Guten Abend!
$ 573 a – Erleichterte Kündigung
Der Eigentümer ist aus dem eigenen Haus ausgezogen
und die Wohnung stand seither leer.
Wenn er jetzt wieder in das 2FH-Haus einzieht,
ist dann eine Frist einzuhalten,
bis der Mietvertrag der vermieteten Wohnung gekündigt werden kann?
hm, schwierig. oder
$ 573 a – Erleichterte Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ahaaaaa !
ja, recht haste....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
dürfte drauf ankommen wie es bei Mietbeginn war!
Stand die Wohnung da schon leer/bzw. fremdvermietet.....dann m.M. kein erl. Kürecht...wenn bei Mietbeginn VM schon mla drin wohnte dann ja!
Alles was dazwischen liegt muß wohl ein Richter klären.....
Melanie,
ja!
bei Mietbeginn wohnte der VM im Haus
und
zukünftig wieder.
Mortinghale
hmm...
deine geschätzte Meinung würde mich natürlich(!) auch interessieren!
Wann bist Du denn ausgezogen und wohin ?
Mortinghale...
Danke für die schnelle Antwort
SIE ist im Sept. 06 zu mir ins Haus gezogen.
Kann das relevant sein?
man lernt ja wirklich jeden Tag etwas hinzu ...
alternativ:
-- Editiert von okeanos am 05.07.2007 21:38:05
Für den Fall, daß der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert und die Sache vor Gericht geht, sollte darstellbar sein, daß kein mißbräuchliches Handeln vorliegt.
OH!
Schau an!
Wer kommt schon darauf!
Ich denke, diesen Einwand kann man entkräften.
DAS Haus hat SIE nach ihren Vorstellungen bauen lassen. Hat selbst sehr viel Eigeninitiative darin investiert. Allein die Lage und das Umfeld ist wohl kaum austauschbar.
eine ehrliche Antwort von mir:
Die RA teilte ihr mit, dass die Frist, bis die Kündigung nach §573a erfolgen kann, 6 Monate beträgt.
hmmm...
Mißbräuchliches Handeln würde vor allem durch die Frist dokumentiert, die man nach dem Auszug des Mieters in dem Haus noch bleibt.
Diese Frist ist m.E. viel wichtiger als die bis zur Kündigung.
Nein,
Mortinghale, da bräuchten wir nichts befürchten. Da gibt es keinen Gedanken daran.
Schon aus den erwähnten Gründen nicht.
Und was meinst du wegen der 6-Monate-Frist,
also erst der (Wieder-)Einzug und 6 Monate danach erst die Möglichkeit zur Kündigung?
Als mir das mitgeteilt wurde, erinnerte mich das an den Schüler, der gesagt bekam
-Was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen -
(würg**)
Ist der Mieter etwa der Ex von IHR oder gibt es da sonst irgendwelche persönliche Verflechtungen ?
Guten Morgen!
=Ist der Mieter etwa der Ex von IHR oder gibt es da sonst irgendwelche persönliche Verflechtungen ?=
Mortinghale ...
Nö, noch schlimmer.;)
Es handelt sich dabei um die Schwester,
die sich ihrer Handlungsweise in Bezug auf ihre Schwester, man kann es wirklich nur so formulieren, sicherlich nicht immer bewusst ist.
Relevant ist sicher auch nicht, dass es sich bei der Wohnung im Haus nur um den Zweitwohnsitz handelt. Härtefall wäre es auf Grund ihrer Vermögensverhältnisse auch nicht.
Wessen Zweitwohnsitz und wessen Vermögensverhältnisse ?
Von der Schwester ?
ja, die Schwester, die Mieterin
ist nicht unvermögend und hat in diesem Haus den Zweitwohnsitz.
sag bloß, das ist nicht unwichtig?
lausch...
( Visionen: ) ??
.
-- Editiert von okeanos am 06.07.2007 09:52:30
-- Editiert von okeanos am 06.07.2007 09:52:59
Letztendlich macht es juristisch keinen Unterschied, ob es sich bei der Mieterin um die Schwester handelt.
Für einen gerichtlichen Streit eröffnet dies aber ein weites Feld von Vernebelungsmöglichkeiten durch die Gegenseite.
Ist der zweite Wohnsitz nur melderechtlich oder nutzt die Schwester die Wohnung tatsächlich nur gelegentlich oder als Wochenendwohnung ?
So, und jetzt wirst Du den Sachverhalt bestimmt noch dadurch komplizieren, daß das Geld für den Hausbau von der Schwester kam und wir uns evtl. auch noch im Bereich 'Grober Undank' bewegen könnten.
>Letztendlich macht es juristisch keinen Unterschied,
>ob es sich bei der Mieterin um die Schwester handelt
Nun, das denke ich doch, dass dies keine
negativen Wirkungen für den Eigentümer haben sollte.
> Für einen gerichtlichen Streit eröffnet dies aber ein weites Feld von Vernebelungsmöglichkeiten durch die Gegenseite
z.B.?
> Ist der zweite Wohnsitz nur melderechtlich oder nutzt die Schwester die Wohnung tatsächlich nur gelegentlich oder als Wochenendwohnung ?
Nein,
sie hält sich ausschließlich im Haus der Schwester auf. Der Grund dafür dürfte u.a. in der Einsparung der Müllentsorgung mit enthalten sein ...
(Erstwohnsitz: Elternhaus, die Kosten übernahm bisher der Vater)
> ...das Geld für den Hausbau von der Schwester
Geld floss nicht.
Geld floss nicht.
Hört sich so an, als wenn stattdessen etwas anderes 'geflossen' wäre.
tja,
war mir klar, dass du auf Grund der Formulierung nachhaken könntest ...
Naja, SIE, die Mieterin bestimmte, was gemacht wurde und was nicht. Deshalb war das Ergbnis, entweder hat die Schwester nichts gearbeitet oder alles falsch. (=Undankbar!)
Ich denke, diese kategorische Verhaltensweise könnte für den direkt Betroffenen Grund für viele Entscheidungen abgeben, aber auf jeden Fall keinen zur Kündigung einer Wohnung!
.
Kann das sein, das ich dem Fall vor kurzem schon mal begegnet bin ?
Kam da nicht auch noch ein alter kranker Vater vor ?
Mensch - Mortinghale,
ich war im Glauben, dass Du das auf Grund deines Kommentars vom 05.07.2007 20:32:00 bereits festgestellt hattest...
Nee,
es war nicht beabsichtigt, so tief in dieses Thema einzutauchen...
aber,
nachdem gestern die RA herausgefunden hatte, dass nach dem Wieder-Einzug ins eigene Haus trotzdem ein halbes Jahr Wartezeit(!) anzusetzen ist, bevor eine Kündigung nach dem 573a erfolgen darf!
Klar, man kann die Gesetze eben nicht einseitig bzw. für sich reklamieren.
-- Editiert von Okeanos am 06.07.2007 16:33:29
Ich hatte es eigentlich auch (seitdem die Mieterin als Schwester identifiziert wurde), wollte es aber nur absichern.
Zu einem solch spezialisierten Fall wird es noch keine Rechtsprechung geben. Die Frist, die der RA genannt hat, wird eher einem Gefühl aus übriger Rechtsprechung entspringen.
Auf jeden Fall müßt Ihr Euch darauf einstellen, daß es vor Gericht (persönlich und in Schriftsätzen) wohl zu einer Schlammschlacht kommen wird.
Viel Glück dabei.
ja,
die Schlammschlacht hat eigentlich längst begonnen - bevor wir das durch Bekannte erfahren haben. Da wurde nichts ausgespart, aber - DAS reicht anscheinend in rechtlicher Hinsicht nicht aus , obwohl das/EIN Zusammenleben unmöglich geworden ist.
Ich denke, SIE ist unberechenbar (und viell. darf ich hier Wittgenstein zitieren, der sagte: Überlass dem Leser, was der Leser auch kann!)
dann muss man einfach feststellen, dass unsere Gesellschaft ein vergleichbares Verhaltensmuster geflissentlich =übersieht=!
Was soll man auch machen!?
Nur, diese Kranken machen andere krank - was zu beweisen gilt...
Danke Dir - auch für deine Wünsche!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
29 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten