Guten Tag,
ich möchte Zubehör für ein bekanntes Markenprodukt anbieten.
Darf ich zur Darstellung der Kompatibilität selbst erstellte CAD-Bilder des Markenproduktes für meine Werbung/ Angebot nutzen?
Verletze ich durch die Verwendung selbst erstellter CAD-Bilder das Urheberrecht des Markeninhabers?
Dass ich, unter bestimmten Vorraussetzungen, echte Fotos des Markenproduktes nutzen darf ist mir bekannt.
selbst erstellte CAD-Bilder eines Markenproduktes verwenden
8. Mai 2023
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Frage vom 8. Mai 2023 | 15:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
selbst erstellte CAD-Bilder eines Markenproduktes verwenden
#1
Antwort vom 8. Mai 2023 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41101x hilfreich)
Zitat :Verletze ich durch die Verwendung selbst erstellter CAD-Bilder das Urheberrecht des Markeninhabers?
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Möglich wäre eine Rechteverletzung, müsste man also prüfen.
#2
Antwort vom 9. Mai 2023 | 11:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihren Hinweis auf fehlende Informationen.
Ich möchte Zubehörteile für Produkte einer bekannten Marke anbieten. Dieses Zubehör ist speziell an den Markenartikel angepasst.
Meiner Recherche nach ist es daher erlaubt, auf die Kompatibilität des Markenartikels hinzuweisen und diesen, soweit notwendig, auch abzubilden. Ob diese Notwendigkeit in meinem Fall vorliegt, soll nicht Bestandteil dieser Frage sein.
Meine Frage bezieht sich ausschließlich darauf, ob es einen Unterschied macht, wenn ich statt selbst erstellten Fotos des Markenartikels (angenommen die Verwendung der Fotos stellt keine Markenrechtsverletzung dar) selbst erstellte CAD-Bilder des Markenartikels verwende.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2023 | 19:01
Von
Status: Schlichter (7306 Beiträge, 1665x hilfreich)
Zitat :Meine Frage bezieht sich ausschließlich darauf, ob es einen Unterschied macht, wenn ich statt selbst erstellten Fotos des Markenartikels (angenommen die Verwendung der Fotos stellt keine Markenrechtsverletzung dar) selbst erstellte CAD-Bilder des Markenartikels verwende.
Nein. Das macht weder urheberrechtlich noch designrechlich noch markenrechtlich einen Unterschied.
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