Bei einer Moderniseirung einer Mietwohnung muß ich dem Mieter die Hotelkosten als Aufwendungen bezahlen, während der Modernisierung. Verhält es sich genau so, wenn ich dem Mieter anstatt einer Hotelunterkunft eine leere Mietwohnung zur Verfügung stelle? Kann ich Nutzungsentgelt verlangen, oder kostenlose N utzung? Wer kennt eine diesbezügliche Entscheidung.
Bitte Antwort mit Fundstellennachweis.
mfg
Helmy
helmy
§ 541 Abs.2 BGB
1. Dezember 2001
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Frage vom 1. Dezember 2001 | 18:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 541 Abs.2 BGB
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#1
Antwort vom 16. April 2008 | 17:19
Von
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