1 Jahr zu miete gewohnt - Muss A streichen?

17. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go650515-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Jahr zu miete gewohnt - Muss A streichen?

Hallo zusammen,

A hat 1 Jahr und 3 Monate zur Miete gewohnt.

Die Wohnung war frisch gestrichen. In dem Mietvertrag steht, es muss wieder der Ausgangszustand hergestellt werden.

Nun sind in den Räumen lediglich kleinste Gebrauchsspuren auf den Wänden zu sehen. Die Gebrauchsspuren sind um genau zu sein lediglich weiße stellen, die einen etwas dunkleren weiß Ton haben, weil anscheinend etwas/jemand gegen gekommen ist. Die Gebrauchsspuren sind nur bei genauerer Suche in gutem Licht zu finden.

Die Frage ist, muss A wirklich deshalb streichen oder muss der Vermieter diese Gebrauchsspuren akzeptieren.


Danke!

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von go650515-94):
In dem Mietvertrag steht, es muss wieder der Ausgangszustand hergestellt werden.
Bitte schreibe doch mal den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag hierher.
Und bitte auch die Klausel zu den Schönheitsreparaturen.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go650515-94
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der genaue Wortlaut im Vertrag von A



7.Schönheitsreparaturen

7.1Der Mieter hat das Mietobjekt vor Mietvertragsabschluss besichtigt. Der Zustand der Mieträume ist dem Mieter bekannt.

7.2Der Vermieter schuldet dem Mieter keinerlei Schönheitsreparaturen, da er hierfür in der Miete keine Kosten kalkuliert hat. Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen- Die Wohnung wurde frisch gestrchen an den Mieterübergeben.

7.3Einigkeit besteht, dass sich die Mieträume bei Rückgabe an den Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand befinden müssen.

7.4Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräumen; der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre. Der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstetrn und Außentüren, an Innentüren sowie an einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.

7.5Der Mieter haftet im Übrigen für die Schäden an der Mietsache, die nicht auf üblicher Abnutzung beruhen.

7.6Beschädigungen an den vorhandenen Böden, insbesondere Parkettböden, sind fachgerecht beseitigen zu lassen.


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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49138 Beiträge, 17296x hilfreich)

Da steht nirgendwo, dass man beim Auszug nach nur 15 Monaten streichen muss.

Wenn der Vermieter dennoch das Streichen verlangt, dann muss er beweisen, dass die Wohnung jetzt schon so abgenutzt ist, wie bei normalem Gebrauch erst nach 5 Jahren. Das dürfte ihm nach meiner Einschätzung nicht gelingen.

Also:

Zitat (von go650515-94):
muss A wirklich deshalb streichen

Nein

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6043 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von hh):
Also:

Zitat (von go650515-94):
muss A wirklich deshalb streichen


Nein


Sehe ich auch so.

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#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Vermieter dennoch das Streichen verlangt, dann muss er beweisen, dass die Wohnung jetzt schon so abgenutzt ist, wie bei normalem Gebrauch erst nach 5 Jahren. Das dürfte ihm nach meiner Einschätzung nicht gelingen.

Und der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert und kann deshalb nach 1 Jahr ohne Renovierung ausziehen. Die Wohnung hat nun auch die Spuren des 2.Mieters und kann nicht mehr so leicht vermietet werden, es sei denn, der VM schrumpft den Mietpreis, oder er renoviert die Wohnung selbst bzw. lässt renovieren. Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Ist A Raucher ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6043 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert und kann deshalb nach 1 Jahr ohne Renovierung ausziehen.


Das Leben ist hart aber ungerecht :wink: :devil:

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#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2154 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat:
Die Wohnung hat nun auch die Spuren des 2.Mieters und kann nicht mehr so leicht vermietet werden, es sei denn, der VM schrumpft den Mietpreis


Wenn ein Vermieter eine Wohnung nicht so leicht los wird, dann wohl eher, weil sie unsaniert ist, aber nicht, weil sie unrenoviert ist.
So wird sie dann eben von neuen Mieter übernommen.
Das habe ich als Mieter bislang immer als am besten empfunden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von go650515-94):
7.3Einigkeit besteht, dass sich die Mieträume bei Rückgabe an den Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand befinden müssen.
Das scheint nach deiner Beschreibung der Fall zu sein.
Deshalb: Du wirst nicht renovieren müssen.

Zitat (von Leo4):
Und der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert
Nein, Leo4.
Renoviert ist ja nicht *grade frisch renoviert* und auch nicht unrenoviert.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, Leo4.
Renoviert ist ja nicht *grade frisch renoviert* und auch nicht unrenoviert.

Würdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum!

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6693 Beiträge, 2351x hilfreich)

Zitat:
Würdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum!


Muß auch nicht.
Sie muß dazu auch renovierungsbedürtig sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Würdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum!
Wie kommst du auf ---kaum---?
Ich würde die Wohnung besichtigen und wenn es tatsächlich nur geringe Gebrauchsspuren sind, und ansonsten alles passt, würde ich die Wohnung HABEN wollen. Unbedingt.

Genau, so lange sie nicht renovierungsbedürftig ist...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie kommst du auf ---kaum---?
Ich würde die Wohnung besichtigen und wenn es tatsächlich nur geringe Gebrauchsspuren sind, und ansonsten alles passt, würde ich die Wohnung HABEN wollen. Unbedingt.

Und wenn Du nach 5 Jahren ausziehst, renovierst Du dann?

Ich will eigentlich nur darauf hinweisen wie unsinnig gelegentlich die Renovierungsvorschriften sind, sein können.
Besser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert. Es gäbe so die ewigen Streitereien wegen den Schönheitsrenovierungen nicht.
Viele Vermieter sind bereits dazu übergegangen, die Mietwohnung unrenoviert zu vermieten.

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#14
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(346 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Besser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert. Es gäbe so die ewigen Streitereien wegen den Schönheitsrenovierungen nicht.


Absolute Zustimmung.....

Zitat (von Leo4):
Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?


Das nennt sich unternehmerisches Risiko.....
Der VM muss halt vernünftig kalkulieren, ggfs. Mindestmietzeit vereinbaren oder eben die Renovierung mit X EUR/qm mit einpreisen in die Miete.

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Blockiert User: Anami

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und wenn Du nach 5 Jahren ausziehst, renovierst Du dann?
Kommt drauf an, könnte sein.
Wenn du auf Sinn oder Unsinn hinweisen willst, warum fragst du mich? Antworte doch bitte dem TE auf seine Fragen. Denn der zieht nach kurzer Zeit wieder aus und noch wissen wir nicht, was der VM bei der Übergabe sagt/findet/fordert. Im echten Leben geht die Diskussion idR erst dann los.
Es gibt Mio Mietwohnungen in D...und weil in Foren dazu immer mal wieder (vorher) gefragt wird, ist noch lange nicht von ewigen Streitereien auszugehen.
Zitat (von Leo4):
Besser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert.
Mach doch so ein Gesetz...endlich mal eins mit *Gerechtigkeit* ?? und ohneStreit?? :grins:
Zitat (von Leo4):
Viele Vermieter sind bereits dazu übergegangen, die Mietwohnung unrenoviert zu vermieten.
Damit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen.
Zitat (von Leo4):
Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?
Es fragt hier ein MIETER. Der will das eher nicht wissen.

Was ich täte? Lt. unserem MV findet sich zu den lfd. Schönheitsreparaturen:
Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, Streichen der Heizkörper und Vers-Leitungen innerhalb der Wohnung, das Pflegen und Reinigen der Fußböden. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Die Mieträume sind demgemäß zum MV-Ende in dem Zustand zu übergeben, der bestehen würde, wenn der Mieter diese Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Weder im MV noch im Übergabeprotokoll findet sich ein Wort zu X Jahren oder über den Zustand.
Unser Vormieter (Fam. mit 3 Kindern hat ca 18 Monate als Erstbezug/renoviert hier gewohnt). Weder Vormieter noch VM noch wir haben vor unserem Einzug renoviert. Weils drauf ankommt.---> wir werden keinesfalls die Fenster, die Heizkörper, die Innentüren streichen. Wir werden auch nicht tapezieren. Unser VM ist Privatmann, vermietet sowohl Wohnraum als auch Gewerbliches, meist größere Einheiten.

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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11859 Beiträge, 4406x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Damit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen.


Braucht man nicht nachlesen.
Beim aktuellen Wohnungsmarkt hat man entweder
1: Ein eigenes Allround Talent an der Hand, welches die Wohnung nach jedem Mieter wieder auf Vordermann bringt, diesen Luxus preist man dann ordentlich ein, so das es einem egal sein kann wie lange der Mieter bleibt und in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, oder
2: Ein dickes Konto, viel Durchhaltevermögen, genügend Gutmütigkeit und Naivität, oder ein sehr großes Herz, wenn man es nicht einpreist, oder
3: Man vermietet 4 Wände mit nacktem Fußboden (oder maximal strapazierfähigem Bodenbelag) und einem kompletten Bad und bekommt die Wohnung genau so wieder vom Mieter zurück.

Vermietet bekommt man die Wohnung immer, mal mehr mal weniger Stressfrei.

Zitat (von go650515-94):
Die Frage ist, muss A wirklich deshalb streichen

Beschädigungen ausgeklammert, zumindest nicht Aufgrund der genannten Klausel.

Zitat (von Spezi-2):
Ist A Raucher ?

Ist erstmal irrelevant, da "normales" Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache zählt.
Es kann sein, dass sich durch das Rauchen die "im Allgemeinen" Zeiträume der Schönheitsreparaturen deutlich verkürzen können.
Gegen das Rauchen spricht aber ->
Zitat (von go650515-94):
Die Gebrauchsspuren sind um genau zu sein lediglich weiße stellen, die einen etwas dunkleren weiß Ton haben, weil anscheinend etwas/jemand gegen gekommen ist.

Dann wären es helle Stellen, wo irgendetwas gehangen hat. ;)

Und beim "Hardcorequarzen" ist die Schönheitsreparaturklausel hinfällig. Das zählt als Beschädigung der Mietsache und der Mieter schuldet dem Vermieter Schadensersatz.

-- Editiert von User am 21. Januar 2025 14:56

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Braucht man nicht nachlesen.
@Leo4 schon.

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#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mach doch so ein Gesetz...endlich mal eins mit *Gerechtigkeit* ?? und ohneStreit??

Das überlasse ich Dir.
Zitat (von Anami):
Damit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen.

Nicht nötig, ich kenne diese Begriffe.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Leo4):
Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?

Es fragt hier ein MIETER. Der will das eher nicht wissen.

Kann ich mir denken. Dem ist das egal, Hauptsache er kommt gut weg.

Zitat (von neuhierangemeldet):
Das nennt sich unternehmerisches Risiko.....
Der VM muss halt vernünftig kalkulieren, ggfs. Mindestmietzeit vereinbaren oder eben die Renovierung mit X EUR/qm mit einpreisen in die Miete.


Mehr als die zulässige Miete kann der VM nicht berechnen. Nun gibt es diesen Mieter, welcher nach 1 Jahr auszieht, hinterlässt eine abgewohnte Wohnung. Es gibt die Möglichkeit:

1. Der VM renoviert erneut um überhaupt einen passenden Mieter zu finden, oder
2. Der VM vermietet die abgewohnte Wohnung unter Mietpreis. Hier hat man als VM dann die Wahl
3. Der VM bekommt genau den Mieter, den sonst keiner haben will. Und dieser Mieter stellt dann
4. Ärger, Stress, Mietschulden usw.
Ist zwar OT, aber exakt so kann es laufen. Und auch aus diesem Grund u.a. steigen die Mietpreise bzw. wollen viele nicht mehr vermieten.




-- Editiert von User am 21. Januar 2025 18:08

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das überlasse ich Dir.
Ich weiß, dass es im Mietrecht oft nicht gerecht zugeht. Warum sollte ich also ein anderes Gesetz haben wollen?

Zitat (von Leo4):
Nicht nötig, ich kenne diese Begriffe.
Dann ists ja gut. Abgewohnt kommt übrigens nicht vor.

Zitat (von Leo4):
Dem ist das egal, Hauptsache er kommt gut weg.
Warum auch nicht. Er hat dort nur kurze Zeit gewohnt, hat beschrieben, was dort an Gebrauchsspuren sichtbar ist. Die tatsächliche *Abnutzung* hat der VM bei Auszug zu prüfen.

Zitat (von Leo4):
hinterlässt eine abgewohnte Wohnung.
WO liest du denn DAS?

Deine 4 Möglichkeiten sind für die Tonne---oder für wirklich abgewohnte und nicht gebrauchsfähige Wohnungen.
Das und das gesamte *Mietendrama* muss den Fragesteller als MIETER tatsächlich nicht die Bohne interessieren.
Das *Drama* hat noch viele andere andere Ursachen.

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#20
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich weiß, dass es im Mietrecht oft nicht gerecht zugeht. Warum sollte ich also ein anderes Gesetz haben wollen?


Das wollen wir beide nicht.

Zitat (von Anami):
Warum auch nicht. Er hat dort nur kurze Zeit gewohnt, hat beschrieben, was dort an Gebrauchsspuren sichtbar ist. Die tatsächliche *Abnutzung* hat der VM bei Auszug zu prüfen.

Zitat (von Anami):
WO liest du denn DAS?
Der Zustand der Wohnung ist von mir angedacht. Vielfach ist es leider so und wenn, dann sind die 4 Möglichkeiten nicht für die Tonne.


Deine 4 Möglichkeiten sind für die Tonne---oder für wirklich abgewohnte und nicht gebrauchsfähige Wohnungen.
Das und das gesamte *Mietendrama* muss den Fragesteller als MIETER tatsächlich nicht die Bohne interessieren.

Exakt. Insbesondere, wenn der Mieter leere Taschen hat.
Ein Mieter, der zur Verantwortung herangezogen werden kann wird sich anders verhalten als einer mit leeren Taschen.
Einen passenden Mieter zu finden ist Glückssache, ebenso für den Mieter ein korrekter Vermieter. Was Mieter gelegentlich erleben in Miete ist haarsträubend.
So ist das Mietrecht/Gesetz halt nur jeweils für eine Partei gerecht.



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#21
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(346 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Mehr als die zulässige Miete kann der VM nicht berechnen. Nun gibt es diesen Mieter, welcher nach 1 Jahr auszieht, hinterlässt eine abgewohnte Wohnung.


Den gäbe es ja nicht, wenn man eine Mindestmietzeit (geht ja bis zu fast 4 Jahre) im Vertrag vereinbart.

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Blockiert User: Anami

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
So ist das Mietrecht/Gesetz halt nur jeweils für eine Partei gerecht.
NÖ. Es geht ganz einfach nicht um Gerechtigkeit.
Die Abschweifung von der Ursprungsfrage und dein angedachtes Szenario war nun wirklich lang genug.
:pc:

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#23
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1855 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Anami):
NÖ. Es geht ganz einfach nicht um Gerechtigkeit.
Die Abschweifung von der Ursprungsfrage und dein angedachtes Szenario war nun wirklich lang genug.

Und auf diese Weise bekommst Du Deine Beitragszahlen zusammen, wobei viele nicht unbedingt zielführend sind.

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36590 Beiträge, 6172x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Und auf diese Weise bekommst Du Deine Beitragszahlen zusammen, wobei viele nicht unbedingt zielführend sind.
Woher kennst du das Ziel aller Fragesteller, denen ich antworte?
Es geht hier auch nicht um Beitragszahlen, denn die allermeisten aller Beiträge aller Schreiber sind nicht zielführend.
Was führt denn zum Ziel?---Vielleicht etwas, was ein Fragesteller sich an für ihn hilfreichen Antworten von hier mitnimmt---und dann sein Ziel zielstrebig verfolgt... was auch immer das ist.

so zB der TE hier:
---Der weiß von hier längst, dass er höchstwahrscheinlich NICHT renovieren muss zum Auszug.
Sein Ziel ist wahrscheinlich längst erreicht.

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