Hallo,
Ich gründe gerade eine Agentur und wollte Referenzen auf der Website angeben. Nun möchte ich gerne die Firmenlogos von den Firmen für die ich gearbeitet habe online stellen.
Das machen ja viele Unternehmen so. Jetzt habe ich aber gehört, dass man die Firmen fragen muss ob man ihren namen und logo verwenden darf.
Stimmt das?
danke
anna
-----------------
""
firmenlogos als Referenz
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Hier mal Informatives: Werben mit Referenzen – was ist erlaubt – was nicht?
Ein Logo bei einer Referenz ist sicher keine markenmäßige Benutzung nach § 14 Markenrecht. Wo also stand, dass das einer rechtlichen Prüfung nicht standhielte?
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Das hat mir nur der Web Designer gesagt. Mhh
Also darf ich die Logos verwenden ja?
Danke
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei dem Link steht doch auch , dass man bei Logo Verwendung Zustimmung vom Unternehmen benötigt ?!
-----------------
""
Meine Quelle oben zitiert tatsächlich: "Darf ich Logos des Kunden nutzen?
Nur wenn der Kunde die Nutzung freigegeben hat. Logos können mehrfach rechtlich geschützt sein, darum muss man für eine Verwendung immer die Zustimmung des Kunden einholen."
Das halte ich für übertrieben. Besser trifft die Anwältin die Rechtslage, wenn sie formuliert: "Sobald Sie aber durch die Markennennung den Eindruck erwecken, sie würden mit der Marke auch ihre eigenen Leistungen anpreisen oder eine nicht vorhandene geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen suggerieren, brauchen Sie die Zustimmung."
Ich sollte also besser nicht durch ein Logo oder eine Markennennung ohne Logo den Eindruck erwecken, ich wäre ein wichtiger Vertragspartner dieser renommierten Firma (oder dieses Markeninhabers)!
Denn das könnte zur Folge haben, dass von mir "die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund [color=red]in unlauterer Weise[/color] ausnutzt oder beeinträchtigt" laut [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html]§ 14
Markengesetz.[/URL]
Es kommt also auf die Umstände, die Zusammenhänge an. Wenn ich den Eindruck erwecke, "BMW und ich, wir sind so
dick miteinander!", obwohl ich nur mal ein Wochenendseminar für die Firma gestaltet habe, könnte die Firma wettbewerbsrechtlich gegen mich vorgehen - und bei Nutzung des Logos eben auch markenrechtlich.
So mal als Beispiel, Urteile dazu liegen mir keine vor.
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
Abgesehen von den Ausführungen von Gerd, sollte man überlegen, die Erlaubnis zur Verwendung in künftige Verträge einzubinden. Dann sind alle Zweifel beseitigt.
Und die bisherigen Auftraggeber sollte man einfach um Erlaubnis fragen.
Zum einen weil eine schriftliche Erlaubnis sehr viel besser ist, als die (wackelige) Auslegung der Grenzen von Gesetzen.
Zum anderen weil sich eventuell einige Firmen auf 'den Schlips getreten' fühlen, wenn einfach das Logo ungefragt verwendet wird.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten