§ 573a BGB

11. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Kahlen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 573a BGB

Schonmal Danke Herr Scharnhorst für Ihre Hilfe!

Noch eine Frage zu § 573a BGB stimmt es das ich diesen nur anwendwen könnte wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht das es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und dort besondere Kündigunsfristen bestehen?!


Und kann ich den § 573a BGB anwenden obwohl ich noch nicht 3Jahre Besitzer des Hauses bin ?

Mit freundlichen Grüßen

Kahlen


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