Zwei Firmen eine Marke und Importe Feiyue. Schuhe

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Firmen eine Marke und Importe Feiyue. Schuhe

Hallo liebe Community,

ich habe eine komische Frage, ich vermute das Thema ist relativ einzigartig, es geht um die Marke Feiyue (Schuhe).

Die Marke Feiyue besitzen scheinbar zwei Firmen, einmal der chinesische Hersteller Dafu Rubber Co. Ltd und einmal BBC International LLC. Beim dpma scheint die Marke nur von BBC International LLC eingetragen zu sein.

Jetzt kann man die Schuhe aus China von DaFu Rubber kaufen, dort gibt es viele Händler die nach Deutschland liefern. Allerdings gibt es in Deutschland scheinbar nur einen Händler der die Schuhe von DaFu Rubber verkauft - vermutlich weil der Hersteller DaFu Rubber in Deutschland nicht die Markenrechte hat sondern eben BBC International LLC.

Jetzt die goldene Frage:
Darf der Händler die Schuhe aus China hier als Feiyue. Schuhe verkaufen obwohl die Marke von BBC International LLC angemeldet eingetragen wurde?

Ein zweiter Händler verkauft die Schuhe auch allerdings erwähnt er der Namen Feiyue. (nach eigener Aussage) aus Markenrechtlichen Gründen nicht, auf dem Foto erkennt man aber klar, dass es ein Chinesisches Modell ist mit dem Feiyue. Logo.

Weitere Info: Beide Firmen stellen Schuhe her das Basismodell ist fast identisch bei DaFu Rubber heißt es "501" und bei BBC International heißt es "1920" - beide Firmen stellen viele weitere Modelle unter dem Namen Feiyue her.

Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von go545531-81 am 03.05.2020 22:35

-- Editiert von go545531-81 am 03.05.2020 22:35

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
Darf der Händler die Schuhe aus China hier als Feiyue. Schuhe verkaufen obwohl die Marke von BBC International LLC angemeldet eingetragen wurde?

Klar.
Er muss nur eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h. es könnte sein, dass der Amerikanische Rechteinhaber den Verkauf der chinesischen (Konkurrenz) Artikel in Deutschland erlaubt - fände ich äußerst komisch...

Den ersten Händler habe ich mal angeschrieben und gefragt.

Der zweite (wesentlich größere) Händler wundert mich allerdings genauso, dieser verkauft die Schuhe allerdings bewirbt er die Marke nicht (angeblich wegen Markenrecht).

-- Editiert von go545531-81 am 04.05.2020 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
D.h. es könnte sein, dass der Amerikanische Rechteinhaber den Verkauf der chinesischen (Konkurrenz) Artikel in Deutschland erlaubt

Genu, könnte sein - aber ich glaube es nicht, das er es macht. Vermutlich sind es Fälschungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ne, das ist ja das verzwickte: Beide Firmen produzieren (in Ihrem jeweiligen Land) als Markeninhaber originale.

Nur die einen in China (ursprüngliche Firma DaFu Rubber) und die anderen wo auch immer.

Es geht wohl eher darum ob beide Firmen nur jeweils im eigenen "Markengebiet" verkaufen dürfen oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
ich habe eine komische Frage, ich vermute das Thema ist relativ einzigartig

Das Thema ist alltäglich und gar nicht so einzigartig. Das bei einer Marke M, bei gleicher Nizza-Klasse, Firma A die Rechte in Land X und eine andere Firma B die Rechte in Land Y kommt sehr oft vor. Nizza-Klasse bezeichnet die Art der Ware oder Dienstleistung die unter dieser Marke beworben und angeboten werden. Bsp. Schuhe, Auto, Immobillienverwaltung, Möbel, Bankdienstleistungen etc.

Zitat (von go545531-81):
Es geht wohl eher darum ob beide Firmen nur jeweils im eigenen "Markengebiet" verkaufen dürfen oder nicht.

Dürfen? Ja und Nein. Es kommt drauf an was der Markeninhaber gestattet.

Der Eigentümer, der die Markenrechte eingetragen hat, hat das Recht die Marke in den jeweiligen Ländern und Nizza-Klassen in der er sie eingetragen ist exklusiv zu nutzen. Das Exklusivrecht umfasst auch die Möglichkeit es anderen Firmen zu gestatten die Marke z.B. gegen Entgelt (Lizenz) im selben Markengebiet zu nutzen. Das Exklusivrecht erlaubt es sich gegen Missbräuchliche Verwendung der Marke im entsprechenden Markengebiet zu wehren und es anderen Marktteilnehmer zu untersagen fremde Produkte in der entsprechenden Nizza-Klasse unter der gleichen Marke zu vertreiben oder bewerben. Weiter gehört zum Exklusivrecht auch die Pflicht sich gegen missbräuchliche Nutzung einer Marke zu wehren. Der Staat unternimmt von sich aus nichts gegen eine missbräuchliche Verwendung einer Marke. Kommt der Markeninhaber dieser Pflicht nicht nach, dann verwässert die Marke, der Markenschutz sowie das Exklusivrecht gehen verloren.

Zitat (von go545531-81):
Der zweite (wesentlich größere) Händler wundert mich allerdings genauso, dieser verkauft die Schuhe allerdings bewirbt er die Marke nicht (angeblich wegen Markenrecht).

Evtl. nicht mit Worten. Wenn die Marke auf den Bildern erkennbar ist, dann wirbt er dennoch mit der Marke.

Zitat (von go545531-81):
D.h. es könnte sein, dass der Amerikanische Rechteinhaber den Verkauf der chinesischen (Konkurrenz) Artikel in Deutschland erlaubt - fände ich äußerst komisch...

Da hilft nur nachfragen und auf die beiden gefunden Händler verweisen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen