Hallo zusammen,
A hat 1 Jahr und 3 Monate zur Miete gewohnt.
Die Wohnung war frisch gestrichen. In dem Mietvertrag steht, es muss wieder der Ausgangszustand hergestellt werden.
Nun sind in den Räumen lediglich kleinste Gebrauchsspuren auf den Wänden zu sehen. Die Gebrauchsspuren sind um genau zu sein lediglich weiße stellen, die einen etwas dunkleren weiß Ton haben, weil anscheinend etwas/jemand gegen gekommen ist. Die Gebrauchsspuren sind nur bei genauerer Suche in gutem Licht zu finden.
Die Frage ist, muss A wirklich deshalb streichen oder muss der Vermieter diese Gebrauchsspuren akzeptieren.
Danke!
1 Jahr zu miete gewohnt - Muss A streichen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Bitte schreibe doch mal den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag hierher.ZitatIn dem Mietvertrag steht, es muss wieder der Ausgangszustand hergestellt werden. :
Und bitte auch die Klausel zu den Schönheitsreparaturen.
Danke.
Hier der genaue Wortlaut im Vertrag von A
7.Schönheitsreparaturen
7.1Der Mieter hat das Mietobjekt vor Mietvertragsabschluss besichtigt. Der Zustand der Mieträume ist dem Mieter bekannt.
7.2Der Vermieter schuldet dem Mieter keinerlei Schönheitsreparaturen, da er hierfür in der Miete keine Kosten kalkuliert hat. Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen- Die Wohnung wurde frisch gestrchen an den Mieterübergeben.
7.3Einigkeit besteht, dass sich die Mieträume bei Rückgabe an den Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand befinden müssen.
7.4Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräumen; der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre. Der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstetrn und Außentüren, an Innentüren sowie an einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich den angegebenen Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.
7.5Der Mieter haftet im Übrigen für die Schäden an der Mietsache, die nicht auf üblicher Abnutzung beruhen.
7.6Beschädigungen an den vorhandenen Böden, insbesondere Parkettböden, sind fachgerecht beseitigen zu lassen.
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Da steht nirgendwo, dass man beim Auszug nach nur 15 Monaten streichen muss.
Wenn der Vermieter dennoch das Streichen verlangt, dann muss er beweisen, dass die Wohnung jetzt schon so abgenutzt ist, wie bei normalem Gebrauch erst nach 5 Jahren. Das dürfte ihm nach meiner Einschätzung nicht gelingen.
Also:
Zitatmuss A wirklich deshalb streichen :
Nein
ZitatAlso: :
Zitat (von go650515-94):
muss A wirklich deshalb streichen
Nein
Sehe ich auch so.
ZitatWenn der Vermieter dennoch das Streichen verlangt, dann muss er beweisen, dass die Wohnung jetzt schon so abgenutzt ist, wie bei normalem Gebrauch erst nach 5 Jahren. Das dürfte ihm nach meiner Einschätzung nicht gelingen. :
Und der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert und kann deshalb nach 1 Jahr ohne Renovierung ausziehen. Die Wohnung hat nun auch die Spuren des 2.Mieters und kann nicht mehr so leicht vermietet werden, es sei denn, der VM schrumpft den Mietpreis, oder er renoviert die Wohnung selbst bzw. lässt renovieren. Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?
Ist A Raucher ?
ZitatUnd der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert und kann deshalb nach 1 Jahr ohne Renovierung ausziehen. :
Das Leben ist hart aber ungerecht


Zitat:Die Wohnung hat nun auch die Spuren des 2.Mieters und kann nicht mehr so leicht vermietet werden, es sei denn, der VM schrumpft den Mietpreis
Wenn ein Vermieter eine Wohnung nicht so leicht los wird, dann wohl eher, weil sie unsaniert ist, aber nicht, weil sie unrenoviert ist.
So wird sie dann eben von neuen Mieter übernommen.
Das habe ich als Mieter bislang immer als am besten empfunden.
Das scheint nach deiner Beschreibung der Fall zu sein.Zitat7.3Einigkeit besteht, dass sich die Mieträume bei Rückgabe an den Vermieter in einem gebrauchsfähigen Zustand befinden müssen. :
Deshalb: Du wirst nicht renovieren müssen.
Nein, Leo4.ZitatUnd der nächste Mieter übernimmt diese Wohnung nicht als renoviert :
Renoviert ist ja nicht *grade frisch renoviert* und auch nicht unrenoviert.
ZitatNein, Leo4. :
Renoviert ist ja nicht *grade frisch renoviert* und auch nicht unrenoviert.
Würdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum!
Zitat:Würdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum!
Muß auch nicht.
Sie muß dazu auch renovierungsbedürtig sein.
Wie kommst du auf ---kaum---?ZitatWürdest Du als Mieter die beschriebene Wohnung als renoviert übernehmen? Kaum! :
Ich würde die Wohnung besichtigen und wenn es tatsächlich nur geringe Gebrauchsspuren sind, und ansonsten alles passt, würde ich die Wohnung HABEN wollen. Unbedingt.
Genau, so lange sie nicht renovierungsbedürftig ist...
ZitatWie kommst du auf ---kaum---? :
Ich würde die Wohnung besichtigen und wenn es tatsächlich nur geringe Gebrauchsspuren sind, und ansonsten alles passt, würde ich die Wohnung HABEN wollen. Unbedingt.
Und wenn Du nach 5 Jahren ausziehst, renovierst Du dann?
Ich will eigentlich nur darauf hinweisen wie unsinnig gelegentlich die Renovierungsvorschriften sind, sein können.
Besser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert. Es gäbe so die ewigen Streitereien wegen den Schönheitsrenovierungen nicht.
Viele Vermieter sind bereits dazu übergegangen, die Mietwohnung unrenoviert zu vermieten.
ZitatBesser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert. Es gäbe so die ewigen Streitereien wegen den Schönheitsrenovierungen nicht. :
Absolute Zustimmung.....
ZitatHat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet? :
Das nennt sich unternehmerisches Risiko.....
Der VM muss halt vernünftig kalkulieren, ggfs. Mindestmietzeit vereinbaren oder eben die Renovierung mit X EUR/qm mit einpreisen in die Miete.
Kommt drauf an, könnte sein.ZitatUnd wenn Du nach 5 Jahren ausziehst, renovierst Du dann? :
Wenn du auf Sinn oder Unsinn hinweisen willst, warum fragst du mich? Antworte doch bitte dem TE auf seine Fragen. Denn der zieht nach kurzer Zeit wieder aus und noch wissen wir nicht, was der VM bei der Übergabe sagt/findet/fordert. Im echten Leben geht die Diskussion idR erst dann los.
Es gibt Mio Mietwohnungen in D...und weil in Foren dazu immer mal wieder (vorher) gefragt wird, ist noch lange nicht von ewigen Streitereien auszugehen.
Mach doch so ein Gesetz...endlich mal eins mit *Gerechtigkeit* ?? und ohneStreit??ZitatBesser und gerechter wäre, wenn sich jeder Mieter seine Wohnung nach seiner Vorstellung renoviert. :

Damit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen.ZitatViele Vermieter sind bereits dazu übergegangen, die Mietwohnung unrenoviert zu vermieten. :
Es fragt hier ein MIETER. Der will das eher nicht wissen.ZitatHat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet? :
Was ich täte? Lt. unserem MV findet sich zu den lfd. Schönheitsreparaturen:
Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, Streichen der Heizkörper und Vers-Leitungen innerhalb der Wohnung, das Pflegen und Reinigen der Fußböden. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Die Mieträume sind demgemäß zum MV-Ende in dem Zustand zu übergeben, der bestehen würde, wenn der Mieter diese Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Weder im MV noch im Übergabeprotokoll findet sich ein Wort zu X Jahren oder über den Zustand.
Unser Vormieter (Fam. mit 3 Kindern hat ca 18 Monate als Erstbezug/renoviert hier gewohnt). Weder Vormieter noch VM noch wir haben vor unserem Einzug renoviert. Weils drauf ankommt.---> wir werden keinesfalls die Fenster, die Heizkörper, die Innentüren streichen. Wir werden auch nicht tapezieren. Unser VM ist Privatmann, vermietet sowohl Wohnraum als auch Gewerbliches, meist größere Einheiten.
ZitatDamit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen. :
Braucht man nicht nachlesen.
Beim aktuellen Wohnungsmarkt hat man entweder
1: Ein eigenes Allround Talent an der Hand, welches die Wohnung nach jedem Mieter wieder auf Vordermann bringt, diesen Luxus preist man dann ordentlich ein, so das es einem egal sein kann wie lange der Mieter bleibt und in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, oder
2: Ein dickes Konto, viel Durchhaltevermögen, genügend Gutmütigkeit und Naivität, oder ein sehr großes Herz, wenn man es nicht einpreist, oder
3: Man vermietet 4 Wände mit nacktem Fußboden (oder maximal strapazierfähigem Bodenbelag) und einem kompletten Bad und bekommt die Wohnung genau so wieder vom Mieter zurück.
Vermietet bekommt man die Wohnung immer, mal mehr mal weniger Stressfrei.
ZitatDie Frage ist, muss A wirklich deshalb streichen :
Beschädigungen ausgeklammert, zumindest nicht Aufgrund der genannten Klausel.
ZitatIst A Raucher ? :
Ist erstmal irrelevant, da "normales" Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache zählt.
Es kann sein, dass sich durch das Rauchen die "im Allgemeinen" Zeiträume der Schönheitsreparaturen deutlich verkürzen können.
Gegen das Rauchen spricht aber ->
ZitatDie Gebrauchsspuren sind um genau zu sein lediglich weiße stellen, die einen etwas dunkleren weiß Ton haben, weil anscheinend etwas/jemand gegen gekommen ist. :
Dann wären es helle Stellen, wo irgendetwas gehangen hat.

Und beim "Hardcorequarzen" ist die Schönheitsreparaturklausel hinfällig. Das zählt als Beschädigung der Mietsache und der Mieter schuldet dem Vermieter Schadensersatz.
-- Editiert von User am 21. Januar 2025 14:56
@Leo4 schon.ZitatBraucht man nicht nachlesen. :
ZitatMach doch so ein Gesetz...endlich mal eins mit *Gerechtigkeit* ?? und ohneStreit?? :
Das überlasse ich Dir.
ZitatDamit sichs rechnet?... Den Unterschied zwischen frisch renoviert--- renoviert---unrenoviert--renovierungsbedürftig---> bitte nochmal nachlesen. :
Nicht nötig, ich kenne diese Begriffe.
ZitatZitat (von Leo4): :
Hat sich die Vermietung unter diesen Umständen überhaupt gerechnet?
Es fragt hier ein MIETER. Der will das eher nicht wissen.
Kann ich mir denken. Dem ist das egal, Hauptsache er kommt gut weg.
ZitatDas nennt sich unternehmerisches Risiko..... :
Der VM muss halt vernünftig kalkulieren, ggfs. Mindestmietzeit vereinbaren oder eben die Renovierung mit X EUR/qm mit einpreisen in die Miete.
Mehr als die zulässige Miete kann der VM nicht berechnen. Nun gibt es diesen Mieter, welcher nach 1 Jahr auszieht, hinterlässt eine abgewohnte Wohnung. Es gibt die Möglichkeit:
1. Der VM renoviert erneut um überhaupt einen passenden Mieter zu finden, oder
2. Der VM vermietet die abgewohnte Wohnung unter Mietpreis. Hier hat man als VM dann die Wahl
3. Der VM bekommt genau den Mieter, den sonst keiner haben will. Und dieser Mieter stellt dann
4. Ärger, Stress, Mietschulden usw.
Ist zwar OT, aber exakt so kann es laufen. Und auch aus diesem Grund u.a. steigen die Mietpreise bzw. wollen viele nicht mehr vermieten.
-- Editiert von User am 21. Januar 2025 18:08
Ich weiß, dass es im Mietrecht oft nicht gerecht zugeht. Warum sollte ich also ein anderes Gesetz haben wollen?ZitatDas überlasse ich Dir. :
Dann ists ja gut. Abgewohnt kommt übrigens nicht vor.ZitatNicht nötig, ich kenne diese Begriffe. :
Warum auch nicht. Er hat dort nur kurze Zeit gewohnt, hat beschrieben, was dort an Gebrauchsspuren sichtbar ist. Die tatsächliche *Abnutzung* hat der VM bei Auszug zu prüfen.ZitatDem ist das egal, Hauptsache er kommt gut weg. :
WO liest du denn DAS?Zitathinterlässt eine abgewohnte Wohnung. :
Deine 4 Möglichkeiten sind für die Tonne---oder für wirklich abgewohnte und nicht gebrauchsfähige Wohnungen.
Das und das gesamte *Mietendrama* muss den Fragesteller als MIETER tatsächlich nicht die Bohne interessieren.
Das *Drama* hat noch viele andere andere Ursachen.
ZitatIch weiß, dass es im Mietrecht oft nicht gerecht zugeht. Warum sollte ich also ein anderes Gesetz haben wollen? :
Das wollen wir beide nicht.
ZitatWarum auch nicht. Er hat dort nur kurze Zeit gewohnt, hat beschrieben, was dort an Gebrauchsspuren sichtbar ist. Die tatsächliche *Abnutzung* hat der VM bei Auszug zu prüfen. :
ZitatWO liest du denn DAS? :
Der Zustand der Wohnung ist von mir angedacht. Vielfach ist es leider so und wenn, dann sind die 4 Möglichkeiten nicht für die Tonne.
Deine 4 Möglichkeiten sind für die Tonne---oder für wirklich abgewohnte und nicht gebrauchsfähige Wohnungen.
Das und das gesamte *Mietendrama* muss den Fragesteller als MIETER tatsächlich nicht die Bohne interessieren.
Exakt. Insbesondere, wenn der Mieter leere Taschen hat.
Ein Mieter, der zur Verantwortung herangezogen werden kann wird sich anders verhalten als einer mit leeren Taschen.
Einen passenden Mieter zu finden ist Glückssache, ebenso für den Mieter ein korrekter Vermieter. Was Mieter gelegentlich erleben in Miete ist haarsträubend.
So ist das Mietrecht/Gesetz halt nur jeweils für eine Partei gerecht.
ZitatMehr als die zulässige Miete kann der VM nicht berechnen. Nun gibt es diesen Mieter, welcher nach 1 Jahr auszieht, hinterlässt eine abgewohnte Wohnung. :
Den gäbe es ja nicht, wenn man eine Mindestmietzeit (geht ja bis zu fast 4 Jahre) im Vertrag vereinbart.
NÖ. Es geht ganz einfach nicht um Gerechtigkeit.ZitatSo ist das Mietrecht/Gesetz halt nur jeweils für eine Partei gerecht. :
Die Abschweifung von der Ursprungsfrage und dein angedachtes Szenario war nun wirklich lang genug.

ZitatNÖ. Es geht ganz einfach nicht um Gerechtigkeit. :
Die Abschweifung von der Ursprungsfrage und dein angedachtes Szenario war nun wirklich lang genug.
Und auf diese Weise bekommst Du Deine Beitragszahlen zusammen, wobei viele nicht unbedingt zielführend sind.
Woher kennst du das Ziel aller Fragesteller, denen ich antworte?ZitatUnd auf diese Weise bekommst Du Deine Beitragszahlen zusammen, wobei viele nicht unbedingt zielführend sind. :
Es geht hier auch nicht um Beitragszahlen, denn die allermeisten aller Beiträge aller Schreiber sind nicht zielführend.
Was führt denn zum Ziel?---Vielleicht etwas, was ein Fragesteller sich an für ihn hilfreichen Antworten von hier mitnimmt---und dann sein Ziel zielstrebig verfolgt... was auch immer das ist.
so zB der TE hier:
---Der weiß von hier längst, dass er höchstwahrscheinlich NICHT renovieren muss zum Auszug.
Sein Ziel ist wahrscheinlich längst erreicht.
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