Schonmal Danke Herr Scharnhorst für Ihre Hilfe!
Noch eine Frage zu § 573a BGB
stimmt es das ich diesen nur anwendwen könnte wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht das es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und dort besondere Kündigunsfristen bestehen?!
Und kann ich den § 573a BGB
anwenden obwohl ich noch nicht 3Jahre Besitzer des Hauses bin ?
Mit freundlichen Grüßen
Kahlen
§ 573a BGB
11. Juli 2002
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2002 | 22:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 573a BGB
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten