1.OG kalt - wegen nicht ausgebauten Dachboden?

10. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
CarlosX123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1.OG kalt - wegen nicht ausgebauten Dachboden?

Hallo,

wir leben im Haus zur Miete und die eine Hälfte des Dachbodens (dazwischen ist eine Tür) ist nicht ausgebaut. Direkt darunter fallen das Wohnzimmer, Esszimmer und der Flur. Aktuell haben ca. 6 Grad Außentemperatur und im Wohnzimmer sind es bei Heizungsstufe 3 von 4 bei knapp 19 Grad - die Heizung ist auch heiß.

Im Esszimmer ist die Heizung bei 2 von 4 und da sind es knapp 18 Grad.

Der Vermieter sagt, dass das daran liegt, weil die Heizung zu weit vom Kessen wäre - dieser ist im Keller, aber mit der Aussage kann ich mich nicht anfreunden, da wie gesagt die Heizung heiß ist und das Kinderzimmer wird auch warm - liegt neben dem Wohnzimmer, aber nicht mehr unter dem nicht ausgebauten Dachboden.

Wir heizen schon mit einem Heizlüfter die betroffenen Räume warm, bevor wir es uns dort gemütlich machen, die Füße bleiben trotz Socken kalt.

Auf 4 von 4 wollen wir ungern heizen wegen den Kosten (Gas), weshalb wir gerade etwas ratlos sind. Ich hatte mal spaßeshalber eine Thermokamera für das Handy geholt, bei der man sehr gut sehen kann, dass die Aussenwände im Wohnzimmer richtig blau sind und die Decke ebenfalls etwas.

Kann man hier etwas machen, um zumindest mal in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich vom nicht ausgebauten Dachboden kommt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12051 Beiträge, 4444x hilfreich)

Zitat (von CarlosX123):
Kann man hier etwas machen, um zumindest mal in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich vom nicht ausgebauten Dachboden kommt?

Habt ihr doch bereits, wenn auch Laienhaft.

Zitat (von CarlosX123):
bei der man sehr gut sehen kann, dass die Aussenwände im Wohnzimmer richtig blau sind und die Decke ebenfalls etwas.

Der größte Wärmeverlust findet also über die Außenwände statt, gefolgt von der Raumdecke.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6241x hilfreich)

Zitat (von CarlosX123):
die eine Hälfte des Dachbodens (dazwischen ist eine Tür) ist nicht ausgebaut
Das ist leider deutlich: Ihr heizt zum Dach hinaus, zumindest zur Hälfte.
Zitat (von CarlosX123):
Der Vermieter sagt,
Der erzählt Unsinn.
Zitat (von CarlosX123):
Kann man hier etwas machen, um zumindest mal in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich vom nicht ausgebauten Dachboden kommt?
Ja. Es kommt davon.

Das Mindeste, was in einem unausgebauten Dachboden vom Vermieter gemacht werden muss:
Die obere Geschossdecke muss gedämmt werden.
Das ist quasi der Fußboden des Dachbodens.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Mindeste, was in einem unausgebauten Dachboden vom Vermieter gemacht werden muss:
Die obere Geschossdecke muss gedämmt werden.

Und das findet sich in welchem Gesetz konkret?



Zitat (von CarlosX123):
Auf 4 von 4 wollen wir ungern heizen wegen den Kosten (Gas),

Stattdessen heizt man mit Strom was doppelt bis 3x soviel wie Gas kostet?



Zitat (von CarlosX123):
Kann man hier etwas machen, um zumindest mal in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich vom nicht ausgebauten Dachboden kommt?

Ja, man lässt das ganze von einem entsprechend spezialisierten Bausachverständigen prüfen.



Was konkret ist denn das Ziel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die obere Geschossdecke muss gedämmt werden.
Das ist quasi der Fußboden des Dachbodens.


Wieso "muss" die gedämmt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CarlosX123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der größte Wärmeverlust findet also über die Außenwände statt, gefolgt von der Raumdecke.


Da es im Erdgeschoss nicht der Fall ist, vermute ich, dass die kalte Aussenwand möglicherweise vom nicht ausgebauten Dachboden kommen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarlosX123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret ist denn das Ziel?


Wärmere Räume zu bekommen, ohne seine Seele mit der Nebenkostenabrechnung zu begleichen?

Mir geht es im Kern konkret um das aktuelle Verständnis bei so einem Fall. Mit einem Kleinkind quasi Zuhause zu frieren, nur weil der Vermieter sich vor "Umständen" drückt, empfinde ich als unfair.

Mir ist durchaus bewusst, dass das "Unfair" sich natürlich in juristischen Ebenen jenseits von meiner Vorstellung abweichen kann, aber das ist eben einer der Gründe, weshalb man sich als Laie an besser informierte Mitmenschen im Forum wendet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6241x hilfreich)

Zitat (von CarlosX123):
nur weil der Vermieter sich vor "Umständen" drückt,
Du könntest zB den Vermieter fragen, WARUM er im nicht ausgebauten Dachboden nicht zumindest den Fußboden gedämmt hat.
Erstmal nur fragen.
Nach den Ausnahmen zu suchen, warum er das evtl. unter Umständen nicht müsste und die korrekte Rechtsgrundlage dazu---> kann er ja dann selbst liefern.

Du könntest mit dem Vermieter auch versuchen zu vereinbaren, dass die obere Geschossdecke gedämmt wird, ihr euch an den Kosten beteiligt oder es sogar selbst macht.

Viele Wege führen nach Rom... und zu warmen Füßen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 318x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das findet sich in welchem Gesetz konkret?


Zitat (von § 47 Gebäudegenergiegesetz):
(1) Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von CarlosX123):
Mir ist durchaus bewusst, dass das "Unfair" sich natürlich in juristischen Ebenen jenseits von meiner Vorstellung abweichen kann

Man ist auf dem richtigen Weg. Das Problem ist, das es wohl schlimmer ist als man denkt.

In aller Regel lassen die Gerichte die kalten Füße tatsächlich kalt, solange der jeweilige Heizkörper nicht auf "Maximum" steht. Das müsste also erst mal erfüllt sein, da es zuvor schlicht kein Mangel existent ist.

Aber auch danach kann es weiter zu kalten Füßen kommen, denn juristisch gesehen sind kalte Füße tatsächlich nicht wirklich relevant. Es gibt nicht einmal gesetzliche geregelte Mindesttemperaturen, die haben sich durch die Rechtsprechung entwickelt.
Die Mindesttemperaturen werden dann auch nach bestimmten Verfahren gemessen (geeichte Geräte, Raummitte in 1,5 m Höhe) und sind diese erreicht, ist es egal ob dem Mieter immer noch kalt ist, der Vermieter hat seine Pflichten erfüllt.



Zitat (von Tehlak):
§ 47 Gebäudegenergiegesetz

Sofern nicht eine der diversen Ausnahmen zutrifft...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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