1 Mietshaus, 2 Eigentümer - ständige Anweisungen

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eva Michel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Mietshaus, 2 Eigentümer - ständige Anweisungen

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Mietshaus mit 8 Parteien und zwei Eigentümern die auch noch Ex-Ehepartner sind. Beide wohnen im gleichen Mietshaus, jeder in seiner eigenen Wohnunge. Der Mann, welcher unser Vermieter ist, ist recht ruhig und auch oft im Ausland. Seine Ex-Frau der die Hälfte des Hauses gehört bombardiert ständig mit Anweisungen auf Zetteln die Mieter - diese Anweisungen entstehen aber nicht aus einer Notwendigkeit heraus sondern sind offensichtlich persönlicher Natur. D.h. ihr missfällt irgendwas und schon hängt sie Zettel aus was die Mieter zu beachten haben.

Ob es Fahrräder sind die plötzlich nur noch hinter einem Punkt geparkt werden dürfen - ansonsten werden sie von ihr umgestellt. Ob es der wöchentliche Putzplan ist der jetzt mit "Klebepunkten" angebracht wurde die man auch kleben muss, oder PKW's die angeblich die Einfahrt blockieren ( obwohl diese gerade mal 5 cm über der Markierung parken ) etc. etc.

Meine Frage ist: Kann sie diese Anweisungen ohne weiteres anbringen und wir müssen uns alle danach richten oder kann das nur der jeweilige Vermieter tun?
Oder müssen beide diese Anweisungen absegnen damit sie befolgt werden müssen?

Selbst wenn ja - was ist akzeptabel und was nicht? Es kann ja nicht sein dass persönliche Befindlichkeiten als Anweisung für alle gelten oder?

Danke für Antworten im voraus,
viele Grüße
E. Michel

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Eva Michel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

war das jetzt eine ernsthafte Frage?
Damit ist gemeint dass nach erfolgtem Putzen farbige Klebepunkte auf den Plan geklebt werden müssen die in einer Klarsichtfolie dabeiliegen -klebt man sie nicht bekommt man den Punkt an die Tür geklebt - unabhängig davon ob man geputzt hat oder nicht.

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Diese Frau hätte ich gern als Kontrolleurin einstellen.

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#5
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Wenn der Mann alleiniger Vermieter ist, müssen die Mieter sich auch nur mit ihm auseinandersetzen; es sei denn, er hat seine Ex-Ehefrau bevollmächtigt, im seinem Namen zu handeln.

Das mit den Punkten ist ja ganz witzig und sollte man auch so sehen; als erzieherische Maßnahme gar nicht so schlecht. Ob der Mieter nun rechtlich verpflichtet werden kann, solche Punkte zu kleben, wage ich zu bezweifeln. Im Mietvertrag und/oder Hausordnung ist ihm sicher nur das Putzen übertragen worden und nicht das Kleben von Punkten.

Parkt allerdings jemand 5 cm über einer Einfahrtsmarkierung, so sind das nunmal genau 5 cm zu viel. Ich kann ein Lied davon singen, wie schwierig es ist, die eigene Garage zu verlassen, wenn ein Parkender meint, er könne da ruhig noch "ein bischen" hineinragen.

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Eva Michel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für Eure Antworten - also ich werde mich nochmal erkundigen aber normalerweise gibt unser Vermieter seiner Ex-Frau nicht die Beauftragung für solche Aktionen - im Gegenteil er hat auch schon Zettel die sie an die Haustür gehängt hat abgerissen weil er genervt war.
Diese Aktionen werden alleinig von ihr ins Leben gerufen. Dies war auch nur ein Auszug dessen was dauernd im Haus los ist.

Das mit den Punkten ist auch wirklich lächerlich - ein geklebter Punkt heißt nicht dass geputzt wurde, genauso wie ein ungeklebter Punkt nicht bedeutet dass nicht geputzt wurde -genauso wie mit Unterschriften - was stört ist eben ihre selbstgerechte Art den Mietern ohne Kommunikation nur mit Zetteln oder eben den geklebten Punkten auf der Türe bei Nicht-Putzen mitzuteilen was sie getan oder nicht getan haben. Das ist einfach Kindergarten - genauso werden die Fahrräder plötzlich umgestellt weil die Stadt die Mülltonnen dann angeblich nicht leert.

Stichwort Garage: Kann ich schon verstehen wenn man wirklich Probleme hat da rauszukommen, der Witz ist aber dass sie das auch bei Autos macht von Mietern im Haus die sie genau kennt und die Garage unserem Vermieter - nicht ihr - gehört und dort steht ein Auto mit Reifenpanne d.h. die Garage wird überhaupt nicht genutzt.

Also sobald der Vermieter da ist werden wir mit ihm reden - Frage 2 generell war eben einfach nur was ist akzeptabel und was nicht - Vermieter oder Eigentümer können ja nicht einfach irgendwas bestimmen und die Mieter richten sich einfach danach - die Frage ist was ist legitim an Forderungen und was nicht? Ist das jedesmal individuell zu klären mit dem Mietrecht oder gibt es nicht eine Art "FAQ" für die Do's und Don'ts sowohl für Vermieter als auch Mieter?

VG
E.Michel

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#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

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#9
 Von 
mousty
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke das hat mit Schmerzgrenze auslooten nichts zu tun.
Das ist einfach nur Schikane und verdient Ignoranz.

Wie schon gesagt: Kindergarten: Dann gebt dem Kind doch keine Aufmerksamkeit mehr, dann hört es auf!

Einfach im Feld unterschreiben und mal schauen was passiert. Wenn sie dann diskutiert frag einfach warum denn unbedingt ein Punkt nötig ist. Die Bestätigung sei erbracht. Je nachdem wie sie dann ignoriert einfach stehen lassen.

Viele Grüße
mousty


-- Editiert am 29.07.2009 17:33

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ihre Recht und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag. Halten Sie sich an denjenigen, der mit Ihnen diesen Vertrag geschlossen hat. Schauen Sie dazu in den Mietvertrag. Eventuell hat der Ehemann seine Frau bei Abschluss des Vertrages vertreten. Ist aber nur der Ehemann der Vermieter, dann kümmern Sie sich nicht um die Ehefrau.

Theoretisch könnte natürlich die Ehefrau vom Mann bevollmächtigt sein, oder der Ehemann hat seine Frau bei Vertragsschluss vertreten, ohne dass dies offen gelegt worden ist, aber dass können Sie sich ja von der Frau nachweisen lassen. Ob die Frau tatsächlich diese Vollmacht hat bleibt abzuwarten, denn das Verhältnis zum Ex scheint auch nicht so dolle zu sein.

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#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Also Fakt ist hier ja wohl, dass sich der jeweilige Mieter nur von seinem eigenen Vermieter etwas vorschreiben lassen darf. Sollte die Vermieterin befugt sein, auch für ihren Ex Vorschriften erlassen zu dürfen, dann muss sie dazu eine Vollmacht vorweisen und zwar schriftlich. Liegt diese nicht vor, gelten die Klebepunkte und die Vorschriften zur Lagerung von Fahrrädern etc.nur für "ihre" Mieter. Über Grundsätzliches sollen die sich doch selber drum kloppen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass ein "laissez-faire" Stil leider spätestens in einem 8-Familienhaus nicht mehr praktizierbar ist. Sollte die Vermieterin mal ausziehen und sich auch nicht mehr kümmern, bin ich relativ sicher, dass der nach langen Reisen zurückkehrende Vermieter auch zu diesem Schluss kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
unterschiedliche Hausordnungen


Wo ist der Hausverwalter ?

Aber ist der jeweilige Eigentümer nicht wiederum für die Einhaltung der Hausordnung durch seinen Mieter zuständig ?

Bei solcher Unordnung kann die Einstellung eines Hausmeisters hilfreich sein.
Sind die unordentliche Mieter bereit die HM Kosten zu zahlen ?

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#15
 Von 
guest123-2388
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

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