§ 561 Sonderkündigungsrecht

11. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Flossy81
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
§ 561 Sonderkündigungsrecht

Hallo,

zum 1.3. habe ich vom neuen Vermieter ein Einschreiben erhalten das ich zum 1.4. einen neuen Mietvertrag erhalten soll der ab 1.5. gültig sein soll und damit verbunden eine MIeterhöhung um 30%

Ich weiß das beides nicht rechtens ist, und weil da jezt auch ein gestörtes Verhältnis ist habe ich mich um eine neue Wohnung umgesehen.

Jetzt eine Frage zum möglichen Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung)
Die Erklärung über die Mieterhöhung ist ja bereits eingetroffen, heißt das ich kann jetzt jederzeit kündigung zum Zeitpunkt 30.4??
ODer gelten die 2 Monate erst ab dem Zeitpunkt meiner Kündigung?
Kann ich auch dann bis zum 15. meine Kündigung einreichen die dann auch zum 15. wirksam wird?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Die Rechtsgrundlage für das Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung ist offensichtlich bekannt.

Man kann also leicht nachlesen, dass der Mieter "bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen" kann.

Es gilt allerdings ganz oder gar nicht. Will man sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen, gilt nicht nur die Frist von 2 Monaten, sondern gleichzeitig auch der Fristbeginn, nämlich "der Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung".


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flossy81
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Heißt auf einfach deutsch ich kann heute die KÜndigung zum 30.4 schreiben?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

zum 31.05

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

kurze Frage dazu:
Der Frager hat geschrieben, der Vermieter hätte ihm einen neuen Mietvertrag angeboten ??? Das ist doch keine Mieterhöhung im gesetzlichen Sinne mit Sonderkündigungsrecht, oder ??

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Eine einseitige Aufkündigung des alten Vertrages bei "Erzwingen" eines neuen Vertrages ist inhaltlicher und rechtlicher Unfug. Beides ist so nicht möglich aus Sicht des Vermieters. Beidem widersprechen, dann gilt der alte Mietvertrag und die alte Miete weiterhin. So man die Sonderkündigung zieht, wurde bereits alles gesagt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Das ist doch keine Mieterhöhung im gesetzlichen Sinne mit Sonderkündigungsrecht, oder ??

Ich hatte das so verstanden, dass bisher "nur" die Mieterhöhung gekommen ist, die zwar aus mehreren Gründen unwirksam ist (Kappungsgrenze, Überlegungsfrist), aber trotzdem das Sonderkündigungsrecht auslösen dürfte.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


quote:
zum 1.3. habe ich vom neuen Vermieter ein Einschreiben erhalten das ich zum 1.4. einen neuen Mietvertrag erhalten soll der ab 1.5. gültig sein soll und damit verbunden eine MIeterhöhung um 30%


Also ich verstehe das so, dass der Vermieter dem Mieter einen neuen Vertrag aufzwängen will, der eine um 30% höhere Miete inkludiert.

Der Vermieter kann den Mieter dazu nicht zwingen, der alte Vertrag bleibt weiter gültig, solange der Vermieter keinen Kündigungsgrund nach BGB vorweisen kann.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#8
 Von 
Flossy81
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Also ich verstehe das so, dass der Vermieter dem Mieter einen neuen Vertrag aufzwängen will, der eine um 30% höhere Miete inkludiert.


Korrekt verstanden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ergo: keine Mieterhöhung = kein Sonderkündigungsrecht

Und noch mal: der VM kann Dich nicht zwingen, den neuen Vertrag zu unterschreiben.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Der alte Vertrag gilt, bis er aufgekündigt wurde. SIcherheitshalber würde ich nochmal deutlich einer etwaigen unterschwelligen Kündigung, sowie einer Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, sowie einer 30%igen Mieterhöhung widersprechen. Nur um sicher zu gehen und klar zu machen, dass man das so nicht akzeptiert. Womöglich war in einem Anschreiben eine Kündigung versteckt und man hofft, dass man vom neuen Mietvertrag so abgelenkt ist, dass man diese Kündigung "übersieht".

Natürlich schonmal eine neue Wohnung suchen, damit man für den Fall, dass dann postwendend eine Kündigung folgt oder eine Mieterhöhung um 20%, vorbereitet ist.

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