen waren.
Ich habe mündlich darauf hingewiesen, dass ich die vorliegende Ware in der Form nicht bestellt habe und ich dank der Produktbeschreibung und -bilder im Internet (Ausdruck hatte ich dabei aber das hat den Zollbeamten nicht interessiert) definitiv davon ausgegangen bin keine gefälschte Ware von der Firma Sony zu bestellen sondern lediglich alternative Controller.

Die Zollbehörde hat die Ware natürlich trotzdem sofort beschlagnahmt. Heute habe ich den Brief zur Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren bekommen.
Gleichzeitig einen Brief der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen), die anscheinend Sony vertritt. Darin soll ich eine vorgefertigte Erklärung unterschreiebn, dass ich mit der vereinfachten Vernichtung gemäß Art. 11 Verordnung (EG)... einverstanden bin.

Andernfallsdrohen unverzüglich zivilrechtliche Schritte mit erheblichen Folgekosten.


Ich würde nun gerne wissen was mich erwartet. Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und fühle mich als Endverbraucher in diesem Fall eher als Geschädigter. Nicht nur, dass ich keine Ware erhalten habe, der Kaufpreis ist natürlich auch weg und nun habe ich laut Internetrecherche auch noch damit zu rechnen eine Strafe wegen der Einfuhr von Plagiaten zu bekommen.
Wie gesagt, ich habe die Sachen in der Form überhaupt nicht bestellt.
Natürlich bin ich auch gegen Plagiate und die sollen ja auch vernichtet werden aber ich möchte damit nicht gleichzeitig ein Schuldgeständnis ablegen.

Mich würde nun interessieren, ob die Sache mit der Vernichtung für mich erledigt ist, welche bzw. ob Kosten damit verbunden sind und ob ggf. weitere Kosten durch die Markenrechtsverletzung enstehen.

Über eine unverbindliche erste Einschätzung würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus,

M. Horstmann





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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Marve: Natürlich bin ich auch gegen Plagiate und die sollen ja auch vernichtet werden aber ich möchte damit nicht gleichzeitig ein Schuldgeständnis ablegen.


Das passiert ja auch nicht gleichzeitig. Zudem wurde gar kein Interesse des Zolls an einer Strafverfolgung angedeutet. Sondern vor zivilrechtlichen Kosten gewarnt

Lehnt der Adressat also eine Vernichtung ab, könnte der Markeninhaber aber versuchen, diese auf dem Rechtsweg durchzusetzen - mit möglichen Kosten für den Besteller. Sagt zumindest der Zoll. Und hat sicher recht.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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